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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-07-29 · Heft 31 (29.7.1873) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 31 (29.7.1873)
Date
1873-07-29
Page
Seite 500 (sequence 4)
Language
German
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500 zur Anstellung jüdischer Neligionslehrer nicht nöthigen. Au vielen Orten jedoch sei diese Anstellung aus dem Wege friedlicher Vereinbarung von selbst geschehen, und er habe nie Anstand genommen, ein solches Verhältnis; gut zu heißen. Er finde es dann auch in der Ordnung, daß der jüdische Neligionslehrer, so weit dieser Gegenstand in Frage komme, zu den Eonserenzeu gezogen werde und seinen Vermerk über den Erfolg des Religionsunterrichtes in die Ecnfuren eintragen dürfe. Auf die Versetzung könne jedoch dieser Vermerk ebenso wenig Einfluß haben, wie der Religionsunterricht bei den christlichen Confesfionen. Der Herr Minister bezeugte schließlich seine Freude darüber, daß ich eine Denkschrift, welche die besprochenen Fragen in Begleitung einiges statistischen Materiales eingehender motivirte, in seinen Händen zurückließ, und versprach, dieselbe nochinals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Zudem ich mir Vorbehalte, dem Vereine, der mich mit der ehrenvollen Mission betrauete, bei der nächsten Generalversammlung detaillierteren Bericht zu erstatten, glaube ich die obige skizzirte Darstellung der größeren Oessentlichkeit schuldig zu sein. Das Resultat der Unterredung darf ich dahin zusammenfasscn, Laß die jüdischen Schul- und Lehrerangelegenheiten, sofern sie zur Eognition des Herrn Ellltusministers I>r. Falk gelangen, sich dessen wohlwollender Berücksichtigung zu erfreuen haben werden, daß aber an eine Erfüllung unserer Wünsche aus dem Wege der Gesetzgebung für jetzt nicht zu denken ist. *j Die unabweisbare Pflicht der Besserstellung der jüdischen Schulen und Lehrer wird daher vor wie tiach Sache der Gemeinden und — der Lehrer sein. Blumen au. N a ch c c in c r k u n g der R e d a c t i o n. Wir können nicht unterlassen, Herrn Blumenau für die Art, wie er seine Mission erfüllt und diesen Bericht klar und unumwunden abgestattet hat, unsere volle Anerkennung anszusprechen. Seinem Urtheile müssen wir uns anschließen. Es ist hier Wohlwollen, aber keine Sympathie, ja nicht einmal volle Logik. Glaubt der Herr Minister, daß. er die Eonfessionalität der Volksschule aus der preußischen Verfassung und auS dem preußischen Volke hinwegschasfcn kennen werde? Tie Thatsachen haben gelehrt, daß Dies nimmermehr geschehen werde, und die wenigen Beispiele einiger Stätte mit einem paar Sinmltanschulen beweisen Nichts oder vielmehr, daß das Gegentheil die Regel bleiben wird. Und dennoch will der Herr Minister, auf Grund seiner persönlichen Vorliebe, die jüdischen Schulen als Privatschulen vegetiren lassen! Und aus demselben Grunde will er die Gerechtigkeit eines Anspruches aus Eouuunnalmittel, zu denen die Juden doch steuern, nicht anerlennen! Es ist uns dies bei dem scharfen Verstände und der hohen Begabung des Herrn Ministers nur daraus erklärlich, daß er wirklich die Hoffnung hegt, die preußische Volksschule confes- *) Wir werden jedoch aus der Warte bleiben und sebeu, wie dao Adgeordneteiibau^ zur zu unserer Frage sich stellen wird. Correspondenl. sionsles zu machen. Dann aber müssen wir sagen, kennt er die wirklichen Verhältnisse und Gesinnungen des preußischen Volkes wenigstens in den meisten Provinzen des Staates nicht! Da er, so viel wir wissen, eigentlich der juristischen Sphäre angehört, wäre dies auch nicht zu verwundern. Aber das konnten wir doch verlangen, daß er sich dahin ausspräche: falls die preußische Volksschule wider sein Erwarten confessionell bliebe, solle auch der jüdischen Schule ihr Recht werden! Wir sagten „Wohlwollen" und Dies zeigt sich darin, daß er sich der Anstellung jüdischer Lehrer, wenn die Schulcollegien eine solche beschließen, uick't widersetzen werde und bei friedlicher Verständigung betreffs Bewährung von Eouunuualzuschüssen für die jüdische Schule günstige Emscheiduugeu treffen werde. Dies ist aber sehr wenig. Denn solcher Schulcollegien werden sich in dem großen preußischen Staate nicht Viele finden, und ohne gesetzlich zwingende Gründe entschließen sich wenige Communen der jüdischen Schule eine Hülfe zu leisten. Alles dies bringt nur einen höchst dürftigen Erfolg hervor, so lauge der jüdischen Schule der Charakter öffentlicher Anstalten nur unter so erschwerenden Umständen gewährt wird, daß sie ihn nur in seltenen Fällen erlangen kann. — Ter Herr Minister sagt auch, daß durch Ministerialrescripte der obligatorische Charakter des Religionsunterrichtes an den christlichen Schulen aufgehört habe. Wir können auch dies nur als die vorwiegende Neigung des Herrn Ministers anerkennen, aber als Thatsache müssen wir es bestreiten. So weit wir wissen, wurde den Altkatholiken und wohl auch anderen christlichen Secteu nachgelassen, ihren sintern besonderen Religionsunterricht ertheilen zu lassen, wenn die Aeltern den "Nachweis führen, daß ihre Kinder einen genügenden Religionsunterricht erhalten, genügend nach den Anforderungen der Regierung; hiermit ist doch wohl der obligatorische Charakter des Neligionsnnterrichtes nicht aufgehoben, während von jüdischen Aeltern ein solcher "Nachweis niemals gefordert wird. Auch in dieser Frage will der Herr Minister Alles in das Belieben der Schulvorstände stellen und nur in vorkommenden Fällen einem Arrangement nicht entgegen fiin. Wir wissen aber, daß solche Fälle bis jetzt nur äußerst geringzählig sind: unsere desfallsige Aufforderung brachte uns eine Mittheilung nur auö drei Städten. Wir können also nur die Vorlegung eines Gesetzeulwmses über das Unlerrichtswesen abwarten. Die Errichtung eines ttnülnncrfcmiuares in Pest. Am 11. Juli wurde die Versammlung der israelitischen Disirictspräsidenten eröffnet. Nach dem-Berichte über die vorjährige Thätigkeit der Landescanzlci, namentlich die Aufhebung der sogenannten Musterhauptschulen und die Vertheilnng von

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