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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-07-29 · Heft 31 (29.7.1873) · p. Seite 501

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 31 (29.7.1873)
Date
1873-07-29
Page
Seite 501 (sequence 5)
Language
German
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501 Subventionen betreffend, wurde ein Erlas; des Eultusnur Unterrichtslninisters Herrn von Tröfort über die Errichtung eines Rabbinerseminares in Pest verlesen, der so lautet: „Born königlich ungarische Eultus- und Unterrichtsminister Z. 12,355. Herrn Martin Schwaiger, Präsidenten der israelitischen Landeseanzlei. Sc. kaiserliche und apostolische königliche Majestät hat mittelst Allerhöchsten Erlastes vom 0. Mai l. I. zu erlauben geruhet, daß gemäß den Allerhöchsten Beschlüssen vom 2i». März 1S5U und vom 11. Juni 1803 in Buda-Pest auf Kosten deS israelitischen Schulscndes im Sinne des von mir unterbreiteten Entwurfes ein Rabbinerseminar errichtet werde. Demnach werden für dieses Seminar die folgenden leitenden Principien vor Augen zu halten sein: I. Das Institut wird aus zwei Abtheilungen bestehen, ans einer niederen mit einem sechsjährigen Emstus, und aus einer höheren mit einem vierjährigen Cursus, und ist so einzuthcilen, daß in den Lehrplan für die niedere Abtheilung außer den rein religionswisscnschaftlichen Fächern und der hebräischen, sowie der aramäischen Sprache, auch die Lehrgegenstände des Oberghnmasiums ausgenommen werden, wodtirch natürlich als Bedingung ausgesprochen wird, daß nur solche Smdircnde zum Besuche des Rabbinerseminares zngelassen werden, welche das Uittergymnasium mit gutem Erfolge absolvirt haben oder durch eine besondere Prüfung Nachweisen, daß sie die nöthigen Borkenntnisfe besitzen. 2/ Doch werden die unteren Elassen nicht ansschließlicb dazu berufen sein, die Zöglinge für die höheren Religiousfachstudien vorzubereiten, sondern auch zur Erreichung eines selbstständigen, in sich abgeschlosseiren Lehrzieles dienen, denn nach der Natur der Sache und der vorhandenen Bedürfnisse wird daö Institut nur dann seine wahre Aufgabe erfüllen, wenn cs nicht blos Rabbinatscandidalen, sondern auch Religions- und Talmudthoralehrer mit dem besten Erfolge und in genügender Anzahl auszubilden bestrebt sein wird. 3. In der höheren Abtheilung werden blos die Religionswissenschasten, die Bibelexegese, Talmud, die Lehre vom Ritus, Mitrasch, Retigionsphilosophie, Ethik, die Geschichte der Inden, die hebräische und die mir derselben verwandten Sprachen, Literaturgeschichte und Eanzelrhetorik gelehrt werden. '1. Die Pädagogik ist in jeder Abtheilung obligater Lehrgegenstand; waS jedoch die ankeren Fächer der Wissenschaft betrifft, so werden die Hörer der höheren Abtheilung an die butapester Universität verwiesen, an welcher sie die gewünschten Borlesungen srequcntiren können. 5. Als Unterrichtssprache wird in beiden Abtheiluugen neben der ungarischen auchdie deutsche Sprache angewentet, doch wird dahin gestrebt werden, daß nach und nach so viele Lehrgegenjtände als möglich in der Nationalsprache vorgetragcn werden. <>• Die Leitung deS Institutes wird unmittelbar;fcent Direktor unterstehen, welcher gleichzeitig Professor und Präsident des Profestereneollegiums ist: die Oberaufsicht übt mittelbar ein 2lufsichtseomit6, welches berechtigt sein wird, im ersten Falle den Direktor und die ordentlichen Professoren zu ernennen, künftighin wird cs verpflichtet sein, bei der Besetzung jeder Professur zuerst die Meinung des Professorenkotlegiums eiuzuholen; übrigens wird 7. außer der bezüglich jeder Eonfession ohne Ausnahme dem Staate gesetzlich zugesicherten Ausübung der staatlichen Oberaufsicht dem königlich ungarischen Eultus- und Unterrichisminister ein maßgebender Einfluß bewahrt auf die Bestätigung der für dieses Institut namentlich für den Bortrag der weltlichen Lehrgegenstände zu ernennenden Professoren, sowie bezüglich deü OrganisationsstatuteS itud der Feststellung des Lehrplanes. 8. Das Lehrerpersonal des Fnstilutes wird sammt dem Direktor vorläufig aus sechs Professoren bestehen; eine definitive Bestimmung in dieser Hinsicht zu treffen, ist zur Zeit noch nicht nöthig, da der Unterricht in den beiden Abtheilungen erst mit Eröffnung der'ersten Elaste beginnen kann und stufenweise mit je einem Iahrgaitge vermehrt werden wird, und da andererseits die allgemeine Regelung des Uuterrichtswesens der Mittelschulen, dercit Normen auch für diese Anstalt maßgebend sein werden, noch von den erst in Gang zu setzenden legislativen Berhandlungen abhängig ist. 0. Boransgesetzt, daß im Insiltulsgebäude die ordentlichen Professoren freie Wohnung haben tverdeit, genügt es, ihren fixen Gehalt auf höchstens 2<ioo fl. mit zehnjähriger Zutage :i 2(»0 fl., für den Direktor aber ft. als Remuneration sestzusetzen und nur in dem Falle, wenn die Gewinnung irgend einer ausgezeichneteren Lehrkraft sonst nicht gelänge, können höhere Bezüge ausnahnisweise in Borschlag gebracht werden. tu. Um der Anstalt eine bleibende Stätte zu sichern, wird die Acguirirung eines eigenen Hauses gestattet, in welches auch die israelitische Lehrerpräparaudie zu verlegen sein wird. Indem ich Sie im Zusammenhänge mit meiner vorläufigen Mittheiluug vom 21. December v. I., Z. 33.S32, und mit Bezugnahme auf Ihre mir unterbreiteten Berichte, Z. 12S2 vom 31. December v. I., sowie Z. I3i.»s und l 1«'7 vom 21. Januar und 1. April l. I. von dieser erfreulichen a. h. lonigl. Entscheidung verständige, fordere ich Sie zugleich auf, wegen je eherer Errichtung dieses Rabbinerseminares mir besondere Vorschläge hinsichtlich der Aegniriruug eines <'genen Institutshaufeö, Bildung des leitenden Ausschustes, Ernennung des Direktors und Feststellung des Organisationsstatutes unterbreiten zu wollen. B n d a - P e st, den 11. Mai 1873. T r«- fort rn. p. Die Bersainmlnng brach nach Anhörung dieses Erlasses in ein begeistertes Uljen aus und beschloß durch eine Deputation dem Herrn Minister ihren Dank anszusprcchen, der um so

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