Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
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12 Manieren, der ganz ebenso gleich einem gebildeten und ruhigen wohlsituirten Landedelmanne aussah, wie die größere Mehrheit rings um ihn. Um diese friedlich lächelnde Person wüthete laut und tobend ein Krieg parlamentarischer Elemente. Während es von der einen Seite „Zurückziehen" hieß, und von der anderen Seite lauter Beifall erscholl, gewann der ehrenwerthe Deputirte endlich die Aufmerksamkeit des Hauses. Die Gunst einer bedeutenden Partei im Hause, der einnehmende Anblick des Eindringlings und die Neugier gewannen schließlich die Oberhand. Eine Pause erfolgte und unter lautloser Stille sprach Herr Salomons: — „Ich hätte in der sonderbaren Lage, in der ich mich befinde, mir nicht angemaßt, Sie, mein Herr, und dieses Haus anzureden, wäre ich nicht so ausdrücklich von dem ehreuwerthen Mitgliede, das sich soeben niedergesetzt hat, dazu aufgefordert worden. Ich hoffe, daß man mit der Neuheit meiner Lage und der Verantwortlichkeit, die ich in dieser ungewöhnlichen Affaire zu übernehmen für Recht gehalten habe, einige Nachsicht haben wird. Ich bitte indessen, Sie, mein Herr, und dieses Haus, versichert zu sein, daß ich keineswegs irgend Etwas zu thun gesonnen bin, das nach Anmaßung oder Widerspenstigkeit aussehen könnte. Von einem bedeutenden Wahlkreise in's Parlament geschickt, keinerlei Disqualification mir bewußt, und in dem Glauben, allen gesetzlichen Anforderungen genügt zu haben, glaubte ich, auf keine andere Weise meiner Stellung als Engländer und Ehrenmann gerecht werden zu können, als dadurch, daß ich die von mir für recht und geeignet gehaltenen Schritte thäte, und auf dieser Stelle vor Ihnen erschiene. Hierdurch jedoch beabsichtigte ich durchaus nicht, irgend welchen Mangel an Achtung für das Präsidium oder dieses Haus an den Tag zu legen, sondern einfach und allein, meine eigenen Rechte und Privilegien und die Rechte und Privilegien der Wähler, welche mich hierher gesandt haben, zu vertheidigen. Nachdem ich nun Dieses gesagt habe, bitte ich, Ihnen, Herr Präsident, erklären zu dürfen, daß ich, welches auch immer die Entscheidung des Hauses sein mag, ihr gehorchen werde, vorausgesetzt, daß gerade genügend Gewalt angewendet wird, um mich fühlen zu lassen, daß ich unter Zwang handle. Ich erlaube mir nicht, mich noch länger dem Hause aufzudrängen, als nur noch zu erklären, daß, zweifelhaft wie nun einmal das Gesetz von den bedeutenden Juristen in ihren an Sie gerichteten Reden bezeichnet worden ist, ich hoffe und vertraue, daß keinerlei endgültiger Befehl und Beschluß in Bezug auf mich oder meine Wähler wird genehmigt werden, ohne mir volle Gelegenheit zu geben, eine Ansprache an das Haus zu halten und dem Haus wie dem Lande zu erklären, was ich als die Pflicht des Hauses ansehe. Ich hoffe, daß dieses Haus mir nicht versagen wird, was kein Gerichtshof jemals dem geringsten Unterthan im Reiche versagt, sondern mich anhören wird, bevor die letzte Entscheidung fällt." Diese so ruhige und verständige Rede wurde im Hause unter athemlosem Schweigen angehört, das gar seltsam von dem früheren Lärm abstach, und wurde am Schluffe mit lang anhaltendem Beifall begrüßt. Der Erfolg war ein magischer. Unter lauten Beifallsbezeugungen beglückwünschte Lorp John Russell den Abgeordneten für Greenwich zu der gemäßigten Rede, die er gehalten. Was nunmehr in der Debatte folgte, war rein formell, und wir gehen zur Schlußscene über. An demselben Abende nahm Herr Salomons zweimal an der Abstimmung Theil: einmal über einen zweiten Antrag aufVerlr igung, und dann wieder über den ursprünglichen Antrag des Lord John Russell, welcher mit einer Majorität von 150 Stimmen durchging. Der Sprecher setzte hierauf Herrn Salomons von der Entscheidung des Hauses in Kenntniß, und ersuchte ihn, sich demgemäß zu entfernen. Da Herr Salomons sich nicht zurückzog, so befahl der Sprecher dem Constabler des Hauses, ihn zu entfernen. Dieser ging hin und berührte Herr Salomons an der Schulter, worauf Herr Salomons aufstand und sich hinter die Schranke zurückzog. Auf Herrn Osborne's Frage, ob der edle Lord, da Herr Salomons seinen Sitz genommen, dreimal abgestimmt und gesprochen habe, ihn vor Gericht belangen werde, sagte Lord John Russell, daß, wenn Herr Salomons verklagt zu werden wünsche, er wohl Jemand werde finden können, Dies zu thun. Zwei Klagen wurden demzufolge gegen Herrn Salomons eingcbracht, von denen jedoch eine später zurückgenommen wurde. Die andere wurde vor dem Schatzkammergericht, vor dem Baron Martin und einer Special-Jury am 9. Decbr. 1851 verhandelt. Richter Martin schlug vor, daß das Urtheil, da der 'Fall wichtige Gesetzfragen involvire, von dem ganzen Gerichtshöfe gefällt werde. Dies geschah, und im Januar 1852 saßen der Lord Oberrichter bei der Schatzkammer, Pollock, und die Barone Parke, Alderson und Martin über diese Angelegenheit zu Gerichte. Sergeant Chanell und Herr Macnamara vertraten die Klagepartei, und Herr Salomons wurde von Sir Fitzroh Kelly und den Herren Willes und Augustus Goldschmid vertheidigt. Inmitten einer Unmasse von Einzelnheiten, auf die wir nicht eingehen, war der Kern, um den es sich handelte, zu entscheiden, ob die Worte „auf den wahren Glauben eines Christen" in dem Abjurations-Eide nur formelle Worte einer feierlichen Versicherung seien, oder ob sie von denen, welche die Formel aufgesetzt haben, in der Absicht vorgeschrieben worden seien, um ein Bekenntniß des christlichen Glaubens zu erzielen; in einem Worte, ob sie einen wesentlichen oder nur formellen Bestandtheil , des Eides bildeten. Der Kläger suchte zu beweisen, daß der! Eid ein christlicher Eid sei, und daher nur von einem Christen 1 abgelegt werden könne, auch daß die Worte „auf den wahren Glauben eines Christen" nicht ausgelassen werden dürfen, da sie nothwendig und wesentlich seien. Der Vertheidiger erwiderte, daß die Worte „auf den wahren Glauben eines Christen," welche