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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-09-02 · Heft 36 (2.9.1873) · p. Seite 589

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 36 (2.9.1873)
Date
1873-09-02
Page
Seite 589 (sequence 9)
Language
German
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589 Mas; von profanem Wissen besaßen, welches die in den mittleren oder höheren Lehranstalten absolvirten Kurse darbotcn. Nun sind zwar die Nabbincrschnlen, keineswegs aber das Gesetz von 1S45 aufgehoben worden, welches für die Rabbiner jene Bildung verschreibt. Ter Unterschied liegt darin, daß jetzt die Gemeinden thnn muffen, was früher die Regierung that. Daß dieselbe für die Erziehung von Rabbinern nicht mehr Sorge tragen will, ist eine von der Erfahrung gebotene Nothwendigkeit. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, daß die Rabbinerschulen ihrem eigentlichen Zwecke nur unvollkommen genügten. Die dem früheren Gesetze gemäß ans den Zöglingen der Nabbincrschnlen gewählten Rabbiner haben selten das Vertrauen rer Gemeinden gefunden; dieselben haben in den meisten Fällen jenen einen solchen nacb ihrem Geschmacke und Bedürfniffe beigesellt. Hinwiederum darf man nicht so weil gehen, zu behaupten, daß die aus den Rabbinerschulen hervorgegangenen Rabbiner gar Nichts genützt hätten. Tenn erstens hatten sie die ihnen von der Negierung übertragenen administrativen Pflichten, als die Matrikelsührnng :c. mit bestem Erfolge erfüllt. Zweitens haben sie unleugbar durch die ihnen beigelegte administrative Gewalt einen bedeutenden civilisatorischen Einfluß auf die große Masse ausgeübt, sowie den bfauatisirenden Einfluß der unwiffenden Rabbiner sehr abgeschwächt. . Tie Abschaffung der Rabbinerschulen beim Aufrcchterhalten des Gesetzes vom Fahre IS-15 über die Norlnativbildung der Rabbiner wird die Juden nölhigen, für die Heranbildung solcher Rabbiner zu sorgen, die ihren Bedürfnissen und zugleich den Vorschriften des Gesetzes entsprechen.*» Gewiß ist, daß die Rabbinerschulen sowohl in den Reihen der gebildeten wie der ungebildeten Juden Gegner hatten. Trese behaupteten, daß moderne Bildung überhaupt schon schade, weil sie der Religiosität Eintrag thue. Tie Gebildeten hinwiederum beklagten sich darüber, daß die Rabbiner durch Absolvirung des Gymnasial- oder Realschülern sus mir ein ungenügendes Maß von moderner Bildung sich aneigneten; es müsse sein wie im Auslande, wo die Rabbiner auch Universitätsstudien durchgemacht hätten. Tie Pointe des neuen Gesetzes liegt aber weniger in der Aufhebung der Rabbinerschulen, als in. den die jüdischen Elementarschulen betreffenden Bestimmungen. Schulen ersten Ranges giebt es M‘>, zweiten Ranges 5, außer den (J Nationalschulen in den Gouvernements Wilna und Kiew. Ter Wortlaut des Gesetzes nun, daß jene nur in solchen Städten fortbestchen sollen, in denen die allgemeinen Schulen unzureichend sind, beweist, daß die Negierung bei dem Bildungswerke der Juden die Absicht verfolge, ihre Trennung von der übrigen Bevölkerung mehr und mehr zu beseitigen. Weniger klar sind die Bestimmungen über die Errich¬ *) Natürlich nach Art der bei Jhucn in Deutschland existirenden Rabbiuerseminarieu, wie wir Dies bereits in einer früheren Eorrefpcudenz ausgesprochen. Correfp. tung der unteren jüdischen Elementarschulen, für welche die zwei, an Stelle der Rabbincrsenlinare tretenden Lehrerbildungsanstalten Lehrer liefern sollen. Welchem Zwecke sollen diese Elementarschulen dienen, da ja die Regierung den Grundsatz festhalten will, keine ausschließlich jüdisch -konfessionellen Schulen mehr zu unterhalten, weil dadurch dem durch die allgenreinen Staalsanstalten beabsichtigten Werke der Verschmelzung der Bevölkerung entschieden Abbruch geschieht? Eö scheint, als ob die Regierung sich endlich dazu entschlösse, durch Errichtung von zahlreichen jüdischen Elementarschn.s.'n dein verderblichen Einflüsse der die Unwissenheit und die Abgeschlossenheit der jüdischen Masse nur fördernden Chedarim, Talmud-Thoras:c. entgegcnzuwirken, und dieselben einer schärferen Eonuole zu unterwerfen. Bekanntlich werden die jüdischen Krön schulen sin Rußland) aus den im Unterrichtsministerium liegenden Fonds der segenannien Lichtste ne v, also von specifisch jüdischen Mitteln, unterhalten. Fallen nun jene Schulen fort, so werden aitch die Ausgaben bedeutend vermindert, und dadurch die Fonds für andere dringende Zwecke verwendbar. Hoffentlich wird sich mm die Regierung mit der Ausführung derjenigen Maßregeln, die schon längst erfolgen sollten, ernstlich beschäftigen, den Gemeinden eine solche Bcrfaffung zu geben, die sie in einen freieren Verkehr mit dem Staats- und Eommunalleben bringt. Denn in den besonderen Abgabe» der Juden liegt zum Tl/cil auch der Schtüffct für die Judensrage bei uns. Jene Abgaben sind schuld an der Abgeschloffenheit der jüdischeu Gemeinden und der Absonderung der Juden, wogegen man so entschieden ankämpft. Die Trganisirung der Juden zu hermetisch abgeschlossenen Gemeinden steht auch dem Rechte der Freizügigkeit im Innern des Reiches entgegen. Tenn es ist ein Anderes, ob einzelne Individuen oder ob ganze Körperschaften, die durch die ihnen verliehene Verfaffung gleichsam einen Staat im Staate bilden, im Innern sich niederlassen. Die drückenden Abgaben haben aber schwer auf den Juden gelastet, ein freieres Leben unter denselben behindert. Jene sind klanntlich I > Staats- und Eommunalabgabe», und 2) specicll jüdische Abgaben zur Erhaltung der Gemeinde, deren Unterrichts- und Wohlthätigkeitsanftalten. Zu diesen letzteren gehört die Fleisch- und Lichtsteuer; diese ist bereits fest budgetirt, während jene, die Fleischsteuer, Pächtern überlasten ist. — Wir haben nur Weniges diesen, im Großen und Ganzen auf sehr sachgemäßen nur vernünftigen Anschauungen beruhenden, Ausführungen der „Moskauer Nachrichten" hinzuzufügen. Die Fonds aus der, unter der Negierung des Kaiser« Nikolaus eingeführten Lichtsteuer beziffern sich bekanntlich auf mehrere Millionen; sie haben, obgleich specisisch jüdisches Geld, doch een jüdischen Gernemden wenig Nutzen gebracht. Sie könne« und nrüffen jetzt in erfolgreicherer Weise dazu verwendet werden, um den unbemittelteren Gemeinden bei Errichtung von Schulen und den nolhwendigen Humanilätsanstalten behilflich Hussein. Dies wird zu einem unabweisbaren Bedürfmß werde», wenn die 3b

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