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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-12-16 · Heft 51 (16.12.1873) · p. Seite 834

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 51 (16.12.1873)
Date
1873-12-16
Page
Seite 834 (sequence 2)
Language
German
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834 jedoch nicht immer. Wo ein bestimmtes Parteiinteresse im Spiele ist, da gesteht der Gegner nicht leicht seine Niederlage ein, hält vielmehr an der, wenn auch nur durch Scheingründe gedeckten Freisprechung fest, und die Partei feiert fortwährend einen Sieg, unbekümmert um die Heuchelei und den Lug, die dabei getrieben werden. Man gicbt vor, daß die gegnerische Darstellung auch nur eine parteiische sei, und spaltet die Geschichtsschreibung, z. B. betreffs der von uns zuletzt angeführten Gegenstände, in eine protestantische und eine katholische. Es liegt aber auf der Hand, daß solche „Rettungen" durch ihren Gegenstand, abgesehen von der Geschichtswahrheit, von verschiedenem Belange sind. Ob Tiberius und Nero doch nicht die Ungeheuer gewesen seien, wie sie gewöhnlich geschildert worden, ist, wenn wir, wie gesagt, von der Geschichtswahrheit absehen, ziemlich gleichgültig; selbst ob Tilly an der Zerstörung jener blühenden Stadt eine größere oder geringere Schuld getragen, ob die Verruchtheit und Treulosigkeit, die in der Bartholomäusnacht geübt worden, durch Dringliche politische Motive in etwas gernildert werden, hat nur ein hohes geschichtliches Interesse. Bei großen, Jahrhunderte hindurch herrschenden Einrichtungen aber, wie die spanische Inquisition, greift die Vertheidigung doch noch höher hinauf. Sie beruhen auf Grundsätzen; sie gingen aus Principien hervor, und ihr ganzes Dasein war eine Bestätigung und praktische Anwendung dieser Maximen. Solche Einrichtungen vertheidigen und rechtfertigen, heißt daher nichts Anderes, als diese Grundsätze noch heute anerkennen, und legt die Folgerung nahe, daß sie, wenn die Umstände geeignet und günstig wären, wieder zu praktischer Anwendung gebracht werden würden. Eine .solche Bertheidigung involvirt das offene Bckenntniß, daß, wie jene Einrichtungen Eonsequenzen aus jenen Principien waren, diese letzteren aber von der belresfenden Parier noch heute als richtig anerkannt werden, gleiche oder ähnliche Eonsequenzen noch heute von dieser Partei verwirklicht werden würden, sobald sie die Macht dazu hätte. Aus diesem Grunde verknüpft eine solche Bertheidigung und Rechtfertigung die Vergangenheit mit der unmittelbaren Gegenwart und Zukunft, und eö ist ein eminentes Zeitbeourfniß, dieses Spiel mit der geschichtlichen Wahrheit zu beleuchten. Nicht bloS die Geschichte ist daran betheiligt, sondern auch die Klarlegung der Grundsätze und Anschauungen, welche in dieser Parlei herrschen, noch heute zu ihren Lebenselementen gehören. Allerdings hat die spanische Inquisition noch ein besonderes Interesse für das Gebiet, welches wir in diesem Blatte bearbeiten; sie war bekanntlich und eingestandener Maßen vorzugsweise gegen Juden gerichtet, und Abkömmlinge des jüdischen Stammes waren ihre meisten Opfer, und zwar unter dem Vorwände der Hinneigung zum Glauben ihrer Väter. Eine solche Anstalt in ihrem wahren Lichte zu zeigen, und deren Bertheidigung als ein Bekenntniß derselben Grundsätze erkenntlich zu machen, hat für uns ein hervorragendes Interesse, und rechtfertigt uns, wenn wir eine Beleuchtung an dieser Stelle versuchen, wenn auch nur in den Umrissen, welche der Raum unseres Blattes gestattet. Eine Rechtfertigung der spanischen Inquisition unternahm Herr Earl Joseph Hesele, jetziger Bischof von Rothenburg, damals Professor der Theologie in Tübingen, in seinem Werke: „Der Cardinal Timenes und die kirchlichen Zustände Spaniens am Ende des 15. und Anfänge des IG. Jahrhunderts. Insbesondere ein Beitrag zur Geschichte und Würdigung der Inquisition", welche Schrift 1S44 in erster, IS51 in zweiter Auslage erschien. Er widme: diesem Gegenstände das achtzehnte Hauptstück von Seite 24 l bis 350. Soweit uns bekannt ist, hat Hefele keine besondere Gegenschrift, keine neue. Bearbeitung seines Gegenstandes bis jetzt hervergerufen. Der Grund hierfür ist wohl am ehesten darin zu suchen, daß die Archive der Inquisition noch heute eben so verschlossen und unzugänglich sind, wie früher, ein neuerer Geschichtsforscher aber nicht gern ohne bereichertes Material an die Bearbeitung eines geschichtlichen Themas geht. Auch Hefele vermochte keine neue Quelle zu eröffnen; er war zum großen Theile auf denselben Llorente angewiesen, den er bekämpft, und auf frühere spanische Historiker aus der JnquisilionSperiode, die zürn größten Theile auch schon von Llorente benutzt worden sind. Es Handel: sich daher auch bei ihm am meisten um Ansichten. Wir halten uns fern davon, die Person res Herrn Hefele in Berücksichtigung zu ziehen, und aus seinem bekannten Verfahren in rer Angelegenheit des Unfehlbarkeilsdogmas irgend ein Vorurtheil zu Hülfe zu nehmen. Wir haben es nur mit der Sache zu thun. Worauf es Hefele besonders ankam, ist, zu zeigen: l) daß die spanische Inquisition wesentlich gar keine kirchliche, sondern eine staatliche Institution war, 2) daß sie in Wirkung und Form durchaus nicht so hart, so furchtbar gewesen, wie' sie gemeinhin geschildert wird, und worüber, wie er meint, viele ungerechtfertigte Vorurtheite herrschen, 3) daß sie einen völlig gerechtfertigten Ursprung und Zweck gehabt habe. Folgen wir diesen drei Gesichtspunkten. Hefele legt das größte Gewicht daraus, daß die spanische Inquisition einen staatlichen Charakter gehabt habe, und nennt sie deshalb immer und ilumer wieder eine „Staatsiuquisition." Das ihn hierbei leitende Motiv ist offenbar, die Kirche von dem Flecken zu reinigen, der aus sie durch die spanische Inquisition fallen könnte. Dies geht auch daraus hervor, daß er mit Sorgfalt sammelt, wie oft sich Päpste gegen die spanische Inquisition ausgesprochen haben, ohne einen einzigen Fall anzusühren, in welchem ein Papst diese unterstützt hat, wie wir deSgleichen erwähnen werden. Er erweist cs daraus, 1 > daß sie durch Entschließung Ferdinands und JsabellenS 1181 geschaffen worden; 2) daß ihre ^Statuten durch diese Herrscher bestätigt worden; 3) daß der König den Großinquisitor ernannte, der wieder seine Unterinquisiloren wählte, und daß rem Großinquisitor später ein Rath beigegebeu wurde, in welchem königliche Räthe, uäntlich Juristen,

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