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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-11-25 · Heft 48 (25.11.1873) · p. Seite 783

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 48 (25.11.1873)
Date
1873-11-25
Page
Seite 783 (sequence 3)
Language
German
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783 der Wirklichkeit ausführbar, so hätte jene Freiheit des Austritts auS den Gemeinden wenig zu sagen. Aber „confessionelle Bedenken" kann Zeder, der austreten will, zu haben erklären, und Niemand darf das Recht haben, einen Nachweis darüber zu fordern, arnd selbst in diesem Falle könnte er sehr leicht erbracht werden. Dagegen wird eine Unzahl von Austritten durch die in unserer Zeit allgemein grasstrende, und in den jüdischen Gemeinden heimische Unzufriedenheit, religiöse Gleichgültigkeit, Zauk- und Streitsucht, irgend verletzten Ehrgeiz, und endlich die Ersparung der beträchtlichen Cultussteuer herbeigeführt werken. Diesen Alten kann der Gesetzgeber durch einen Zusatz „aus confessionellen Bedenken" nicht auSweichen. Es ist also nur zu gewiß vorauszusehen, daß die unbedingte Freiheit des Austritts aus den Synagogengemeinden gleichbedeutend sein wird mit der baldigen oder allmäligen Auflösung vieler derselben, und mit der Verkümmerung der Mittel für die bestehen bleibenden, welche ihren Instituten alle Lebenskraft und Entwickelungsbefähigung nehmen wird. Es kann aber Niemand verkennen, daß die Gemeinde allein das Fundament für das Bestehen und Blühen des Judenthums überhaupt ist. Diesem fehlen außer der Gemeinde alle äußeren Erscheinungen, aller Boden, sich fortzupflanzen und zu entwickeln. Die Gemeinde allein ist ihm geblieben, und diese hat denn auch durch die Jahrhunderte hierzu ausgereicht. Sie allein trägt und repräsentirt das Judenthum, welches ohne sie aller äußeren Existenz entbehrt. Sie, Herr Abgeordneter, sind ein zu gewiegter Politiker, um nicht zuzugestchen, daß die individuelle llngebuudenheit nicht soweit gehen dürfe, um dadurch die Existenz des Ganzen zu vernichten. Doch werden Sie cinwenden: giebt es denn nicht „eonfefsionelle Bedenken", welche den Austritt aus der Gemeinde mit dem Verbleiben im Judenthum wohl motiviren, und die daher ein Recht der Berücksichtigung haben? Wenn ich oben das Vorhandensein von verschiedenen Kirchen und Secten im Judenthume verneinte, so räume ich doch diese „confessionellen Bedenken" ein. Dieselben liegen allein in der Beschaffenheit des öffentlichen Gottesdienstes, — denn das individuelle Leben gehört nicht hierher, cs ist für den Juden hierin volle Freiheit, auch nicht der geringste Zwang, vorhanden, — des öffentlichen Gottesdienstes, den die Einen stabil, die Anderen reformirt haben wollen. Von vornherein ist die Allgemeinheit des Verlangens, deshalb in die Gemeinden eine Trennung bineinzubringen, entschieden zu leugnen. Es giebt in Preußen nur vier separirte Gemeinden, eine Resormgemeinde in Berlin (von 4 SG Mitgliedern), und drei orthodoxe in Berlin, Frankfurt am Main und Wiesbaden, die zusammen nur 272 Mitglieder zählen, was gegen die :i-w,00l» Seelen jüdischer Religion in Preußen gewiß einen sehr kleinen Brnchtheil vorstellt. Es wäre also wohl ein sehr irriger Schritt, eine' höchst nachtheilige Maßregel, den Austritt aus der Gemeinde allen Individuen sreizugeben, und den Bestand der Gemeinden so gut wie nnmeglich zu machen um dieses kleinen Bruchtheils willen. Allein ich meine doch, daß auch diesen „confessionellen Bedenken" ihr Recht nicht versagt werden darf. Hierzu bedarf es aber nur eines Bermittlungsweges, daß nämlich, wo sich innerhalb einer Gemeinde eine Vereinigung einer Anzahl von Mitgliedern gebildet hat, welche einen vom GemeinregotteSkienste abweichenden Gottesdienst, sei er orthodoxer, sei er reformistischer Art, für sich herstellt, dieser Vereinigung der Theil der Gemeindesteuer ihrer Mitglieder, welcher für den Gemeindegottesdieust verwendet wird, znrückgezahll oder ab-' gestrichen werde, was ans dem Etat sich leicht berechnen läßt. Hierdurch würde dem „confessionellen Bedenken" das volle Recht gewährt, ohne den Bestand der Gemeinde zu. gefährden. Praktisch hat sich Dies bereits in einigen Gemeinden bewährt, und zwar auf gütlichem Wege, wie z. B. in Breslau. Die Gemeindeangehörigkeit anfrechtznerhalten, und Vereinigungen für abweichenden Gottesdienst innerhalb der Gemeinden die Mittel zu gewähren, auf welche sie einen Rechtsanspruch haben, Ties scheinen mir die beiden Bedingungen zu sein, durch welche ebenso der Fortbestand der Gemeinden', wiedie Gewissensfreiheit gesichert würden, nachdem dem Individuum der Austritt aus dem Judenthmne überhaupt gestattet ist. Tie- Verhältnisse in Deutschland machen Ties notwendig, wo die an sich nicht starke jüdische Bevölkerung (eine halbe Million unter 4 O Millionen) in zahlreichen kleinen Gemeinden über das ganze Reich zerstreut ist. Die Erfahrung, die z. B. in Italien nach Aufhebung des bis dahin gültigen Gemeindestatnts seit 1SG(5 und 1S70 gemacht worden ist, bestätigt völlig, was ich oben ausgesprochen. Mit anderen Ländern ist eine Vergleichung nicht anzustellcn. In Frankreich und Belgien trägt der Staat, und zum Theil auch die Commune die .kosten deö jüdischen Cultus; die Gemeindeangehörigkeit ist da nicht nothwendig. In England dagegen wird sie schon durch die gesetzliche Führung der Civilstandsregister durch die Secretäre der Gemeinden vermittelt. In Amerika giebt es mit geringer Ausnahme nur sehr große Gemeinden, und in nicht wenigen derselben ist der Zustand sehr chaotisch. 9cad> vielfachen Mitteilungen wird der Gesetzentwurf über die Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen bald an das Abgeordnetenhaus gelangen. Ihrer Fürsorge ihn zu empfehlen, wäre ganz nustatthast; wohl aber schien es mir eine Pflicht, Ihrer Einsicht und Energie ein Bild der wirklichen Verhältnisse ans dem Leben heraus vorzulegen. Es hat Dies nicht blcs für unsere Glaubensgenossen in Preußen ein hohes Jnteresie, sondern auch für die in anderen Ländern ansässigen. Dieselbe Frage wird jetzt oder in kurzer Zeit auch in anderen Staaten venlilirt werden, und es kann da nicht ansbleiben, daß die Beschlüsse der preußischen Gesetzgebung entscheidend Mitwirken werden. Es gilt daher, Das fest zu begründen, waö unter den 4S*

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