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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-10-28 · Heft 44 (28.10.1873) · p. Seite 716

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 44 (28.10.1873)
Date
1873-10-28
Page
Seite 716 (sequence 4)
Language
German
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716 Rcichthum deS übrigen LllterthumS auf diesem Felde scharf gegcnübertritt. Prüfen wir nun den inneren Gehalt der mosaischen Opfersymbolik. so sehen wir. daß in dem mosaiscken Heiligthmne der Opferaltar in den Hof und vor das eigentliche Heiligthum gestellt ist. In diesem letzteren befindet sich die Lade, in welcher die Tafeln der Ossenbarnngslehre, und an deren Seite daö Buch der Vdjre fr» Mos. 3l, *20) lagen, auf ihr die Platte mit den Ehernbim, „von zwischen denen" her in Zukunft die Offenbarung ansgehen solle. Bon dieser ans führt ein anderer Raum zum Opferaltar hin. in welchem die beiden wichtigen Symbols aufgestellt sind: der Leuchter, der die Erkenntnis; durch die Lehre, und der Tisch, der die göttliche Führung (in der Geschichte) symbolisirt. Wir erblicken daher hier auf der einen Seite die Offenbarnngsstälte, auf der anderen die Opferstätte, und so hat dieses nwsaische Heiligthum die Bedeutung der Bermittelung zwischen Gott und dem Menschen, von rer einen Seite her, die Offenbarung als Bermittelung zwischen Gott und Menschen, von der anderen, daö Opfern als Bermittelung zwischen dem Menschen und Gott. Man hat nun auch in den mosaischen Opfern irrthi'unlich und einseitig falsche Borstellungen gefunden, indem man eben nur ein Moment der Opferhandlung berücksichtigte. Heben wir hier nur einige der wichtigeren hervor. So besonders die rabbinisch-christliche: die Sünde deö Menschen geht auf das Opferthier über, welches anstatt des schuldigen Menschen den Tod erleidet. Wohnte dieser Ansicht die geringste Wahrheit ein, so müßte die Tödtuug der Hauptact des Opferns sein und von? Priester vollzogen werten, was Beides nicht der Fall ist; die besonders, als Dankopfer, hätten gar keinen Sinn; die Opfer könnten nicht in den meisten Fällen für Sünden dargebracht werden, die den Tod als Strafe gar nicht nach sich zogen; und so wird denn auch nirgends in der Schrift der Tod, sondern nur das Blut als Sühnmittel angegeben; dann würde auch der Opferact nur zu einem richterlichen Strafact herabgezogen, und in ihm auch nicht der entfernteste Anklang jener Heiligung vorhanden sein, welche von den Worten der Schrift als Zweck des Opferns immerfort hervorgehoben wird. Bähr hingegen sieht das Sprengen deö Blutes an den Altar, dessen Hörner n. s. w. als den Hauptaet an, und sich auf 3 Mos. 17. I l stützend, leitet er aus dieser Stelle, weil hier nur vom Blute als Sühnmittel die Rede ist, her, daß das Sühnen d. h. Wegschasfen, eigentlich Bedecken der Hauptzweck des Opferns ist, daß die Sühnung von Gott ausgeht, und die Seelen der Menschen zum Gegenstände hat, und daß das Blut Sühnmittel sei, weil der Rephcsch darin ist, 2 (ep he sch aber das animalische Lebensprincip, welches zugleich das Band zwischen rem Leibe und dem Geiste ist, und als solches auch Geburtsstätte der Sünde. Rach Bähr ist daher die Bedeutung des Opfers: daß das sündige Sein (des Rephcsch, an Gott in den Tod hingegeben wird, um das wahre Sein, d. i. die Heiligung durch die Verbindung mit Gott, zu erlangen. Man sieht, daß Bähr von der gewohnten Anschauung sich nicht ganz trennen konnte, denn während er schriftgemäß das Sprengen des BluteS richtig deutete, spricht er noch von „hingegcben in den Tod", während doch rer Tod des Thiercs bei dem Opfer gar keine Bedeutung hat, nicht mehr als. um, wie eö täglich geschieht, unsere Nahrung dadurch zu erhalten, oder wozu sonst die Theite des Thieres uns nützen. Zum Opfern wird daS Blut zum Sprengen, und das Fleisch u. s. w. zum Verbrennen oder zum Verzehren (theils von den Priestern, theilS von den Opferbringenden) gebraucht, und deshalb muß das Thier, vorher getödtet werden. Aber die Erklärung Bährs leidet eben wieder an der Einseitigkeit. An der citlrtcn Schriftstelle ist eigentlich vom Blutessen die Rede, dessen strenges Verbot auch dadurch motivirt wird, weil das Blut zum Sühnmittel gegeben sei. Es ist daher nur vom Sühnmittel, nicht aber vom ganzen Opfern die Rede. In diesem bleibt aber das Blntsprengen immer nur ein einzelner Act. Warum gäbe cs sonst andere Opfer, als zur Sühnung der Schuld? wie ließen sich die a-ybo erklären? Besonders aber ist zu beachten, daß der jedem Opfer immer wiederholt beigelegte Name "77 -sn „Feuerung des Ewigen" ist.*» Ebenso hat daö allgemeinste, bedeutsamste, nie fehlende, von der Schrift selbst als das vorzüglichste bezeichnet Opfer rVr-ir gerade vom Verbrennen den .Namen. Hierbei ist zu beachten, daß dieses Verbrennen auf dem Altar niemals mit dem Ausdruck sondern stets mit mapr: „in Rauch ausgchen lassen" bezeichnet wird.**? Nicht das Vernichten des Opferlhieres, sondern seine Auflösung in aufsteigende Rauchwolken ist also der Zweck des Verbrennens, wie auch das mm: m-i bezeichnet, das selbstverständlich nur figürlich aufgefaßt werden kann. Hieraus geht hervor, daß beide Momente, das Sprengen des Bkutes und das in Rauch aufgehen lassen, zu jeden, Opfer gehören, und nur in der Specialität des Opfers das eine oder das. andere Moment stärker hervortritt. Tie Bedeutung des mosaischen Opfers ist also: symbolisch die Vermittelung zwischen Mensch und Gott, die Erhebung des Menschen zu Gott, die Loslösnng vom materiellen Zustande, und das Aufsteigen der Seele in der Läuterung und Heiligung zu Gell darznstellen. Indem nun der Mensch aus seinem unreinen Zustande an Gott herantritt, und sich zu ihm erheben will, muß zuvor diese Unreinheit „bedeckt", symbolisch gesühnt werden durch das Sprengen des Blutes, dann aber die Erhe- *> 3 Mos. l, 9. 13. 17. 2, 3. ü. 10. 11. 10. 3, 3. 5. 9. 11. II, 10. 7, 5. 2.',. 30 ff. nnD an unzähligen Orten. **, Im Gegensätze wird conftant nur von Den«, was als Uebriggebliebenes. und was außerhalb res Lagers verbrannt wurde, rpgesagt, s. 2 M. 12, 10. 29, 14. 34. 3 M. 4, 12. 21. 0, 23. 7, 7. 8, 17. 32. 9, 0. 11 13, 55. 16,27. 28. 4 M. 19, 5 und a. O.

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