Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 43 (21.10.1873)
- Date
- 1873-10-21
- Page
- Seite 708 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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708 Sabbathianer geben wir hier wieder, was Abschnitt III der angeführten Abhandlung, — der allerdings etwas mehr Systematik zu wünschen gewesen, — darüber mittheilt. Weniger noch als Pöcsy selbst können seine Anhänger als echte wahrhafte Juden gelten. Da sie ihren Sabbatismus nicht öffentlich bekennen dürfen, sind sie genölhigl, sich äußerlich einer „recipirten" Glanbensgenessenschaft anzuschließen, und deren unausweichbaren Zeremonien zu unterwerfen. Ihnen ist es natürlich gleichviel, wie die freien christlichen Seelen sich betiteln: katholisch, unitarisch oder rcformirt, — und besitzt, wie bereits erwähnt, jeder Sabbathianer faetisch zwei Bekenntnisse: ein a ufgedrungenes, dessen Gebräuche er mit Abscheu befolgt; und ein zweites, woran er aus Ueberzeugung hängt. Bei der Gebnrt eines, zumal männlichen Kindes, wird ganz nach israelitischer Weise verfahren.- cs wird nämlich in letzterem Falle dasselbe!2 Tage nach bekannter „Operation" erst irgend einem christlichen Seelsorger zngeführt, und demselben ,größtenthcils ein aittestament'licher Tausname, — gewöhnlich Moses, — beigelcgt. Das; die sogenannten Taufpathen nnd Pathinnen Sabbathianer sind, — - ist selbstverständlich. Bei der Heimkehr vom Christgeistlichen beten sie in rührender Weise rem Kinde die Befleckung des Weihwassers ab, und erziehen es so weiter, als wäre gar Nichts mit demselben vorgegangen. Bei dem Haupte eines Todtcn, — so er auch einst einer der beiden protestantischen Secten angehört, — brennen sie insolange Kerzen, bis der Sarg nicht ans rem Zimmer entfenit ist. Nur 21 Stunden lang wird der berressende Leichnam an der Dberstächc der Erde geduldet; und ob zwar die Bahre nichts Auffallendes bietet, so geschieht doch Todtenbekleidung, Einsarguug.... Ausstaltuug ganz nach jüdischer Vorschrift. Schnell nach dem Ableben res Theuren wird die übliche israelitische CSeremenie rer „Neinwaschung" an ihm vollzogen, und rann erst beim Pfarrer Meldung gelhan. Sie sehen es ungerne, so ihre Todten von christlichen Theilnehmern bis hinaus auf den Friedhof begleitet werden; in Anwesenheit res unvermeidlichen Geistlichen jedoch wird die „Todtenvcsper" in lautloser feierlicher Stille, ja zuweilen gar ohne jedes Aufblicken vollzogen. Bezüglich der Gebräuche in der Trauerzeit sind sie ebenfalls ganz Juden: hingegen betreffs des Schicksals ihrer lieben Heimgegangenen von gar schrecklich abergläubische« Ansichten: Vierzehn Tage nach der Beerdigung, — glauben sie, — erscheint zu Hänpten des in der Bahre Schlummernden ein Engel mit fürchterlicher Waffe in der Hand:-„Wer bist du?" ihn ansahrcnd. War der Verblichene während seines irdischen Lebenswandels schuldlos, nnd nennt er seinen Namen, so trägt ihn der Engel von einem Ende der Erdenwelt bis zum anderen; zeigt chm auch die schuldbesleckten Seelen, die von den Sünden nicht gereinigt, gezwungen sind, unstät und flüchtig insolange ans Erden zu wandeln, bis Gottes Allbarmherzigkeit sie erlöset und in's Reich der Seligkeit aufnimmt. War jedoch der neue Ankömmling selber auf seinem Erdenwallen nicht von ganz unsündiger, tadelloser Natur gewesen, versetzt ihm der Cherub einen tüchtigen Hieb auf den Bauch, und läßt ihn sofort seine Wanderreisc antreten. Ihre Hochzeitsceremonien sind ebenfalls vollends jüdisch. Nachdem der christliche Seelsorger das neue Paar nach seinem Ritus getraut, wird dasselbe von Sabbathianer Eltern und Gästen, — denn sie laden keinen Nichtsabbathianer, — in Empfang genommen, schneiden der Braut daS lange Haar ab, runden es gleich dem der Männer, — worauf diese, mit ihrem Bräutigam unter den Trauhimmel geführt, von denl Sabbathianerrabbi aus's Nene eopulirt und unter Segeussprüchen entlassen wird. Dhne riese zweite Trauung können sie sich nicht als Eheleute betrachten. Nicht selten pflegt auch ein Sabbalhianermädchen ein Ehebündniß mid einem wirklichen Inden einzugehen. In selchen Fällen wird dem christlichen Geistlichen keinerlei Anzeige gemacht, sondern die Trauung von einem israelitischen Seelsorger heimlich vollzogen, — was verhältnismäßig sehr oft verkommt. Einen Christen Heirathel jedoch die Sabbalhiancrstochter nie; ebensowenig der Sabbathianer ein Christenmädchen, cs sei denn, dies verpflichtet sich zürn Sabbathianerleben, nnd wird demselben vor ressen Aufnahme ein volles Probejahr gelassen. Bei dieser Gelegenheit dürfte wohl der „Aufnahmsgebräuche" hier Erwähnung geschehen. Dem zu Uebertretenden werden vor Allem die Gesetze Moses wochenlang erklärt und die diesfälligen Ceremenien bekannt gemacht; die eigentlichen Geheimnisse ihm aber erst nach dessen llebertritte und auch dann nur iheilweise eröffnet. Beim Ucbertritl legt die betreffende Person den feierlichen Eid ab: „Ich schwöre, Vater, Mutter., .und Iesnm zu verleugnen, und gelobe hiermit der Moseslehre ewige, unverbrüchliche Treue . . . .!" Ein in die Mysterien bereits eingeführtcs, an einen Sabbathianer verehelichtes Ehristenmädchen, das an das herbe Sabbathianerleben sich durchaus nicht gewöhnen kann, somit den Hausfrieden zu trüben droht, — wird keinesfalls mit Gewalt zurijckgehalten: es erhält Scheidung, und mit tiefer die Enthebung jeglicher Verpflichtung gegen den Sabbatismns. In der Entlassungsstnnde jedoch spricht das betreffende Weib einen Eidslnch über sich aus, falls es je die Geheimnijse verrathen sollte, — und wie schauerlich dieser Schwur sein müsse, geht schon aus dem Umstande hervor: daß man von solch' einer geschiedenen Frau niemals auch nur Etwas über Leben, Principieu, Eeremonien .... geschweige denn über die Geheimnisse oftberegter Scetc, — selbst auf der Folter, .— zu erfahren vermochte. Wünscht ein Christ mit einer Sabbathianerin, oder ein Sabbathianer ein Ehebündniß mit einem Christenmädchen zu schließen, — in beiben Fällen wird der Ehebund, — nach vollendetem Probejahr, — nach jüdischer Weise eingeweiht. (Schluß folgt.)