Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1873)
- Date
- 1873-08-19
- Page
- Seite 548 (sequence 2)
- Language
- German
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eines HauscS gewesen sei, verstehen wir darunter nichts Anderes, als das; ein Mensch darum, weil er sich die Vortheile des häuslichen Lebens verstellte, das Begehren gelebt hat, ein Hans zu bauen. Darum ist daS Wohnen, sofern es als Zweck betrachtet wird, nur dieses einzelne Begehren, welches in Wahrheit die bewirkende Ursache ist, die als erste Ursache anfgesaßt wird, weil die Menschen der Ursachen ihrer Begchrüngen gewöhnlich unkundig sind." Für uns ist nun die Hauptfrage: Hat Spinoza Recht, wenn er Zweck und Begehren für ein und dasselbe (identisch) erklärt? Denn wenn Beide zusammenfallen, so ist. weil das Vorhandensein des Begehrens oder Willens nicht geleugnet werden kann, Das, was man Zweck nennt, gar nicht vorhanden, sondern eben nur das Begehren selbst, wie Spinoza meint. Was nun allerdings hierin auf seiner Seite steht, und woraus seine Meinung wohl auch entsprang, ist, daß es kein menschliches Hanteln giebt, dem nicht ein Begehren zu Grunde liegt, also alles menschliche Handeln auf ein Begehren als Ursache zurückzuführen ist. Ist aber dariun der Zweck mit dem Begehren identisch? In der Beantwortung dieser Frage erscheint uns zunächst entscheidend, das; es viele Begehren giebt, die nicht zur Ausführung kommen, die also nicht bis zu der Stufe gelangen, wo man sie Zweck nennen könnte. Hieraus geht hervor, daß jedenfalls der Zweck eine Modificatwn des Begehrens sein müsse, und daß Bedingungen vorhanden sein müssen, unter welchen ein Begehren auch als Zweck anerkannt werden könnte. Bon der andern Seite giebt es menschliche Handlungen, denen ein bestimmter Zweck deutlich zuzucüennen ist, ohne daß wir uns des Begehrens, das ihre Ursache wäre, bewußt Ovaren. Wir erkennen ihren Zweck nachträglich, wenn wir wollen, ohne das Begehren Nachweisen zu können, ans welchem sie entsprungen. Eine Masse von Bewegungen und leiblichen Berrichtnngen entstehen so auS dem Unbewußten heraus, die dennoch nach ihrem Zwecke zu erklären sehr leicht sind. Endlich ist nicht zu verkennen, daß oft eine Handlung oder ein Ding einen sehr bestimmten einfachen Zweck hat, während das Begehren, welches als Ursache anzugeben, mannichsaUig ist. Um bei dem Beispiele Spinoza's zu bleiben, so hat jedes Haus den einfachen Zweck, darin zu wohnen, und das Begehren, die Bortheile des Wohnens zu haben, wird wohl immer eine Ursache res Bauens sein. Aber wie? Wenn der Erbauer dieses Hauses es nur bauen wollte, um Geld damit zu verdienen? oder, wie es auch vorkam, um die Gunst eines hohen Herrn zu erlangen, der die Stadt vergrößert oder verschönert haben wollte? Es erzieht sich hieraus, daß der bestimmte Ziveck von dem nächsten Begehren, das Ursache war, völlig verschieden sein kamt; daß das Begehren, welches mit dem Zweck übereinstunrut, nur ein Mittel war, welches das eigentliche Begehren, daö von dem Zweck verschieden ist, zu seiner Befriedigung als Mittel benutzte; daß also Zweck und Begehren darum nicht identisch sind, weil das letztere mannichfaltig, der erstere einfach ist; daß häufig aus dem Ding oder der Handlung der Zweck unzweifelhaft erkennbar ist, während das Begehren zweifelhaft oder unbekannt ist, und Dies auch im Gegentheil; was Alles schon von vornherein erweist, daß Begehren und Zweck nicht identisch sind, sondern in ihrer eigensten Statur verschieden sind, selbst wo Zweck und Bögehren übereinstimmen. Wir verkennen allerdings nicht, daß mit Obigem noch keine entscheidende Widerlegung der Ansicht Spinoza's gegeben ist. denn dialectisch lasten sich diese Momente noch immer ans Spinoza's Definition zurncksnhren. Gelangen nicht alle Begehren bis zur Stufe des Zweckes, so kann man sagen, daß immerhin die - weckgewordenen Begehren die wirkende Ursache gewesen seien. Ist der Zweck erkennbar, aber das Begehren unbewußt, so kann man sagen, daß doch immer ein Begehren vorhanden gewesen, wenn es auch aus dem Unbewußten heraus gewirkt hat, und das; es eben in dem erkennbaren Zwecke zum Bewußtsein erhoben wird. Endlich kann man sagen, daß, wenn' mehrfache Begehren zur Erreichung eines eiilfachen Zweckes gewirkt haben, immer doch auch jene Begehren als Zwecke zum Vorschein konunen, und man wird z. B. an dem des Geldgewinnes wegen erbauten Hause neben dem Hauptzweck des Wohnens auch den des Geldgewinns erkennen können, was schon daraus hervorgeht, daß man fragen wird, ob das Haus geeignet ist, den Zweck des Geldgewinns zu erfüllen. Indes; diese dialeetische Zurncksühnmg zerstört doch nicht Das, war wir daran? zogen, nämlich, daß von vornherein eine Verschiedenheit des Begehrens und des Zweckes sich zweifellos erkennbar macht, so daß wir genöthigl sind, in die Natur Beider näher einzugehen. Wir fragen deshalb, was ist unter Zweck zu verstehen? Zweck ist die Bestimmung eines vorhandenen Dinges oder einer geschehenen Handlung. Wozu ein Ding oder eine Handlung dient, wie sich das Ding oder die Handlung in der Wirksamkeit verhält, das ist der Inhalt des Zweckes. Allerdings kann man auch von einem Zwecke in eitler beabsichtigten Handlung, die nicht zur Ausführung kam, sprechen. Allein raun stellt man sich die Handlung als wirklich geschehen vor, und beurtheill den Zweck, wie wenn sie ausgeführt worden. Immer also ist ein Zweck nur vorhanden, wenn das Ding oder die Handlung wirklich da ist, oder als wirklich gedacht wird, und der Zweck nimmt aus die Beschaffenheit des verursachenden Begehrens keine Rücksicht, sondern betrifft nur das wirtliche Verhalten des Dinges oder der Handlung, wie es in der wirtlichen Beschaffenheit des Tinges oder der Handlung begrüntet ist. Ter Zweck hat cs tltlr mit dem wirtlich Vorhauteueu zu thun, während das Begehren nur eine Bewegung der menschlichen Seele i|t, Beide also in ganz verschiedenen Sphären bestehen. Das Verhältnis; des Begehrens und res Zweckes zu einander ist daher das Verhältniß von Ursache und Wirkung, aber dabei ein sehr entferntes und bedingtes Verhäluriß. Wo nämlich Ursache und Wirkung