Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Süß und die anderen Räthe des Herzogs gefänglich eingezogen und bald nach der Festung gebracht. Dreiviertel Jahr dauerte der Proceß des Süß und endigte damit, daß er am 4. Februar 1738 in einem eisernen Käfig am Galgen gehenkt ward, während die übrigen Verbrecher, Hallwachs, Metz, Buhler u. A. nur des Landes verwiesen wurden, und sich mit ihren Reichthümern nach der anderthalb Stunden von Stuttgart entfernten Reichsstadt Eßlingen zurückzogen, der Hauptverbrecher, der Minister Schaffer, sogar nur seines Amtes entsetzt ward. — Süß verdiente sein Schicksal in vollem Maße; er hatte sich an Land und Leuten schwerversündigt, seine großen Talente nur zum Schaden Anderer verwendet, wenn er auch manchen nützlichen volkswirtschaftlichen Gedanken hatte, den nur die Beschränktheit seiner Gegner verurtheilen konnte; sein Ziel war nur die Befriedigung seiner Ueppigkeit, Prahlsucht und Lüste; Religion und Sittlichkeit trat er mit Füßen. Demungeachtet war sein Proceß voller Ungerechtigkeiten, und sein Todesurtheil rechtswidrig. Da Süß kein Staatsbeamter, sondern nur freier Rathgeber des Herzogs war, die Handlungen auch in gesetzlicher Form durch vereidete Staatsbeamte geschahen, konnte er nicht mit dem Tode bestraft werden. Die Behandlung des Angeklagten war oft der Tortur völlig gleich. Das Richtercollegium verstärkte sich durch die geschworensten Feinde des Süß. Seinem Bertheidiger schnitt man alle Mittel der Vertheidignng ab, versagte ihm die Einsicht in die Protokolle, die Unterredungen mit dem Angeklagten, und lieferte diesem die Zuschriften jenes nicht aus. Das ganze Acten material nebst den Entscheidungsgründen wurde an die juristische Facultät der Universität zu Tübingen gesandt. Die Entscheidung derselben lautete: „Auf Grund der bestehenden Gesetze des deutschen Reichs und des Landes Würtemberg könne man den Angeklagten zum Tode nicht verurtheilen, man solle ihm seinen Raub, so weit er erwiesen sei, abnehmen, und ihn aus dem Herzogthume verbannen." Aber an diesen Entscheid der Facultät kehrte man sich nicht. Der Herzog-Vormünder Unterzeichnete das Urtheil mit dem Bemerken: „Dies ist ein seltenes Ereigniß, daß ein Jude für Christenschelmen die Zeche bezahlt." Es versteht sich, daß man die Reichthümer des Süß, soweit man ihrer habhaft wurde, mit Beschlag belegte, und den Proceß in die Länge zog, damit das Geld in die Taschen der Richter und ihrer Clienten fiel. Eines konnte man nicht beweisen, so gern man es gethan hätte, nänilich, daß Süß seine Glaubensgenossen irgendwie begünstigt hätte. Man konnte in den Acten höchstens aussagen, daß er einigen wenigen Juden Freibriefe verschafft Hätte; das waren aber nur einige Leute, die zur Ausführung seiner Geldoperationen nothwendig waren. Auch hier geschah es, daß die Inden die Solidarität der Schmach und der Vorwürfe mit einem Elenden tragen mußten, der ihnen während seines Lebens nur Aergerniß bereitet hatte. In Einem zeigte sich Süß in seinem Unglück fest und standhaft. Die protestantische Geistlichkeit machte vor seinem Tode alle möglichen Anstrengungen, Süß zu bekehren. Er wies sie ab. Vergebens flehte er sie an, ihn iit Ruhe zu lassen, um ungestört seinen jüdischen Andachten zu leben, denen er sich in den letzten Tagen eifrig ergab; auch empfing er den Besuch mehrerer Glaubensgenossen und eines Rabbinen. Der lutherische. Prediger Hofmann peinigte ihn mit seinen donnernden Bekehrungsreden selbst noch, als er unterm Galgen stand. Aber vergebens. — So steht Süß nach der unparteiischen Schilderung des gerechten Forschers ganz anders vor uns, wie die Lästerungen und Carricaturen der Zeitgenossen ihn zeichneten und dem Andenken zu überliefern suchten. Leipzig, 28. Nov. (Kunstbericht.) In der permanenten Kunstausstellung des Vereins berliner Künstler ist gegenwärtig ein Gipsrelief „Israel" von der Hand des jungen Bildhauers M. Ezechiel ausgestellt,*) das sich in jeder Beziehung würdig seinen früheren Arbeiten, einer Kolossalbüste Washingtons, sowie der trauernden Virginia, anschließl. Der Künstler hat uns hier ein plastisches Bild der Rolle zu geben versucht, welche dem jüdischen Volke in der Geschichte der Menschheit zuertheilt ward. Im Mittelpunkte sieht man den Gekreuzigten von Nazareth. Rechts sitzt auf Trümmern eine trauernde weibliche Gestalt, welcher der Künstler einen wunderbar zarten, poetischen Hauch zu geben gewußt hat, die Personification von Jerusalem. Auf der anderen Seite steht eine ideale Riesenfigur, ein Genius, welchem der Unwille in jeder Ader bebt; triumphirend setzt er den Fuß auf die Trümmer eines zerschlagenen Götzenbildes. Das ist die Personification des Schicksals des jüdischen Volkes, das es nach der Auflösung seiner politischen Gemeinschaft nach der Entstehung und gerade durch die Gebürt des Christenthums betroffen hat. Die Idee der ganzen Darstellung können wir so formuliren: wir sehen hier das Martyrium Israels, wie es mitAufopferung seiner Heimath und staatlichen Bedeutung der Menschheit die Humanitätsidee und den Monotheismus brachte, und zugleich seine ewige, ungebeugte Mesfiassehnsucht verkörpert. Wenn auch nicht dieser Idee hat man doch allseitig der ungewöhnlichen schöpferischen Kraft und Anmuth dieser Arbeit den größten Beifall gezollt. Die königliche Commission hat auch kein Bedenken getragen, diesem vielversprechenden Werke, welches jedem akademischen Schematismus ebenso, wie der jetzt häufig unter dem Deckmantel der Originalität auftretenden formlosen Manierirtheit der italienisch-französischen Renaissance gleich fernsteht, den Preis der Michael-Beer'schen Stiftung zuzuerkennen. Wir hoffen zuversichtlich, daß der junge Künstler in dem damit verbundenen Aufenthalte in Rom die Muße finden wird, durch spätere Leistungen den Aberglauben zu widerlegen, „daß der semitischen Race der Sinn für plastische Schönheit versagt sei." *) Vgl. Nr. 44 S. 720.