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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-01 · Heft 1 (1.1.1874) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 1 (1.1.1874)
Date
1874-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 daß, wo solche Anklagemomente in's Gewicht fallen, es nicht schwer werden kann, Tausende zum Richtplatze zu führen.*)" Auch die Formen im Gerichtsverfahren der spanischen Inquisition sucht Hefele im mildesten Lichte zu zeigen, und bemüht sich, alle die schwarzen Gespenster zu verscheuchen, welche man um die Gerichtsgebäude jenes Tribunals wandeln glaubt. Da er aber keine wirklichen Zeugen anzuführen vermag, beruft er sich auf das Aktenstück eines sicilianischen Processes, — der als ausländisch wenig zu beweisen vermag, — und auf die Statuten Torquemada's. Wie wenig Gewicht aber auf solche Statuten zu legen ist, erweist Hefele wiederum selbst. Baldes, der achte Großinquisitor, wird als einer der härtesten geschildert; dennoch verordnet er Statuten, in denen es heißt: „Man solle den Angeklagten liebreich behandeln und ihn beständig sitzen lassen", man solle dem Ankläger ebenso mißtrauen als dem Angeklagten, und nicht im Voraus Partei ergreifen. Statuten, die allgemein bekannt werden, geben keinen Beweis für Das, was im Innern verschlossener Gebäude geschieht, keine Bürgschaft, in wie weit sie überhaupt und im Laufe der Zeit beobachtet werden, noch dazu, wo die ganze Maschinerie willenlos unter dem Willen eines Einzigen spielt. Auch hierfür liegen Thalsachen vor. Es war dem Statute zufolge verboten, die Tortur zu wiederholen. Man wußte sich aber zu helfen: man beendete die erste Tortur nicht, und unter diesem Vorwände konnte man sie immer wieder von Neuem anfangen.**) — Keinem Zweifel unterliegt es, daß Diejenigen, welche als Denuncianten und Zeugen gegen Verdächtige oder Angeklagte auftraten, niemals dem Letztern genannt, oder in den Proceßacten namhaft gemacht wurden. Man rechtfertigte Dies, und Hefele thut es auch, damit, daß sonst die Denuncianten und Zeugen von den Angeklagten verfolgt werden konnten. Wir brauchen diesen Rechtfertigungsgrund gegenüber der schrankenlosen Delatorenwirthschaft, die herbeigeführt werden mußte, nicht als jeder Stichhaltigkeit entbehrend zu bezeichnen. Man ging soweit, jeden Satz aus dem Protokoll zu entfernen, der dem Angeklagten seinen Denuncianten und Belastungszeugen erkennbar machen konnte, wodurch natürlich die Protokolle selbst verstümmelt wurden. Hefele selbst muß doch das Gefühl hiervon nicht haben unterdrücken können; denn er macht geltend, man habe dem Angeklagten gestattet, seine persönlichen Feinde zu nennen, von denen er eine Anschuldigung befürchte, und die er deshalb perhorrescire. Dies war aber auch Alles, und ob auf solche Angaben irgend Etwas erfolgte, wer kann es sagen? Auf dem Gebiete des Glaubensfanatismus wird Alles zum Fallstrick, selbst Das, was zum Schutze gereichen soll, besonders aber wenn sich mit dem Glaubenseifer Habsucht und Ehrgeiz verbinden. — *) Hefele hebt wiederholt hervor, daß die Inquisition gar nicht die Juden, sondern nur die Judenchristen verfolgt habe, und vergißt, daß schon elf Jahre nach Constituirnng der Inquisition alle Inden ans Spanien verschwunden waren. **) S. Hefele a. a. O. S. 306. Daß ferner die Anklage selbst über dem Freigesprochenen ohne Unterlaß schwebte und bei jeder vermeintlichen neuen Jnzicht oder bei jeder neuen Denunciation wieder ausgenommen werden konnte, daß also jede Freisprechung nach dem gewöhnlichen Ausdruck nur ab instant!» geschah, d. h. weil der Beweis fehlte, der Verdacht aber blieb, — bezeichnet genugsam die spanische Inquisition.*) Hierzu kommt noch die Länge, in welche sich die Processe zogen, und die Hefele damit rechtfertigt, daß sie den Eingekerkerten die Zeit ließ, zu bereuen und umzukehren. In das Nähere weiter einzugehen, ist hier nicht der Ort, und glauben wir auch, daß das Obige genügt. Handelte es sich doch nur darum, was Hefele in eine schiefe Lage gebracht, wieder zurechtzurücken. Das Wichtigste ist erst in dem folgenden Punkte enthalten. (Schluß folgt.) Literarischer Wochenbericht. Bonn, 5. December. Josef Süß Oppenheimer, ein Finanzmann des '18. Jahrhunderts. Ein Stück Absolutismus und Jesuitengeschichte. Nach den Vertheidigungsacten und den Schriften der Zeitgenossen bearbeitet von Manfred Zimmermann. (Stuttgart, Rieger, 1874). Außergewöhnliche Ereignisse in der Vergangenheit, die merkwürdig, seltsam, ja ungeheuerlich, dabei hochtragisch gewesen, ziehen immer wieder die Blicke späterer Geschlechter auf sich, und finden ihre Bearbeitung so lange, bis der Stoff vollständig erschöpft und ganz und gar in's Klare gesetzt worden. Es findet Dies um so mehr statt, jemehr der Vorgang an sich aus dem Kampfe der Parteien entsprungen war, und deshalb die zeitgenössische Auffassung und Darstellung von Parteihaß getrübt war. Josef Süß Oppenheimer, gewöhnlich Süß genannt, war eine solche außergewöhnliche und durch den Wechsel seines Geschickes und dessen Ausgang auffällige und tragische Erscheinung, und er ist daher biographisch und poetisch schon oft genug behandelt worden. So ist dafür gesorgt worden, daß er einer allgemeinen Bekanntheit genießt, mit der freilich mehr Schmach als Ehre verknüpft ist. Die vorliegende Biographie hat zwei Vorzüge: vollständige Unparteilichkeit und ausführliche Darstellung der geschichtlichen Ereigniffe und Verhältnisse, in denen Süß auf- und abtrat. Was dagegen an ihr zu rügen, ist der Mangel an wirklicher Kunst der Geschichtsschreibung, Der Verfasser versteht nicht den Faden festzuhalten, springt bald vorwärts bald rückwärts, _ nimmt das Spätere voraus und trägt das Frühere nach. Auch ist die Sprache weder correct, noch schön. Demungeachtet verdanken wir ihm ein durchaus klares Bild der zeitlichen und örtlichen Verhältnisse und der handelnden Persönlichkeiten. Ein Prinz gelangt unerwartet auf den Herzogsthron, zwischen dem und .ihm Per- *) S. Hefele a. a. O. S. 3! 9.

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