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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-09-09 · Heft 37 (9.9.1873) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 37 (9.9.1873)
Date
1873-09-09
Page
Seite 603 (sequence 5)
Language
German
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603 nsnn d-:s3 N-ip** avrji.*) Im Munde des Volkes war also in der Vorzeit der Prophet nichts Anderes, als ein „Seher", der Verborgenes sieht und verkündet, wie er denn auch in der höheren- Sprache nrn „der scharf sieht", genannt wird. Daß das Volk dabei besonders auch an das Voraussehen zukünftiger Dinge dachte, ist richtig; immer aber deutet die Bezeichnung „Seher" auf etwas ganz Anderes, als „Zauberer", und das Wort N'3: bezeichnet nur die andere Seite, nämlich das Aussprechen, Verkünden des innerlich Gesehenen. Dieser alte und velksthümliche Begriff des Sehers wird uns auch durch eine andere Stelle, die sich auch für den Kritiker auf alte überlieferte Spriicke stützt, erläutert. Zn den Sprüchen Bileams bezeichnet dieser sich Mos. 2-1, 4. IG): „Es spricht der Mann mit offenem Blick, cs spricht, der Reden Gottes hört, Gesichte res Allmächtigen sieht, dahingestrcckt, enthüllter Augen." Man sieht auch frier das Sehen sonst verborgener Dinge, das Schauen von „Gesichten des Allmächtigen", also von Erscheinungen und Offenbarungen, als das wesentliche Element des Propheten hervorgehoben. Von den Zaubereien, selbst von Wunrerlhun ist hier keine Spur, -und wir haben es hier doch mit dem Volksgedanken, nicht mit den Ansichten erleuchteter Männer zu thun. Hiermit stimmt auch überein, was 5 Mos. 13, IS über das Prophetentlmm gesagt wird. Der Prophet ist Der „in dessen Mund Gott seine Worte legt, und der redet, was Gott gebietet." Es handelt sich nur um das Wort und die Neve. Ja, 13, 2 werden Zeichen und Wunoer bei dem Propheten als völlig nichtssagend bezeichnet; denn selbst wenn ein solches eintriffl, kommt es erst darauf an, ob er die, wahre Lehre von Gott treulich verkündet, *) Bemerkenswerth ist, daß die Septuag. o htog übersetzen, also crn statt avr7 lasen, „das Volk nannte ff." um ihn als wirklichen Propheten zu erweisen. Das Eintreffen eines Zeichens oder Wunders bei einem falschen Propheten lasse Gott nur als eine „Versuchung" für das Volk zu. daß es „zu erkennen gebe, ob es wirklich liebe den Ewigen, seinen Gott, mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele." Diese Anführungen erweisen wohl hinlänglich, wie alt schon im Geiste des Volkes der Begriff des Sehens und VerkündenS, welchen die Ausdrücke -K' , rrtr , N'z: so klar bezeichnen, im Propheten war, und wie irrig und oberflächlich die Ansicht RenanS ist, daß erst mit Jefaias darum, weil er gegen die Menge der Opfer spricht, der Begriff des Propheten ausgekommen sei. Ganz anders zeigt es sich, wo von einem wirtlichen „Zauberer" die 'Rede ist. Während Abraham, in dessen Leben Riehls von Zauberei und Wundern vortomnit, 1 Mos. 2u, 7 ein Rabi genannt wird, der für Abirnelech „beten wird, daß er lebe", -- werden die. ägyptischen Geheiurkünstler (1 Mos. 11, s und wei terhin) genannt, und im Gesetze alle Arten von Zauberern, Todteubeschwörern, Welkendeulern u. s. w. aufgeführt. Die außerordentliche Strenge, welche das Gesetz gegen alle Arten von Zauberern, besonders aber gegen die Israeliten, welche derartige Geschäfte betreiben, entfaltet, eine Strenge, welche auch z. B., zur Zeit Sauls in Ausführung kam, erweist, , daß auch schon vor Zesaias die Zauberei in Israel als ein der Gotteslehre feindseliges Element angeschaul wurde, und am Wenigsten mit dem Begriff des Propheten verbunden sein konnte. Hiermit fällt aber auch, die ganze anderweitige Darstellung Renans, und der geschichtliche Ausbau, den er znsainmenzinmiert, ermangelt richtiger Grundlage. Denn der andere Jrrthum unseres Autors besteht in der Anfchaniing, die er dem alten Israel über die Opfer insinuirt, und' hierauf müssen wir etwas näher eingehen. Fortsetzung folgt., Deutschland. ^eihuu^Mi cteßtxelal ei«. > Termine die Majorität der Kreisbewohner enrsibeidend sei, was,! gelinde gesagt, auffallend ist, da dieser, im Grunre biblische*) Samter, 20. August. (Privatmitth.) Beim hiesigen könig-! Nechtösatz, wohl da keine Anwendung finden dürile, wo gegen lichen .Preisgerichte bestand die Praxis, Termine, ohne Rücksicht-! so lind so viele Individuen ein drückender Gewissenszwang ausnähme auf die Eonfession der jüdischen Kreiseingeseffenen, auf! geübt wird. l)r. Glück wandte sich, Beschwerte führend, an das den Sabbalh anzusetzen; vornehmlich war Dies' bei Bagatellsachen der Fall, die ausschließlich am Dienstag und Sabbath jeder Woche verhandelt wurden. Die israelitischen .Kreiseinwohner waren daher oft genöthigt. Termine am Sabbath, und zwar größtenrheils am Vormittag, während res öffentlichen Gottesdienstes, abznhalten, obwohl Ties ans die 'Weihe res Tages und den Besuch rer Synagoge störend einwirkte. Einzelne Anträge jüdischer Parteien wurde vom Kreisgerichle zurückgewiesen, und auch eine, Seitens des Herrn Rabbiners I)r. Glück an das königl. Appellationsgericht zu Posen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos, da dasselbe den Bescheid gab, daß bei Ansetzung der Justizministerium, worauf felgende mehr, wenn auch nicht ganz, befriedigende Verfügung eintraf: „Auf Ihre, au reu Herrn Jnslizminister über unsere Verfügung vom '». Juli d. I. gerichtete, Besck,werde vom Juli d. I. wirr Ihnen eröffnet, daß rer Herr Justizminister in dem an uns, unterm 2. d. M. ergangenen Reseripte gleichfalls anerkannt hat. daß nach der bestehenden Gesetzgebung den ■ Inden kein Recht Zl'stehe, abgesehen von rem Falle res $ 31!» Tir. 1<> A. G. O.;u *» Soll heißen: talimidische. Die Aedactio».

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