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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-08-26 · Heft 35 (26.8.1873) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 35 (26.8.1873)
Date
1873-08-26
Page
Seite 572 (sequence 10)
Language
German
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572 ekleren Ziele vereitelt 'werken. Tie alten, überwundenen Zustände werden zurückkehren, und zwar im schlimmeren Grade. Im günstigsten Falle werden die Gutgesinnten sich von den Haderern trennen, und dann werken Die, welche sich für Streiter der Orthodoxie ausgeben, erleben, daß ihnen die Mittel ausgehcn, um nur zu existiren. Mögen Ties Alle bedenken, welche für die sg. Orthodoxie cinzutreten glauben. Ter größte Feind der Religion ist und bleibt die Unduldsamkeit, besonders in einer Zeit, in welcher die gegenseitige Verträglichkeit und Versöhnlichkeit zur Lebenslust geworden. Man darf sich ja nicht verhehlen, daß die Religion in unserer Zeit längst nicht mehr die unbedingte Beherrscherin des Lebens ist, unk daß sie daher ihre wahre Lebensquettc nur in Liebe und Gerechtigkeit hat. Leer, 13. August. (Privatmitth.) Nach dem „Hannov. Cour." haben die Landdrosteien die Aufforderung erhalten, sich gutachtlich darüber zu äußern, inwiefern die Landrabbinate in der Provinz Hannover sich in ihrer Wirksamkeit bewährt und auf das Recht der Erhaltung gegründete Ansprüche haben. Man will wißen, ob sie für Synagoge und Schule in reu zahlreichen Gemeinden ihrer Sprengel eine so wesentliche 'Wirksamkeit üben, daß die Heranziehung der letzteren zu ihren Erhaltungskosten gerechtfertigt sei. Man ersieht hieraus, daß es der Staatsregierung in Berlin mit der Umgestaltung der jüdischen Gemeindeverhältnisse Ernst ist. Allerdings liegen diese in der Provinz Hannover, zum Theil auch im ehemaligen Kurhessen unk Nassau, ganz anders, als in den alten Provinzen Preußens. Ist daher eine Neugestaltung in jenen viel dringender als in diesen, so hat sie aber auch viel größere Schwierigkeiten zu überwinden, da es nicht möglich ist, mit einem Federstriche bestehende und verbriefte Rechtsverhältnisse aus der Welt zu schaffen. Der unbedingte Austritt aus der Gemeinte würde hier ein völliges Chaos bereiten. Bad Entö, l l. August. t Privatmitth.) Auch von hier ist bereits vor einigen Wochen eine Petition gegen ein besonderes Indengesetz über den Austritt aus der Gemeinde an das Ministerium abgegangeu. Urheber derselben ist der Bezirksrabbiner Herr I)r. Hochstätier. In ihrem wesentlichen Theile schließt sie sich an die Ansichten und Wünsche an, welche über kiesen Gegenstand in diesen! Blatte ausgesprochen worden. Sie geht von der Ansicht aus, daß es im Judcnthmne leine Seelen giebt, daß die Divergenz in der Uebung der Ceremonialgesetze durchaus nicht nöthige, die Gemeinde zu spalten, sondern daß die Einheit derselben zu erhalten, eine Lebensbedingung für sie sei. Es heißt hierüber zu Anfang der Petition: „Im Iudenthume, wie cs sich im Laufe der Zeiten heransgebildet hat, giebt eS keine Seelen, refp. keine in dogmatischer Beziehung divergirendeu Glanbensrichtungen; und selbst die in der Krim und in einigen asiatischen Orten wohnenden sogenannten Karaiten, welche von Einigen gewissermaßen als Nachfolger der ehemaligen Sadnzäer betrachtet werden, — glauben an die Unsterblichkeit der Seele, was bei den Sadnzäern ehemals nicht allgemein anzunehmen war. (Man vergl. hierzu Matthäus 22, 23 rc.) Es giebt eigentlich im Iudenthume nur Ein Dogma, das ist der Glaube „an den ewigen und einzigen Gott", wie derselbe von unserem größten Propheten Moses (V. i;, \ :c.) gelehrt wurde, und auch im Evangelio Marci (12, 29) ausführlich angeführt tst. Divergenzen hinsichtlich der Ceremonialgesetze, wie solche heutzutage im socialen Leben der Juden. Vorkommen, können unmöglich zu einem Vorwände für die Trennung von der Religionsgemeinde dienen, da selbst der Talmud (B. Tractat Megilla 13a., vergl. hierzu Jesaja 00, 21) mit Recht behauptet, daß „wer nur jenes Dogma anerkennt, Jude genannt zu werden würdig sei"! Es sind darum die erwähnten Divergenzen, die sich jetzt überhaupt nur im praktischen Leben ohne theoretische Begründung zeigen, nicht zu vergleichen mit den glaubenssätzlichen und sacramentalen Unterscheidungen, welche zwischen der katholischen und evangelischen Kirche obwalten. — Das haben wohl auch Eure Exeellenz in Ihrem richtigem juridischen und cultuellen Gefühle vorausgesetzt, und darum bei den neuesten, den Austritt aus einer kirchlichen Gemeinschaft betreffenden Gesetzen, das gegenwärtige Judenthum als eine zusammcngehörende Glaubensgemeinschaft angesehen!" „Es kann darum von „confessionellen Bedenken" im wahren Sinne dieses Wortes keine Rede sein, und dürste also in der Folge nur Derjenige von den jüdischen Cultussteuern befreit werken, welcher seinen förmlichen Austritt aus den. Iudenthume gerichtlich erklärt hat." Sicherlich werden diese Kundgebungen, sobald sie von recht vielen Seiten ergehen, nicht ohne Wirkung bleiben. Münster, 1. August. (Privatmitth.) Heute wurde hier das 25jährige Lehramtsjubiläum deö Seminarlehrers A. Treu festlich begangen. Freilich hatte man cs sonderbarer Weise im Seminar selbst, sowie in der Elementarschule unterlaßen, irgend eine Feier für den als Pädagogen, wie als Schriftsteller rühmlichst bekannten und verdienten Mann zu veranstalten. Aber viele seiner früheren Schüler, die jetzt als tüchtige Lehrer segensreich wirken, waren herbeigeeilt und überbrachten, als der Jubilar Bormirtags vom Unterrichte nach Hause kehrte, eine Adresse, von ansehnlichen Geschenken begleitet. Der Lehrer Kaufmann aus Ahlen, auch einer seiner Schüler, hielt eine begeisterte Anrede, welcher Herr Treu aus tiefbewegtem Herzen antwortete. Jetzt erschien auch der Direktor nebst zwei Lehrern des Seminars, und Ersterer sprach den Dank der Anstalt für die segensreiche Wirksamkeit des Jubilars aus. Ein festliches Mahl und eine heitere Abendgesellschaft schlossen sich an, während derer zahlreiche Telegramme, auch von dem Eurator der Anstalt, Herrn Löb, einliefen, und Reden in Prosa und Versen gehalten wurden.

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