Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1873)
- Date
- 1873-11-04
- Page
- Seite 734 (sequence 4)
- Language
- German
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734 dem Motive, welches dem des jetzigen Ministers entgegengesetzt ist, nämlich um die Culturbildung der jüdischen Jugend zu sichern. Ein factischer Widerspruch liegt wohl auch in der vor Kurzem geschehenen staatlichen Anerkennung des allkatholischen Bischofs, da die Altkatholiken in Deutschland erst snnfzigtausend Seelen umfaffen, also den zehnten Theil der deutschen Juden. Wir sahen vielmehr darin nebenbei den Beweis, daß der Staat in den jüdischen Geistlichen keine Gefahr erkenne, die er anderswo abwehren will. — Doch Dies thut Nichts zur Sache. Es handelt sich vielmehr darum, ob wir selbst auf die Ausdehnung dieses Gesetzes auf unsere Cultusbeamten amragen sollen? Wir sehen in der Thal keinen zwingenden Grund ein, die Freiheit der Gemeinden hierin zu beschränken. Diese selbst stellen nur nach ihren Bedürfnissen an, und selten wird jetzt wohl ein Rabbiner angestcllt, der einer wissenschaftlichen Bildung entbehrt. Dagegen wird durch das Erfordernis; einer strengen fornialen Carriore auf Gymnasium und Universität und einer wissenschaftlichen Staatsprüfungdie Bürgschaft, daß der Eandidat die wünschenswerthen Eigenschaften als Rabbiner besitze, nicht erhöht. Wir kennen Männer, die sehr wacker fungircn, und sich doch nur durch eigene Kraft und günstige Gelegenheit zu ihrer wissenschaftlichen Bildung heraufgearbeiret haben. Wie die Dinge einmal liegen, können wir der Autodidakten noch nicht entbehren. Das Oberaufsichtsrecht des Staates ist durch die Bestätigung gewahrt, welche die Anstellung jedes Religionslehrers erfordert. Hierzu kommt, daß der Ausdruck „Prediger" viele Verwirrung hereinbringen würde.. Nur eine geringe Zahl von Gemeinden besitzt die Mittel, um Männer, welche Gymnasium und Universität besucht, und eine wissenschaftliche Staatsprüfung zurückgelegt haben, angemessen zu honoriren. Aber gepredigt soll überall werden; das Bedürfniß dafür ist überall vorhanden. Man ist daher froh, wenn der Religionslehrer, namentlich an den Festtagen, bei Trauung und Consirmation eine Predigt halten kann, mag diese auch den Anforderungen der Homiletik nicht ganz entsprechen. Fällt Dies nun unter die Kategorie des „Predigers", oder nicht? Da der Prediger immer auch Religionslehrer ist, wird man auch den Religionslehrer, wenn er predigt, als Prediger qnalisiciren müssen, und als solcher wäre er den Oualificationsforderungen des Gesetzes unterworfen, und die Predigt müßte an zahllosen Orten unterbleiben, oder die ininisterielle Dispensation zur Regel werden. Jedenfalls bietet der Gefetzesentwurf des Herrn Makower ein dankeuswerthes Material, wenn er auch noch Mvdisicationen unterzogen werden müßte. Was ist das Iiel? II.») Welches Gebiet des menschlichen Streben- und Schaffens wir betreten, wäre cs ein Jrrthnm, anzunehmen, daß die Zeit ein ganz Rcues hervorgebracht habe, gewissermaßen ein Ergebniß der Vergangenheit, das aber in Wesen und Erscheinung früher nicht dagewesen. ES wäre Dies ein Jrrthnm; denn eine sorgfältige Prüfung bringt uns immer dahin, zu erkennen, daß diese Erscheinung früher schon einmal, oder selbst mehrere Male dagewesen, nur nicht in dieser Klarheit, Durcharbeitung, Vertiefung und gewissermaßen Ausdehnung. Unsere Zeit, in der Vollkraft ihres Bewußtseins, in der Schärfe und Vielseitigkeit ihres Denkens, setzt die Erscheinung in ein volleres und schärferes ^icht, namentlich ihren Grundsätzen gegenüber, als es in den früheren Perioden, wo sie ausgetreten, geschehen ist. Derjenige, welcher aufrichtig an der Geistesarbeit der Menschheit mitwirkl, freut sich dieses Resultates: denn in der Conüuuilät der Erscheinung liegt ihm die echte Begründung für dieselbe, die Naturwüchsigkeit und Gesetzlichkeit derselben, sowie die Aussicht auf eine dereinstige größere und feste Herrschaft. So ist auch der Theismus, in welchem Frohschammer und wir mit ihm das Ziel der religiösen Entwickelung erkennen, und den wir im vorigen Absätze (Rr. -13) aus dem Judenthume charakterisirten, eine Erscheinung, welche in mehreren früheren Perioden des menschlichen Geisteslebens auflrat, sich philosophisch setzte, und ans der philosophischen Schule in die allgemeine gebildete Welt eindrang, und hier längere oder kürzere Zeit, oberflächlicher oder tiefer, im Schwange war. Heben wir hier, wo wir keine Geschichte des Theismus schreiben wollen und können, sondern nur die Thalfache bewußt machen mögen, nur einige wichtigere Momente hervor. Zunächst zieht die griechische Philosophie unsere Aufmerksamkeit auf sich, oa sie, so viel auch die Religionswcisheit der orientalischen Völker durchforscht wird, immer doch die Blüthe des antiken Geistes bleibt, und eine naturgemäße Entfaltung zeigt, während Egyptcr, Inder und Altperser stets nur nach einer Richtung hin eine mächtige, aber einseitige Schöpferkraft bekunden, deren Gebilde eigenartig, üppig, doch nur eine Seite res menschlichen Denkens und Empfindens darstellen. In den drei Cyclen* **), in welchen sich die griechische Philosophie (mit ihrem *1 Wir bitten den Druckfehler im ersten Artikel Nr. 42 S. ßS4 Sp. 1 Z. i v. o. zu verbessern, wo eö heißen muß: „die wir vor jenem durchaus nicht zurückstelleu." **) Der erste, vom Erwachen des PhilosophirenS bei den Ioniern an bis zu dem älteren Skcpticismuö der Pyrrho und Timon (GM— 370 vor der gew. Zeilr.), der zweite, von Plato bis zu dem mittleren SkcPticiSmus des KarneadcS (300 — 150 vor der gew. Zcitr.), der dritte, von Cicero bis zu dem jüngeren Lkepticiomus des SextnS Empirikns (von 100 vor bis 200 nach der gew. Zeilr.)