Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 52 (23.12.1873)
- Date
- 1873-12-23
- Page
- Seite 856 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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856 ni'cfj jeden Abend besucht, ein mit silbernem Deckel und Griff versehenes Bierseidel. * Ttraßbnrg, im Tec. «Privatm.t Das kaiserliche Teeret vom 27. Rcv.. durch welches im neuen Reichslande die Ehescheidung gestatte! wird, hat bei unseren Glaubensgenossen allgemeine Billigung gesunken. Da das Religiensgesetz des protestantischen und des jüdischen Bekenntnisses die Ehescheidung nicht verbietet — in gewissen Fällen ist sie nach dein talmudischen liechte sogar eine Pflicht (El. Ikuh’s. 110 1.) — so ist nicht abzusehen, warum für sie der Staat das Verbot aufrechterhalten wolle. Die Möglichkeit der Ehescheidung nimmt der Ehe durchaus nicht ihren sittlichen Charakter, und man könnte eher sagen, daß die unter allen Umständen erzwungene Anfrechterhaltung res Ehcbunkes unsittliche Folgen hat, und die Ehe zu einer Art von Zwangsanstalt macht. Im Grunde genonnnen, hat auch die katholische Kirche die Scheidung nicht verboten, da sie „die Trennung von Fisch und Bett" zuläßt, also eigentlich nur die Wiederverheirathung der getrennten Eheleute verbietet, was sehr oft höchst unsittliche Folgen hat. Das mosaische Gesetze gestattet auch diese Wiedcrverheirathung. Wichtig allerdings sind hierbei die Motive, aus welchen das Gesetz die Ehescheidung znlasse. Bekanntlich haben die beiden talmudischen Schulen Schammai ur.d Hillet auch hierin, nämlich in der Auslegung von 5 Mos. 24, 1—4, einen verschiedenen Standpunkt eingenommen, und die letztere schon sehr leichte Motive als Scheidungsgrund gelten lassen. Man erklärt Dies daraus, daß in einer Zeit, wo die Unsittlichkeil groß ist, ancf» die Ehescheidung leichter gemacht werden sollte, um die Eheverletzuugen nicht zu befördern. Wir wollen Dies dahingestellt sein lassen. Statistisch erwiesen ist es, daß die Zahl der nnehelichcn Geburten und „wilden" Ehen in Ländern, wo die Ehescheidung verboten. ist, eine viel größere ist. Dahingegen hat man auch den Beweis, daß, wo die Ehescheidung sehrleicht gemacht ist, auch die Eheschließung viel' leichtsinniger gehandhabl wird, so daß die Ehescheidungen in erschreckenden Maße zunehmen. Wahrend z. B. notorisch bei den deutschen Juden die Ehescheidungen in sehr seltenem Maße stattfinten, sind sic bei den polnischen Juden übermäßig im Gange, was besonders aus den frühzeitigen Heiralhen entspringt. Bei diesen wäre eine Schärsimg der Scheitnngsgrünte sehr angezeigt. Im Ganzen natürlich kommt es auf den sittlichen Charakter einer Bevölkerung überhaupt an, und besonders auf die Innigkeit des Familienlebens. Es ist ganz gut, wenn die Ehescheidung in den Augen einer Bevölkerung einen gewissen Makel für die bezüglichen Personen mit sich bringt, von welchem nur die erwiesene Unschuld des einen Theils frei macht. Für die Juden im Elsaß ist die beabsichtigte Aufhebung jenes Verbotes keine Lebensfrage; aber man will doch gern oie Freiheit haben, welche das eigene Neligionsgesetz gewährt, und die erst durch das Dogma einer andern Kirche genommen worden ist. Kempen (am Rhein- December. Daß die Juden immer und überall zu den Liberalen gehören, hat sich doch au manchen Orten nicht ganz bewahrheitet. Der Vorsteher der hiesigen Gemeinde, Herr I. K., hat bei der jüngsten Abgeordnetenwahl ultramontan gestimmt, ist aber auch dafür von der streng christlich „conservativen" Bürgerschaft — wie die „Niederrheinische Volkszeitung" bezeugt — in der ersten Klasse zum Stadtverordneten gewählt worden. So wäscht oft eine Hand die andere, wenn sie auch sonst nicht zusammengehören. Stuttgart, 11. December. Sie haben in No. 5» über die Verhandlungen unserer Kammer über die. jüdische Gemeindeverfasiung berichtet. Interessant war daran besonders rer Bericht über die Vorverhandlungen. Es ergab sich daraus, daß in den jüdischen Kreisen selbst über riese hochwichtige Frage die verschiedenartigsten Meinungen vorhanden sind, daß der Eine diese, der Andere jene Richtung verfolgt wissen wollte, der Eine diese, der Ankere jene Verbefferung angebracht wünschte. Was beweist eine solche Thatsache? Doch nur, daß der bestehende Zustand trotz aller Kritik ein gesunder und guter ist. Denn wo die Fehler und Schäden factisch und eingreifend sind, da ist bald alle Welt über sie einig, und die Mittel der Verbefferung drängen sich von selbst auf. Hier aber konnte die Staatsregiernng wegen der Unzuverlässigkeit in den Meinungen der Vetheiligten selbst nur Eines anfgreifen und nmgestalten, nämlich die ganz ungerechtfertigte und unzeitgemäße Kopfsteuer zu Gunsten der israelilischen Centralkaffe. Sie ist nun durch Steuerumlage aus die Gemeinden ersetzt. Hoffentlich wird nun eine Zeitlang die Klage über die Constitutionen der Israeliten in WüAemberg verstummen. Okstmeichisch-ungarische Monarchie. Krakau, im Decbr. iPr'lvattttttth.) Bezugnehmend auf meinen Bericht über die letzten directen Reichsrathswahlen (Nr. 48 der Attgem. Zig. d. Iudcnth.) theile ich Ihnen mit, daß der von Seiten res Abgeordnetenhauses behufs Ueberprüsung der zweifelhaften und illegalen Wahlen niedergesetzte Legirimationsausschuß, die in der Slädtegruppe Sambor-Drohobhcz-Strhj auf reu Nationalen Madejewski illegal gefallene Wahl anuulirtc, und die unseres Glaubensgenossen, Herrn Hermann Mises, Mitrcdacteur der wiener Morgenpost, als gültig erklärte. Bekanntlich hatte Herr Mises schon bei der ersten Abstimmung die absolute Majorität erhalten; da aber die Polen die Wahlen leiteten und also auch in der Wahbom missten den Ausschlag gaben, so wurde die Wahl Mises beim Scrutinium durch ein geschicktes Manöver Ciiffut und eine neue angcordnet, bei der Herr Madejewski aus der Wahlurne hervorging. In der gestern stattgehabten Abendsitzung wurde diese Angelegenheit vor daS Plenum des Abgeordnetenhauses gebracht, und dieses pflichtete dem obenerwähnten Beschlüsse des LegitimatienSausschusses bei, trotz eines Minoritätsi Votums, das auch vom Minister Frei Herrn v. Lasser befürwortet