Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1873)
- Date
- 1873-09-23
- Page
- Seite 634 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Gerate bei dieser Auseinandersetzung wird gewiß jeder christliche Leser sich mit dem jüdischen Verfasser nicht nur im Einklang befinden, sondern sich wahrhaft an ihm erbauen, und gerne der Streitfrage vergessen, ob der Boden des alten Testaments allein solche Auffassung, [line sie B. auch bei den deutschen Peruschim in Jerusalem gebräuchlichen „Gebete rer -Israeliten «Wien, Knepfelmacher» kuudthunj, hervorgebracht habe, oder ob wir hier eine unwillkürliche Einwirkung der Gottesvorstellungen res neuen Testaments sehen dürfen." Wir finden diese Ansicht eines christlichen Theologen sehr erklärlich, aber „acceptiren" können wir sie nicht. Wir fragen ihn: Haben Sie nicht die Psalmen gelesen, und die zahllosen Stellen darin bemerkt, welche ganz rem Älre entsprechen, das wir vom wahrhaften Gebete entwarfen? Haben Sie einen Blick geworfen in die herkömmlichen Gebete der Juden, welche aus einer Zeit stammen, in der von einer Einwirkung rer neutestamentlichen Schriften noch gar keine Rere sein konnte, und wo eine Innigkeit des GemütheS, eine erhabene Borstellung von Gott, ein Zusammenhang der Seele mit Gott llch aussprechen, wie sie in unserer Zeit bedeutender nicht gefunken werten? Möchte also diese Empfindlichkeit aus beiden Seiten schwinden, gegenseitige Achtung, Würdigung und angemessene Mäßigung sich einstellen, und zur Gewohnheitstugend werden! Der Streit wird darum nicht aufhören, aber es kommt stets auf die Art an, wie er geführt wird. Man wird von uns nicht mehr verlangen dürfen, als man nnS gewährt. Auf die heftigsten Angriffe und die bittersten Schmähungen können die Juden nicht mit höflichen Verbeugungen und freundlichem Lächeln antworten. Anderweitig aber gilt es, den Ernst und die Würde der Sache zu bewahren! Xireih ui o Ai i ac&u-cßteu. Deutschland. München, 1. September, lPrivatmiltheil.) Das heute erschienene Regierungsblatt enthält eine höchst wichtige königliche Verordnung über „die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel." Wir beabsichtigen nicht, hier eine eingehende Benrtheilung dieser Verordnung zu geben, und in wie weit sic dem vorhandenen Bedürsuiß entspricht. Sie sucht den Weg zu regeln, ans welchem sich eonfessionelle Volksschulen in „consessioncll-gemischte" verwandeln können, nnd wiederum consessionell-gemischte in consessionelle. Hierbei ist jedoch lediglich von den christlichen Confessionen die Rede, während von der jüdischen Schule, uuo von der Berücksichtigung der Juden bei der Verwandlung der konfessionellen Schulen eines Ortes in confessionell-gemischte, auch nicht die geringste Andeutung gegeben ist. Nach dieser Verordnung ist eine Anstellung eines jüdischen Lehrers nicht ermöglicht, wie denn auch die Schulaufsicht den Pfarrern des Ortes überlassen bleibt. Die Anstellung eines Lehrers vollzieht sich nach der Mehrzahl der Schüler ihrer Eensession nach. Uebrigens sind durch $ 11 der Umwanrelung in eonfessionell-gemischte Schulen so viele Klauseln gestellt, daß cs lediglich ans den Willen der Verwaltungsinstanzen ankommt, um sie unmöglich zu machen. Jndeß wollen wir doch nicht verkennen, daß diese Verordnung dem Fortschritt die bis jetzt verschlossene Pforte auch in den altbaierischen Landen öffnet; in der Pfalz war sie längst offen, und bekanntlich sind da nicht wenige Gemeinden schon hindurchgeschritten. Berlin, 1". September. Die hiesigen Zeitungen enthalten Folgendes: „Se. Majestät der >i a i s e r haben die von den Wählern des israelitischen Eetisistorialbezirks Lothringen vollzogene Wahl des Handelsmannes Moses D e n n e r y - B e n j a m i n zu Metz zum weltlichen Mitgliede des israelitischen Eonsistoriums daselbst zu bestätigen geruht." Man sieht, das; die Staatsaufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten in dem eentralistisch regierten Frankreich sehr weit geht, weiter noch, als in Preußen jetzt die so vielfach angefeindeten kirchlich-politischen Gesetze sich erstrecken. Bekanntlich stehen die drei elsässischen israelitischen Eonsistorien ganz auf dem Boden res französischen Gesetzes. — Auch folgende Nori; ist wohl bemerkenswerth: „Vom kaiserlich deutschen auswärtigen Amte in Berlin sind in Saset und Tiberias zwei Israeliten als Eonsularagenten angestellt worden. Es sind die ersten Juden, die in Palästina von Seiten des deutschen Reiches ein solches Amt bekleiden." Berlin, 14. Septbr. iPrivatmitth.) Wir haben erst in voriger Nummer den Fall berührt, daß in der töniglicken Verordnung vom 2. September betreffs der Gedächtnißtaseln in den Kirchen an die jüdischen Gemeinden und ihre Synagogen v e rgessen worden, und schon haben wir abermals eines gleichen Falles von Vergeßlichkeit zu erwähnen! Officiös schreibt mau: „Es ist in hiesigen Blättern mehrfach zur Sprache gebracht worden, daß am 2. September am Fuße des Sicgesdenkmals wohl die christliche, nicht aber die jütische Geistlichkeit vertreten gewesen sei. Es versteht sich bei dem Gerechtigkeitssinn unseres Monarchen, wie den die Regierung beherrschenden Grundsätzen von selbst, daß diesem Umstande keinerlei Absicht, sondern lediglich ein bedauerlicher Jrrthum zu Grunde gelegen hat. Nichts kestoweniger wollen wir den letzteren hierdurch noch ausdrücklich und mit dem Hiuzufügeu eonstatireu, wie die Ursache desselben nur darin zu suchen ist, daß bei rer Einladung rer Vertreter deö Rabbinatö mehrere Behörden betheitigt sind, von denen jede der Meinung war, daß die andere die belressenre Einladung erlassen hätte." Es ist doch sonderbar,