Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1873)
- Date
- 1873-11-18
- Page
- Seite 772 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226906-3226954--32129-3255085- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seelen :>,! majomn «lei »!ori:un zur Seligkeit zu verhelfen. Inzwischen sind die Eltern in die tiefste Trauer versetzt, dem kranken Vater ist die moralisch und gesetzlich verpflichtete Pflegerin entzogen, und in eine Familie ein unheilbarer Nisi gebracht: Alles im Namen der Religion und zum größeren Ruhme Gottes!" ,Nach einer Zuschrift des Predigers Brandt ist jenes Mädchen bereits 28 Jahre, also berechtigt, ihre Religion zu wählen, und er selbst war verreist, hat also die Angehörigen nicht empfangen und nicht abweisen können. Redaktion.) Wiesbaden, 20. October. Der folgende kurze Bericht wird interessiren, weil er so recht ras System der Vergangenheit , .die wir erst als eben verflossen ansehen können, charakterisirt. Indem Nassau!scheu Communallandtag hat in der vorgestrigen Schlußsitzung in Betreff der Frage der cousessionSlosen Volksschule eine sehr bemerkenswerthe Debatte stattgesunden. In Nassau ist nämlich die Volksschule nach dem Edicte von 1817 durchaus confessionsloS, und eine Consequenz des damit ausgesprochenen Princips war die Errichtung eines confessionslosen Lehrerseminars zu Idstein. Später wurde dies Seminar durch eine Ministerialverfiiguug aufgehoben, und zwei neue Seminare zu Usingen und Montabaur organisirt, ohne daß jedoch dabei von einer confessionellen Spaltung die Rede war. Erft allmälig hat sich, besonders in Folge einer Ministerialvcrfügung von 1851, der die 2. Kammer des nassauischen Landtags nur bedingungsweise zustimmte, der Usus eingebürgert, das Seminar zu Montabaur nur mit katholischen, das zu Usingen mit evangelischen Lehrern zu besetzen. Seit 1SG0 ist die Negierung sogar soweit gegangen, das Seminar zu Montabaur geradezu als katholisch, das zu Usingen als evangelisch zu bezeichnen. Im Gegensätze hierzu hat der Communallandtag mit 17 gegen 5 Stimmen folgenden Antrag angenommen: 1) Den gesetzlichen Zustand der Seminarien zu Usingen und Montabaur in consessioneller Beziehung wieder herzustellen, und die dortigen Lehrstellen mit Lehrern ohne Unterschied der Eonfession zu besetzen, und 2) bei etwa neu zu errichtenden Lehrerseminarien im Gebiete des vormaligen HerzogthnmS Nassau in derselben gesetzlichen Weise zu verfahren. Ocftcn eichisch - »ngarischr Monarchie. Wien, November. (Privatmitth.) Der § 5 des Gesetzes vom 2o. Juni 1872, betreffend die Besorgung des Religionsunterrichtes in den öffentlichen Volks- und Mittelschulen:c. und den Kostenaufwand für denselben, lautet: „Tie für reu Religionsunterricht nach $ 1 erwachsenden Kosten, insofern weder dieselben aus den Rcligions- oder Cnltnsfonds bestritten werten. noch zur Deckung derselben bei einzelnen Schulen eigene Fonds, oder Verpflichtungen einzelner Personen oder Eorporationen bestehen, gehören zu dem Auswande der betreffenden Schulen." Diesem Gesetze entsprechend, enthält das Verordnungsblatt des Ministeriums für CultuS und Unterricht vom I. November d. 9. eie Ausschreibung der Concurse zur Besetzung der Lehrerstellen für den israelitischen Religionsunterricht, an den Staatsgymnasicn zu Brünn, Olmütz, Jglan, Kmnsier und Znaim, an den Staatsreal- und Obergymnasien in Hradisch und Nicolsburg und am Staatsrealgymnasium zu Brünn. Ausdrücklich heißt es, daß die Bezüge aus Staatsmitteln, worüber die Verhandlungen schweben, geleistet werden. Es ist daS jedenfalls ein sehr erfreulicher Schritt. Außer den bereits genannten Israeliten, die im Reichsralhe sitzen, habe ich noch den Namen des Herrn Hermann Mises hinzuzufngen. lieber die Wahl des- Herrn Rudolf Auspitz berichtete bereits die A. Z. d. I. Hervorgehoben mag werden, daß die Herren Auspitz, Gompcrz und Oppenheimer miteinander nahe verwandt sind. Pest, 21. Oetober. Bekanntlich wurden von der Versammlung der israelitischen DistrietSpräsidenten im Jnli d. I. die Mitglieder verständigen Commission erwählt, unter deren mittelbarer Leitung die zu errichtende R a b b i n e r -B i l d u n g s a n st a l t den Lehrplan cndgiltig festzustellen, .die Lehrkräfte zu ernennen und die nöthigen Localitätcn zu bestellen. Wir registriren es mit Vergnügen, daß die Errichtung der seit Jahrzehnten schnlichst gewünschten Rabbinerschnle der Verwirklichung nunmehr wieder näher gerückt ist, indem Se. Ezeellenz der Herr Eultnsminister das von der Landeseanzlei ihm notisieirle Wahlergebniß für die ständige Eonnnission znr Kenntniß genommen und hiervon jedes einzelne Commissionsmitglied verständigt hat. Das Reseript Cr. Excellen; an die Mitglieder der Commission lautet folgendermaßen: Se. k. und apost. k. Majestät haben mit atterh. Entschließung ddlo. 0. Mai l. I. zu gestalten geruht, daß den allerhöchsten Entschließungen vom 2!J. März 1850 und 11. Juni 1809 gemäß in Buda-Pest eine Rabbiner-Viltungsanstalt aus Mitteln des israelitischen Landesschulfonds im Sinne des von mir erfolgten Vorschlages errichtet werde. Die Leitung dieser wird unmittelbar ein Tircctor führen, der gleichzeitig Professor und Vorsitzender des Lehrkörpers zu sein hat. Tie Oberaufsicht übt mittelbar ein leitendes Eomit«, welches für den Anfang berechtigt ist, den Director der Anstalt und die erforderlichen ordentl. Professoren zu ernennen, .in Hinkunft jedoch die Pflicht haben wird, bei Besetzung einer jeden Professur vorerst den Lehrkörper behufs dessen Meinungsäußerung anzuhören. Es wird übrigens nebst dem, dem Staate hinsichtlich jeder Eonfession ohne Ausnahme gesetzlich garantirten Oberaufsichlsrcchtc dem königl. ungarischen Eultnstninister ein maßgebender Einfluß auf