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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-10-07 · Heft 41 (7.10.1873) · p. Seite 670

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 41 (7.10.1873)
Date
1873-10-07
Page
Seite 670 (sequence 7)
Language
German
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670 unbedeutend, — sondern weil unsere Gegner noch immer wieder den Juden separatistische Tendenzen zuschrciben, während jede thatsächliche Veranlassung das Gegentheil beweist. Es gicbt übrigens in der Provinz vier Taubstummenanstalten, von welchen zwei, nämlich zu Brühl und Kempen, nur von Katholiken, zwei, nämlich zu Neuwied und Mörs nur von Evangelischen besucht werden. Die Israeliten werden der Anstalt zu Neuwied zugcwiesen, also der evangelischen. Am Schluffe des Jahres 1871 waren zwei Israeliten daselbst, am Schluffe von 1872 fünf Israeliten. Wir können unsererseits die jüdischen Bewohner der Rheinprovinz nur dringend ersuchen, auch in diesem und den folgenden Jahren recht reichliche Gaben zu spenden. Der Zweck ist sicherlich einer der wohlthätigsten. Schncidemühl, 10. Sept. Am 17. September fand in Schncidemühl unter dem Borsitz des Provinzialschulraths die Abiturientenprüfung am königl. Gymnasium statt, bei der sämmtliche Examinanden darunter zwei durchgehends mit dem Prädieate gut, bestanden haben. Besonders bemerkenswert!) ist dabei der Umstand, daß alle vier Abiturienten jütischen Glaubens sind, eine Thatsache, die vielleicht zum ersten Mal im preußischen Staate vorgekommen ist, so lange Juden zum Examen zugelaffen werden. Nicht minder bezeichnend für die Berwaltungsmaximen der obersten Schulbehörden unserer Provinz ist es aber auch, das; sämmtliche Lehrer zur Prüfung eingeladcn waren, nur nicht der vom Staate angestellte und besoldete jüdische Ncligiouslehrer.Es ist hinlänglich bekannt, daß, als die Anstalt in Schneidemühl im Jahre 1858 von der Stadt in'S Leben gerufen worden mit ausdrücklicher Bewilligung des Provinzialschulcollegiums jüdischer Religionsunterricht eingerichtet worden ist, daß in den von der königl. Regi.erung zu Bromberg bestätigten Schulgesetzen damals das jüdische Neujahr und der Bcrsöhnungstag als allgemeine schulfreie Tage ansgesührt wurden. Tie letzte Bestimmung siel durch gewisse Umtriebe, die man nicht näher bezeichnen mag, nach einigen Jahren; den Wegfall des Religionsunterrichts verlangte das Provinzialschulcotlegium, als die Negierung die Anstalt übernehmen sollte. Den Bemühungen des Borstandcö der jüdischen Gemeinde in Schncidemühl ist cs nun zwar gelungen, daß von dem jetzigen Minister die Besoldung für den jüdischen Religionsunterricht auf den Etat übernommen worden ist. Die logische Eonsequen; daraus für jeden Unbefangenen ist die. daß der jüdische Religionsunterricht nun ebenso wie jeder andere confessionelle Religionsunterricht vollberechtigter Lchrgegenstand geworden ist. Für die Schulverwaltung existirt diese Consequenz nicht. Sie zahlt das Geld, um Weiteres kümmert sie sich nicht. Der Antrag des jüdischen Religionslehrers *) DaS von uns in Nr. mitgetheiltc Ncseript des jetzigen Kultusministers schließt den jüdische» Ncligiouslehrer bei der Prüfung der Abiturienten aus, weil „hierüber Anordnung zu treffen keine gc^ N e d a c t i e n. niigeude Veranlassung vorliege"! j ihm eine den christlichen ReligwnSlehrern gleiche Stellung bei . der Aufführung des Lehrstoffes in den Programmen und bei der I Prüfung der Abiturienten zu geben, ist von den höchsten Behörden, vom Provinzialschnleollegium und vom Ministerium in gleicher Weise ohne Weiteres abschlägig beschieden worden. Man mag denken über den Religionsunterricht, wie man will, man mag sogar seine Abschaffung, vielleicht zur Beseitigung der obwaltenden kirchlichen Wirren für erforderlich halten: es ist ein Grundsatz, zu dem jeder liberale Mann sich bekennen muß, daß auch auf diesem Gebiete für alle Glaubensbekenntniffe Rechtsgleichheit herrschen muß, so lange der Staat den Unterricht in der Religion als einen ob l i g a t o r i s ch e n festhält, und namentlich, weit er es anerkennt, daß die Juden einen Anspruch daraus haben, das; für ihren Religionsunterricht aus Staatskosten gesorgt werde. Und abgesehen von diesem Nechtsstandpuncte, abgesehen auch von den pädagogischen Rücksichten, uni derentwillen der Provinzialschnlrath und das Lehrercollegium einen Religionslehrer von diesemofsiciellen ActuS nicht hätte ausschließen dürfen, war es nicht einfach ein Erforderniß des Anstandes, daß ein Lehrer, der seit fünfzehn Jahren ununterbrochen und;n allseitiger Zufriedenheit an der Schule thätig ist, der in dieser ganzen Zeit in inniger Beziehung zn der Anstalt gestanden, der jetzt sogar ans dem Staatssäckel besoldet wird, der speciell dieses Mal alle vorhandenen Abiturienten vor ihrem Eintritt in das Gymnasium bis jetzt in einem nunmehr am hiesigen Gymnasium obligatorischen Lehrgegcnstande unterrichtet hat, war es nicht ein Erforderniß des Anstandes, daß dieser Lehrer zur Abiturientenprüfung zugezogen werden mußte? — Sapienti sat. Ulm, 21. September. iPrivatmitth.) Sie haben bereits eine Notiz über die Einweihung unserer neuen prächtigen Synagoge erhalten, und gestatten mir wohl noch Einiges hinzuznfügen. Die hiesige israelitische Gemeinde bis vor drei Jahrzehnten ans wenige Familien beschränkt, hat sich jetzt zn einer stattlichen Kehila erweitert. So konnte sie an den Bau einer ihr zugehörigen Synagoge denken, für welche der Stadtbaurath Wolf von Stuttgart, der Erbauer der dortigen und der nürnberger Synagoge, die Pläne entwarf und ausführte. Im maurischen Styl angelegt, bildet der kräftige, hier zu Lande übliche Backsteinbau, mit zierlich ausgcsührtem Maßwerk in Hausteinen, geschmackvollen Friesen und glänzend vergoldeten Kuppeln, eine Zierde des Platzes und der Stadt. Das Innere durch die beiden Emporen zu den Seiten des Haupteingangs in drei Theile getheilt, ist durch Oberlicht und die Scitcnfcnster bei zweckmäßiger Anwendung von farbigem Glas sehr günstig beleuchtet und dem Styl entsprechend in polychromer Wand- und Deckenmalerei reich ausgestattct. Die Einweihung fand nun am 12. d. in feierlicher gelungener Weise statt. Hervorzuheben ist, daß sich an dem feierlichen Zuge von der alten in die neue Synagoge nicht bloß die Civil- und militärischen Behörden, sondern auch die gesammte Geistlichkeit dev katholischen, protestantischen und deutsch-

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