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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-12-16 · Heft 51 (16.12.1873) · p. Seite 837

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 51 (16.12.1873)
Date
1873-12-16
Page
Seite 837 (sequence 5)
Language
German
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Zn Betreff rer Hauptsache kann ich sehr kurz sein und versichere, daß ich Ihre Auffassung über die Verhältnisse unserer Glaubensgenossen nach allen Richtungen hin thcile und stets im gleichen Sinne, nicht nur in meiner Heimathsgemeinde, sondern auch als Abgeordneter gewirkt habe. Die unbedingte Aufhebung des Judengesetzes von 1SI7, welche den Gemeindezwang für die Indifferenten und Ultraorthodoxen beseitigen würde, wäre der Todesstoß für die gerade durch jenes Gesetz, insoweit eS sich auf die B e i t r a g s p f l i ch t aller Gerneindemitglieder bezieht, begünstigte fortschreitende Culturentwickelnng der Juden und des Judenthums während der letzten Decennien. Schon vor 2 Jahren hatte ich Veranlassung, mit unserem Minister des Innern Grafen Eulenburg unsere Verhältnisse zu besprechen, und eS freute mich, meine Ansicht von ihm vollständig anerkannt zu sehen. Auch er ist überzeugt, daß die Gemeinden ohne gesetzlichen Zwang sich in Atome auslöse n würden. Allerdings drangen die Ultraorthodoxen von allen Seiten mit Gesuchen an mich, und mit Petitionen an das Haus heran, um das Gesetz oder vielmehr die in demselben enthaltene Zwangspflicht zu beseitigen, und ihren finsteren, jeden Aufschwung des Judenthums und der Juden znrückerängenden Bestrebungen Vorschub leisten zu können. Ich habe auch seit Jahren Deputationen derselben gegenüber, welche sich an uuck wandten, das vollkommen Verkehrte ihres Verfahrens, da sie sich gerade im alleinigen Besitz des wahren Judenthums und der rechten Mittel, um es lebensfähig zu erhalten, wähnen, zu Gemüthe zu führen versucht, aber vergeblich. Sie haben immer von Neuem, und trotz meiner bcftinnnten Erklärung, daß ich ihren Bestrebung^'.: Nidiuc Unterstützung, die sie wünschen, nicht gewähren würde, Petitionen eingebracht, und wie ich vermuthe, auch andere Gemeinden außerhalb Berlins dazu veranlaßt. Einer Regelung der Verhältnisse wird sich die Negierung nicht entziehen können, und ein Rath des Eultnsministeriums hat sich mir mir in Verbindung gesetzt, auf den Wunsch des Grasen Eulenburg; aber auch dieser Rath theilt durchaus in Betreff der Zwangspflicht unsere Auffassung. Möglicherweise kennnt die Angelegenheit im Reichsparlamente zur Erledigung, und ich hoffe, daß auch dort die richtige Ansicht zur Geltung gelangen wird. Daß zur vollständigen Autonomie der Gemeinten der Einfluß der Regierungen beseitigt werden muß, ist selbstverständlich. Ihren Aufsatz in Naschers Zeitung habe ich mit großer Befriedigung gelesen, und billige Ihren Vorschlag in Betreff der Berücksichtigung der Minoritäten in der Gemeinde, der in dem Gesetz von 17 über die nur im Verhältniß zu den Vortheilen der Sammtgemeinde zu bemessende Veitragspslicht der Forensen eine analoge Anwendung gefunden hat. Nehmen Sie diese flüchtigen Bemerkungen mit Nachsicht aus, und seien Sie überzeugt, daß, so lange ich bei der Gesetzgebung milzuwirken berufen bin, ich eS an ernstlichen Bemühnngen für daS gedeihliche Fortschreiten unseres Gemeindelebens nicht fehlen lassen werde. Berlin, den 18. Februar 1871. IIr. Kosolt.“ Nack, allen diesen vielen Kundgebungen von Männern, die ebenso sehr unabhängig in ihrer Stellung und unzweideutig in ihren Bestrebungen, wie freisinnig in ihren Ansichten, und den Grundsätzen der Gewissensfreiheit treu ergeben sind, kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß Diejenigen, welche die obligatorische Geineinkezngehörigkeit beseitigen wollen, ein Attentat ans das Judenthum selbst begehen. Welche ihre Motive auch seien, die Thaisacke steht fest, und mag nun der Ausgang dieses Kampfes sein, welcher er wolle, daö Urtheil über jene wird nicht ausbleiben. Berlin, 1. December. (Privatmitth.) Man würde sich irren, wenn mau annehmen wollte, daß in Berlin, in der sg? Metropole der Intelligenz, alle Regungen und Kundthnnngen der Vorurthcile und der Antipathien gegen die Inden aufgehört hätten. Eigenthümlicher Weise hat dieser versteckte Judenhaß besonders in den weiblichen Regionen, zumal in den Mädchenschulen, d. h. in den „höheren Töchterschulen", seinen Sitz aufgeschlagen. Da hat jüngst der Professor in der Hausleuthner'schen Mädchenschule eine Rede gehalten, in der er heftig gegen die Gleichstellung der Christen und Juten donnerte. Eine andere Direetriee, ein Fräulein Bäckmann, erklärte, es wäre eine Sünde, ihre Schülerinnen mit Judenkindern ans einer Bank sitzen zu lassen! Jnteß ärgert man sich über derartige vereinzelte Vorkommnisse nicht mehr, und läßt sich darüber nicht in Harnisch bringen. Man begnügt sich, diese Nachzügler der Reactiouszeit mit Spott zu übergießen, woran sie schneller sterben, als an den schärfsten Worten der Kritik. Den Herrn Professor Lange zeichnete man durch den Titel Torquemädchenlehrer aus, und dem Fräulein Bäckmann sagt mau, sie solle nur ruhig ihre Jntelligänschen ausbilden. Wenn aus den Eonserenzen. welche jüngst in: Unterrichtsministerium auch über die höheren Töchterschulen abgehalien wurden, irgend etwas Gutes heranskömmt, so wird Dies besonders den hiesigen Töckterschulen nützlich sein, von denen einige jüngst durch die, den Mädchen gegebenen Themata zu deutschen Aussätzen sich so überaus lächerlich gemacht haben. Berlin, 1 December. Die N. Z. enthält Folgendes: In einem gegen einen Rabbiner anhängigen Proceß hat das Dbertribunal folgenden Rechtsgrnndsatz ausgestellt: „Jeder, welcher (ans Grund einer dauernden Anstellung) nach dem Ritus einer Religicnsgesellschaft die religiöse Feierlichkeit einer Eheschließung vollziehen kann, und dazu berufsmäßig übergeht, ehe ihm die Ausnahme der zur bürgerlichen Gültigkeit der

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