Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1873)
- Date
- 1873-11-18
- Page
- Seite 773 (sequence 9)
- Language
- German
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773 die Bestätigung der vornehmlich mit dem Vortrage der weltlichen Lehrgegenstände an dieser Bildungs- und wissenschaftlichen Anstalt zu betrauenden Professoren, wie auf die Feststellung des Organisationsstatutes und des Lehrplanes Vorbehalten. Zn erster Reihe aber wird es zu den Obliegenheiten des leitenden ComitöS gehören, alles DaS, was sich zur Realisirung, Organisirung und Einrichtung dieser Bildungsanstalt als nothwendig erweist, autonom vorzubereiten und zu vollführcn. Indem ich die in der, im Juli l. I. durch die Districtspräsidenten abgehaltenen Berathung hinsichtlich der Creirung dieses leitenden Comitös gemeinschaftlich getroffene, durch die Landeöcanzlei mir unterbreitete Vereinbarung zur Kenntnis; nehme, ersuche ich Ew. Wohlgeboren, als eines der candidirteu Comitömitglieder, auch meinerseits, daß Sie im Interesse der heiligen Sache der Religion, der Wissenschaft und der Bildung mit Ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen in diesem Ihrem wichtigen Berufe mit gewohnteui Eifer vorzugehen, und bei der Organisation der Rabbiner - Bildungsanstalt und Hochschule zur Förderung des Aufblühens derselben auf Grund des von der Reinheit der jüdischen Glaubenslehre, wie von . der fortschreitenden Wissenschaft gleichmäßig beanspruchten zweckmäßigen Unterrichtösyftems unermüdlich mitzuwirken die Güte haben werden. Buda-Pest, den 17. October 1873. August v. Tröfort w. p». Droholycz, 28. October. Der „N. fr. Pr." schreibt man: Tie Reichsrathswahlen in den Städten Galiziens sind beendigt. Wenn man erwägt, daß die ruthenische Stadtbevölkerung in Bezug auf politische Reife sich leider noch im primitivsten Zustande befindet; wenn man ferner die offene Parteinahme der Behörden für die national-klerikalen Bersassungsgegner betrachtet; wenn man endlich die Mittel der mit der Unterstützung der gouvernementalen Macht ausgestatteten reichsfeindlichen Partei in's Auge faßt, so verdient daö einmüthige, unerschrockene und offene Auftreten der Israeliten für die Reichsverfassung alle Anerkennung. Ein grelles Licht auf das Borgehen der Behörden wirft die Art und Weise der Zusammensetzung der Wahlcommission, deren sämmtliche Mitglieder auS der Mitte der föderalistisch-klerikalen Partei vom k. k. Bezirkshauptmaun berufen wurden. Die Mehrheit der Eommissionsmitglieder bestand auch in den Mitwahlorten Sambar und Stryj aus Anhängern des klerikal-föderalistischen Eandidaten Madejewski. Der eigentliche Verlauf des Wahlganges vom 23. d. war folgender: Abgegeben wurden in allen drei Städten 1815 Stimmzettel. Von diesen wurden 3 leere Zettel, welche nach § 17 der Reichsrathswahlordnung ungiftig und den abgegebenen Stimmen nicht beizuzählen sind, in Abzug gebracht, in Folge dessen nur 1800 giltige Stimmen verblieben; hiervon erhielt der verfassungstreue Eandidat Hermann Mises 007, und zwar hier 355, in Sambor 317 und in Stryj 305 , der Gegencandidat Madejewski zusammen bloß 887 Stimmen; 11 Stimmen zersplitterten sich. Der verfassungstreue Eandidat Mises ging daher mit noch 3 Stimmen über die erforderliche Majorität aus der Wahlurne als Abgeordneter hervor. Die polnischen Mitglieder der Wahlcommission zu Sambor sahen den Mißerfolg ihrer Partei sogleich ein, und verstanden, sich bald Rath und Hülfe in ihrer Roth zu verschaffen. Sofort wurde der Beschluß gefaßt, 35 Stimmzettel, auf welchen der Name Madejewski ganz durchstrichen war, und deutlich der Name Hermann Mises geschrieben stand, zu anuulliren. In Folge dessen wurde aus den darauf folgenden Tag eine engere Wahl anberaumt, die durch Anwendung der illegalsten Mittel zu Gunsten der polnischen Partei entschieden wurde. Um nur einige Thatsachen anzusühren, genüge 'die Mittheilung, daß beim zweiten Wahlgange am 21., welcher laut ofsicieller Kundmachung nur bis 5 Uhr Abends anzudauern hatte, in das Wahttocal, in welches nur Inhaber von Legitimationökarten eintreten dürfen, verschiedene von polnischen Geistlichen angeführte Personen, welche ihre Legitimationskarten verloren zu haben Vorgaben, auch nach 5 Uhr, also nach der amtlich angekündigten Schlußstunde eingelassen und denselben Legilimationskarten ansgefolgt wurden, obgleich der $31 der Reichsrathswahlordnung ausdrücklich sagt, daß nur verloren gegangene Stimmzettel auf Verlangen der Wahlberechtigten, keineswegs aber auch Legilimationskarten wieder ersetzt werden können. Roch eine Thalsache mag hier Erwähnung finden. Während die Stimntzettel für die engere Wahl an die jüdischen Wähler nur, wenn sie persönlich erschienen, und nur nach langem Warten und Bitten ausgefolgt wurden, erhielt der polnische Geistliche, so oft er nur kam, für abwesende Wähler seiner Partei ohne Schwierigkeit die verlangten Stinnnzettel. Die Abende sowohl des ersten als des zweiten Wahltages reihten sich würdig den ungesetzlichen Geschehnissen des Tages an. Polnische Wählermassen durchzogen bis nach Mitternacht die Stadt, nationale Weisen singend, und unter großem Lärm Schimpfrufe gegen die Israeliten ausstoßend. Tie verfassungstreue Wählerschaft beschäftigt sich zur Zeit mit der Ausarbeitung eines Wahlprotestes an den Reichsralh und hofft, für all die erlittene Unbill in der Entscheidllng des Verisicationsausfchnsses vollständige Genugthuung zu sinden. (Einer Mittheilung des Dziennik Polski zufolge hat die Statthaltcrei in Lemberg das schreiende Unrecht beseitigt, und nicht die Wahl Madejewski'S, sondern diejenige deS Herrn Mises' anerkannt.) Rumänien. Bukarest, 1. November. (Privatm.) Ein lange gehegter Wunsch der hiesigen israelitischen Eultusgemeinde, die Kanzel in dem prachtvoll erbauten Tempel zu, besetzen, ging endlich in Erfüllung. 47