Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 2 (6.1.1874)
- Date
- 1874-01-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Leitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ Hr alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Wlippsoit in Bonn. Verlag von Baumgärtuer's Buchhandlung in Leipzig. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 vis 2'/2 Bogen. Preis Viertelsähria 1 Thlr. Inserate werden mit 2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an. In redactionellen Anaelegenheiten wende man sich an Dr. L. Philippsou in Bonn; hinsichtlich des Bezugs und der Inserate an Lnnmgärlrier's Snchiiaudluiig in Leipzig. Znserate, welche bis vonuerstag eingehen, finden in der darauffolgenden Nummer Berücksichtigung. 38. Jahrgang. Leipzig, den 6. Januar 1874. M 2. Inhalt. Leitende Artikel: Was hat die Religion bei der gegenwärtigen Tendenz des Staates zu thuu? — Die spanische Inquisition. III. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Aachen, Breslau. Cassel, Pr. Stargard, Fürth. — Oesterreichisch-ungarische Monarchie: Von der Theiß, Prag. — Feuilleton: Eine Zuschrift des Herrn L. Schr. — Vermischtes. — Nachtrag: Prag, Totis (Ungarn). £akciidc (Xtfcllef. Bonn, den 5. Januar. Was hat die Religion bei der gegenwärtigen Tendenz des Staates zu thun? Es ist nicht zu verkennen, daß der Staat gegenwärtig eine Tendenz zur vollständigen Ausführung zu bringen sucht oder gedrängt ist, welche er seit längerer Zeit eingeschlagen, und die seiner früheren Richtung ganz entgegengesetzt ist. Der Staat hatte die Religion, wie sie sich als Kirche, Moschee, Synagoge verkörpert, mit seiner Macht wesentlich unterstützt (die Synagoge allerdings im allergeringsten Maße), und ihre Einwirkung auf das Volk durch reiche Mittel und selbst mit Zwang aufrechterhalten und verstärkt. Der Erfolg war besonders innerhalb des Christenthums eine Stärke der geistlichen Macht, welche dem Staate oft genug gefährlich wurde. Der gegenwärtige Staat sucht daher, der Kirche diejenigen Mittel zu entziehen, die er ihr zugestanden hatte. Er hatte ihr eine selbstständige, fast ganz unabhängige Verfassung gewährt, reiche Besitzthümer und Einkünfte bewilligt, die Schule, die Ehe und die Beerdigung überlassen, ihren Disciplinarstrafen die Vollstreckung durch den weltlichen Arm zugestanden u. s. w. Von all' diesen Punkten zieht der Staat jetzt einen nach dem anderen zurück. Werden doch jetzt selbst in der Türkei die großen Besitzthümer der Moscheen eingezogen und säcularisirt. Der Staat verbietet die kirchlichen Disciplinarstrafen, soweit sie Freiheit der Person, Eigenchum und bürgerliche Ehre betreffen; will die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen nur unter seiner Aufsicht geschehen lassen, stellt auf die Verletzung solcher Vorschriften Geld- und Freiheitsstrafen und Amtsentsetzung; die Zahlung der Gehälter und die Aufsicht über das Kirchenvermögen behält er in seiner Hand. Er gestattet nicht nur den freien Austritt aus der Kirche, sondern auch, daß die Individuen gar keiner Kirche angehören. Er sucht die Schule von allem geistlichen Einflüsse zu emancipiren, führt die obligatorische Civilehe ein und entfernt aus den Civilstandsregistern jede Erwähnung der Confession; die Begräbnißplätze endlich macht er zum Eigenthum der Ortsgemeinden. So erhält er bis jetzt nur noch den Parochialzwang, den obligatorischen Religionsunterricht in den Schulen und die Zahlung von Gehältern und Subventionen aufrecht. Ob diese letzteren drei Momente für eine lange Zeit bestehen bleiben werden, läßt sich noch nicht abfehen. Daß dieser Zustand der Dinge ein ganz neuer, wenn auch seit längerer Zeit in manchen Staaten vorbereiteter ist, brauchen wir nicht hervorzuheben. Welche Bedeutung, fragen wir uns nun, wird er für die Religion haben? Daß die Macht und der Einfluß der Kirche dadurch außerordentlich abgeschwächt wird, ist selbstverständlich. Wird sie aber hierdurch in ihrem Bestaube erschüttert? Dies, glauben wir, hängt am meisten von ihr selbst ab. Die Synagoge liefert den besten Beweis hierfür. Der Staat hat die Synagoge mit all' jenen Mitteln niemals ausgestattet, fast das Gegentheil. Sie hat aus Staatsmitteln keine Dotationen erhalten, vielmehr wurden ihr oft genug ihre Ge-