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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-08-19 · Heft 34 (19.8.1873) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 34 (19.8.1873)
Date
1873-08-19
Page
Seite 550 (sequence 4)
Language
German
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550 auch der Kaiser selbst milbegriffen war. Daß eine solche Anschauung jeder Begründung entbehrt, ist Allen einleuchtend, die nur einigermaßen mit der Lage der Dinge in Rußland, wir meinen mit der Gesetzgebung und dem Beamtenthum, näher vertraut sind. Wenn von den Judenverfolgungen in Rußland einige durch die dortige Gesetzgebung hervorgerufen wurden, so fällt doch der größere Thcil derselben nur einzelnen Beamten zur Last. Nicht nur die Inhaber der höheren administrativen Armier, welche gleich Vasallen in den ihnen anvertrauten Bezirken herrschen, sondern auch die kleineren untergeordneten Staatsdiener können unsägliche Leiden und Bedrückungen den Juden zusügen, ohne von der gerechten Strafe getroffen zu werten, da cs an jeder einheitlichen Controle mangelt, der Kaiser aber von Nichts erfährt, als daß im Gouvernement $ oder 9) „Alles sich in bester Ordnung befinde", wie gewöhnlich die Rapporte der Generalgouverneure an den Kaiser lauten. Daß die Vertreibung der Juden aus Kiew, von welcher oben die Rede war, und welche, als historisches Factum genommen, so ganz allein und ohne jedes Beispiel während der ganzen Dauer der gegenwärtigen Negierung dasteht, daß diese grausame und für unsere Zeit so schmähliche That ein Product persönlicher Willkür eines solchen in Kiew residirenden Vasallen ist, der seine Grausamkeit hinter sogenannter Gesetzlichkeit zu verbergen weiß, — liegt außer allem Zweifel; wohl ist aber mit Bestimmtheit anzunehmen, daß ein kaiserlicher Ukas nie solche Maßregel im Lande verordnen nock rechtfertigen wird; und wenn derartige Missethaten, wie die jetzige in Kiew, bis zum Allerhöchsten Ohr in ihrer wahren Gestalt gelangten, so wäre es um viele Beamten, und seien sie noch so hoch gestellt, geschehen. Der Druck, welchen die kleineren und kleinsten Beamten, dem Beispiel ihrer Vorgesetzten örtlichen Häupter folgend, auf die miglückliche jüdische Bevölkerung der armen n o r dw e st li ch e n Provinzen (Gouvernementsausüben, geht über alles Maß, und machen jene Beamten durch ihre Unwissenheit und ihren Unverstand die Lage der dortigen Juden von Tag zu Tag verwickelter und kritischer, während zu gleicher Zeit die Ecntralregierung und der Kaiser sich immer näher an ihrem Ziele, die Lage der jüdischen Bevölkerung zu verbessern, glauben. Am eclatantesten zeigt sich dieses unglückliche Berhältniß im Ressort des Ministeriums der Belksausklärung, dessen Diener in den nordwestlichen Gouvernements, mit ihrem BezirkScurator an der Spitze, auf eine Weise schalten und walten, als ob sie die alleinigen Machthaber in den betreffenden Bezirken wären. Es ist einem jeden dortigen Einwohner ausfallend, wie die reichlich besoldeten kaiserlichen ungebildeten Bildungsbesörderer alle Maßregeln der höchsten Negierung paralhsiren, ja den ihnen zngekommenen Instructionen und sogar den kaiserlichen Anordnungen entgegenwirken, indem sie die Gesetze und die kaiserlichen Befehle in einem ganz andern und falschen Sinne auödeuten, und mithin die wohlgemeinten Absichten des Kaisers und der ihm Nahestehenden vereiteln. Auf diesem Wege gelang und gelingt cs den Schul- und Gymnasialcottegien rer dortigen Gouvernements, den Directoren, Jnspectoren. Lehrern und anderen örtlichen gelehrten und ungelehrten fungirendcn Judephagen — mit Hülse des großen Herrn Curators in Wilna — den Juden den Zutritt zur Bildung abznspcrrcn, ja anstatt deren Ausbildung zu befördern, eine eiserne Wand zwischen die. Juden und den Staat zu stellen. Ich will diesmal nur einige Thatsachen als Belege zum Gesagten anführen. Bekanntlich gab sich bei der russischen Regierung Mitte des verflossenen Jahrzehntes das übrigens sehr gereckte Verlangen kund, die westlicken, meistentheils von Juden und Polen bewohnten Gouvernements zu „rnssificiren"; rasch und rüstig ging die Negierung an's Werk, hatte aber das Unglück, die Vollfübrung dieses Planes einem Schwarm unterer Beamten anznveriranen, welche nach jenen Gouvernements ans dem Innern Rußlands nur dazu gekommen schienen. um über die Inden unsägliches Unheil zu bringen. Tie damaligen kaiserlichen Befehle lauteten etwa, wie folgt: man solle den Inden die bestehenden Schulen und Gymnasien öffnen, und hiermit ihnen in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno n. s. w. freie Bahn zu ihrer Ausbildung, so wie auch — und das war die Hauptsache — die Möglichkeit zum Erlernen der Landessprache, geben. Will man mm wissen, was die dazu bestimmten Enratoren, Directoren, Jnspectoren :c. zu thun sich beeilten, so braucht man sich nur das Gegentheil des in jenen Befehlen ansgedrückten kaiserlichen Wunsches zu denken. Besagte Herren brachten es binnen kurzer Zeit dahin, daß die Gymnasien für die Juten beinahe vollständig gesperrt wurden, und für die sich darin bereits Befindenden das Fortsetzen des Eurseö allgemein erschwert. Wir sind im Besitz einiger 'Notizen über dieses Verfahren in dein Gymnasium der Stadt K., Notizen, die von interessantester Bedeutung sind, und deren Veröffentlichung wir uns für ein anderes Mal Vorbehalten, da wir hier nur im Allgemeinen einen Blick auf jene Zustände werfen wollen. Um den Eintritt in besagte Lehranstalt dem Juden von allem Anfang an beschwerlich zu macken, verlangen die dortigen Gynmasialbehörden von ihm eine Menge von Aetenstücken, welche ihn erst zum Eintritt ins Gymnasium berechtigen sollen, indem sie diese ihre Forderung ans Grund der Gesetze, die sie sich allerdings selber vorgeschriebe» haben, zu rechtfertigen wissen. Wollten wir alle jene Aetenstücke und Bescheinigungen, die von Gemeinten, Polizeibehörden, Stadträthen, Generalen re. signirt sein müssen, einzeln hier anfzahlen, so würde cS uns diesmal zu weit führen; genug, dem Juden kosten jene Aetenstücke so vieles Geld und Mühe, als wenn es da gelte, seinen Sohn in die Oxforder Universität oder in ein beliebiges Leibgarde- Husarenregimenl zu inscribiren: und dieses ganze Treiben und Schassen muß der Jude durchwachen, um in eine einfache Gymnasiallehranstalt, wo man untcr Anderein a«ch schreiben und lesen lernt, eintreten zn dürfen, in eine

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