Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1873)
- Date
- 1873-12-16
- Page
- Seite 840 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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840 2 tobt T>u tcr hiesigen jütischen Gemeinte eine 9teine zngesichert, welche das ganze Capital vvrstellt, das für das neuerwcrbene Grundstück behufs der Erbauung einer großen Synagoge erforderlich ist. — Mit Anerkennung ist hervorzuheben, daß der Senator Bischosfsheim 75,<joo Francs zur Gründung einer Musterschule in Brüssel unterzeichnet hat. Großbritannien. RamögaLe, 27. Novbr. (Nach dem Koni Arpiis.) Der Board of Dcputies der englischen Juten in Ponton übermittelte jüngst durch seinen Präsidenten, Sir Moses Montesiore, ein Gratulationsschreiben an den russischen Czarcn bei. Gelegenheit rer Vermählung seiner Tochter mit dem Herzog von Edinburg. Der russische Minister des Auswärtigen hat durch den russischen Botschafter in England, Grafen Vrunnow, den herzlichen Dank tes Kaisers für diese Adresse anstrncken lassen. Zumal habe der Czar den besten Eindruck von dem Erscheinen des Sir Moses in Petersburg bewahrt, und ebenso habe derselbe unveränderlich die günstigsten Gesinnungen für die Angelegenheiten von dessen Glaubensgenossen, die er so warm vor dem Kaiser vertreten habe. Der Botschafter sollte dem Sir Moses die gnädige Meinung des Kaisers von ihm ausdrücklich kundthun. — Der Board of Depnties hat ferner dem Sir Moses Montesiore, unter hoher Anerkennung von dessen Verdiensten um das gesammte Iudenthum, sein herzliches Beileid über den Tod von dessen Nichte, Mrs. Benjamin Cohen, einstinunig bezeugt. Schwei;. Bern, 5. December. «PrivatmitthI Abermals wird eine Bundesrevision vorbereitet, und hat diese gegenwärtig bessere Aussichten, vom Volke angenommen zu werden, weil der Kamps mit dem Ultramontanismus Las Volk geneigter dazu gemacht hat. Es versteht sich daher von selbst, daß die kirchlich-politischen Bestinmmngen eine Hauptrolle in der zn revidirenden Bundesacte spielen. Wir geben heute die in den bisherigen Stadien angenommene Formulirung nicht, weil diese bis zu ihrer Annahme noch mehrfache Veränderungen erleiden mochte. Im Ganzen hat man Bestiinnmngen gewählt, welche einerseits ganz den dessattsigen nordamerikanischen Gesetzen gleichen, also unbedingte Religionsfreiheit dem Individuum gewähren, aber andererseits, diesen ungleich, dem Staate eine strenge Beaufsichtigung aller Religionsgcsellschaften und ihrer Institute zuertheilen, also fern von aller kirchlichen Freiheit bleiben; natürlich treffen diese Bestimmungen besonders die katholische Kirche. Für die jüdischen Gemeinden in der Schweiz hat Dies insofern eine nicht geringe Bedeutung, als die alten Gemeinden im. Aargau durch den Wegfall der obligatorischen Gemeindeangehorrgkeit in ihrem gegenwärtigen Bestände mit straffer, von der Regierung eingehaliener Organisation nicht fortdauern werden. Die anderen Gemeinden in der Schweiz, die erst seit wenigen Jahren bestehen und vegetiren, werden nicht davon betroffen werden, da sie nur freiwillige Vereine sind. Italien. Turin, im Novernbcr. Wie schon einige Male in d. Bl. berichtet worden, steht die nenznerbauente Synagoge als eine großartige Ruine da, weil sie in so großem Maßstabe begonnen ward, daß zu ihrer Vollendung die Mittel um so weniger vorhanden sind, als durch die Verlegung der Hauptstadt zuerst nach Florenz, dann nach Rom, der gehoffte Zuwachs der jüdischen Bevölkerung in Turin sich nicht eingestellt hat. Man lief sogar Gefahr, dieselbe, soweit sie unvollendet dasteht, verkaufen zu müssen. Neuerdings hat man sich, wie der Educ. isr. berichtet, an den Stadtrath von Turin gewendet, da noch eine halbe Million Lire benöthigt sind, um das Gebäude zu vollenden. Dieser hat sich auch bereitwillig geäußert, unter der Bedingung, wenn das bisherige Bauwerk die weiteren Bautheite zu tragen vermöge, und die Ausführung die gedachte Summe nicht übersteigen werde. Aus ObcriLalien, 4. December. (Privatmitth.) Dieser Tage wurde von der turiner iSrael. Gemeindeverwaltung an alle Familienväter ein gedrucktes Rundschreiben vertheilt, worin sämmtliche Gemeindeglieder, besteuerte und nicht besteuerte, anfgeforrert werden, ihre Stimmen abzugeben, ob die im Princip vom Gemeinderathe zugelassene Aushebung des Jom tob schel Galujot des Peßach, Schabuoth und Sukkoth, sowie der ersten Tage des Rosch-Chodesch der Monate, an welchen bis nun zwei Tage üblich waren, zum Gemeindebeschtusse erhoben werden solle. Diese Aufforderung ist von dem im Jahre 1865 vom Oberrabbiner Olper an die Gcmeinderepräsentanz gerichteten Schreiben begleitet, worin derselbe die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Maßregel besprochen und angerathen hatte. Die Abstimmung soll schriftlich, motivirt oder nnmotivirt, mit oder ohne NamenSfertigung, am in. l. M. geschehen. Vielleicht ist Ihnen die von einem Depulirten des italienischan Parlaments, Pasqualigo, erhobene Frage, ob ein Jude Minister des Königreichs Italien werden könne, schon bekannt. Die Veranlassung hierzu war die vor mehreren Monaten stattgehabte Ministerkrisis, worin der im Jahre 1810 während des venetianischen Aufstandes als Finanzminister fungirende Maurogonato zum Finanzminister designirt wurde, dieser aber die ihm angetragene hohe Würde ausgeschlagen hatte. Pasqualigo, ein venetianischer Deputrrter, veröffentlichte damals eine Schrift, worin, auf eine von Levi Bing erschienene Erklärung und auf eine den Schriften des Prof. Mcht entlehnte Stelle gestützt, bewiesen werden sollte, daß die Juden als solche einer nicht-italienischen