Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1873)
- Date
- 1873-07-22
- Page
- Seite 486 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3226906-3226937--31824-3254763- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
486 Kreuzzeitungspartei ihren eigentlichen Heerd zu haben glaubte, ist sie unzweideutig zurückgewiesen worden. Wir können dies nur als einen Beweis richtigerer Einsicht der Bevölkerung ansehcn, sowie der Ohnmacht dieser ganzen kleinen Partei, sobald die Regierung ihren Einfluß nicht für sie eimreten läßt, und so ist auch nach dieser Seite der Borgang charakteristisch. Kleist-Retzow in Verbindung mit Wagen er, Seusst-Pilsach, Brühl u. A. haben z» oft auch gegen die Juden ihre Galle fließen lassen, als daß wir uns dieses Ereignisses nicht freuen sollten. — Auch dessen wollen wir hier nicht unerwähnt lassen, wie es sich durch die Vorgänge in der schlesischen Abtheilung res Malteserritterordens von Neuem erwiesen hat, daß man mittelalterliche Institute nicht ungestraft wirker in's Leben ruft, oder ihnen neue Geltung verschafft. Mit Solchen wacht in den Gliedern derselben wieder der mittelalterliche Geist, der Anspruch ans Selbstherrlichkeit und Herrschaft aus, und läßt sich nicht verbannen, bis die Auflösung derselben decretirt wird. Es paßt eben Alles nur für seine Zeit. — Die hiesige Hochschule für die Wissenschaft des Judenthumes geht ohne Geräusch, aber desto sichereren Schrittes in ihrer Entwickelung vorwärts. Was wir von Anfänge an meinten, daß neben den eigentlichen Vorlesungen auch praktische Uebungen, die man an den Universitäten gewöhnlich „seminaristische" zu nennen pflegt, vorgenonimen werden müssen, verwirklicht sich jetzt auch an der Hockschule, und das Verzeichnis; der Verlesungen im nächsten Winterhalbjahre wird diesen Fortschritt erweisen. Ocstrkichisch-lmgarischl' Monarchie. Wien, im Juli. Hiesige Blätter schreiben: „Der Buchhalter Ignaz Fried ehelichte vor einiger Zeit eine Katholikin, die vor der Trauung noch zmn Judenthnme, dem auch ihr Gemahl angehört, übergetreten war. Kürzlich wurde der Fantilie ein Kind geboren, und die Aeltern erklärten dem israelitischen Seelsorger, daß auch das Kind in den Verband des Judenthumes gehören solle; nur gegen die rituelle Beschneidung verwahrten sie sich. Der israelitische Prediger i)r. Jellinek weigerte sich hierauf, die bündige Erklärung abzugeben, daß das Kind dem Judenthnme angehöre. Die Aeltern stützten sich auf die intereonfessionellen Gesetze und wendeten sich an die k. k. Statthalterei mit der Bitte, dieselbe möge veranlassen, daß der israelitische Seelsorger ein bündiges Zeugnis; ansstelle, aus welchem deutlich zu entnehmen ist, daß das .Kind in das Judenthum ausgenommen sei. Wir entnehmen diese Darstellung der „Eorrespondenz Gall". (Wir sehen hier aberiuals, welche Verwirrung und welcher Zwang aus der Vermischung des Staatlichen und des Religiösen entspringen. So lange die Eivilstandöregister von den Geistlichen geführt werden, wird der Staat sie nach dieser Function hin als seine Beamte ansehen, ihnen ihr Thun und Lassen vorschreiben, also auch bestimulen müssen, in das Register welcher Religionsgesellschaft ein Kind einzntragen sei, ohne die Anerkennung oder Zurückweisung der Letzteren zu berücksichtigen. Es ist dies ein religiöser Zwang, den der Staat des Nolhstaudes wegen übt. Würde die Führung der Eivilstandsregister besonderen Staatsbeamten übergeben sein, so hätte sich die Religionsgenessenschaft gar nicht um jene zu bekümmern, wie wiederum die Register ohne Einfluß der Religionsgenossenschast zu führen wären. Es ist merkwürdig, wie die Geistlichkeit der verschiedenen Eonsessionen dies nicht einsehen will, unt sich dem Uebergange der Eivilstandsregister ans besondere Staatsbeamte widersetzt. Redaet.) Nachdem wir Dies geschrieben haben, lesen wir in der N. fr. Pr. folgendes Schreiben: Herr Nedacteur! Tie „Reue freie Presse" vom (!. d. repredueirt eine Notiz der „Eorrespondenz Galt" in einer Beschneidungsangelegenheit, die aus Grund der besten Informationen der Berichtigung bedarf. Ter Knabe des Herrn Ignaz Fried wurde geboren, als die Mutter noch der katholischen Kirche angehörte, mtd wurde auch katholisch getauft. Nachdem sie zum Judenthume silbergetreten und mit Herrn Ignaz Fried nach jüdischem Ritus getraut worben war, verlangten die Aeltern, daß der betreffende katholisch getaufte Knabe ohne Beschneidung als Jude aufgeuomnlen werde. Der Prediger der israelitischen Eultusgemeinde, Herr Dr. Jellinek, nahm dieses Verlangen zu Protokoll und stellte hieraus ein Zeugniß ans, daß der Sohn des genannten Herrn Ignaz Fried auf Grund des iutereonsessionellen Gesetzes vom 2',. Mai 1S0S, Artikel I, und laut der Erklärung seiner Aeltern der Religion der Letzteren folgt. Hiernlit war dein iutereonsessionellen Gesetze Genüge gethan. Eine bündige Erklärung, ob ein von einer katholischen Mutter geborener und katholisch getaufter Knabe auch ohne vorausge-. gangene Beschneidung in den Verband der israelitischen Religionsgemeinschaft nach dem bestehenden Gesetze des Judenthumes ausgenommen werden könne, ist nicht mehr Object des interconfessionellen Gesetzes von: 2~>. Mai 1S(»S, sondern eine innereonsessionelle Angelegenheit des Judenthumes, welche außerhalb der Macht- und Rechtssphäre des Staates liegt. Wien, Juli 187!;. Julius Braun, Seeretär des Predigers Dv. Jellinek. «Die Sache ist hiermit äußerlich geordnet, dem Staatsgesetze ist Genüge geschehen, die eigentliche Frage ist aber nur vertagt worden. Ter Staat wird den Knaben als Juden ansehen und behandeln, so weit dies gesetzlich für ihn, den Staat, in Betracht kommt. Wie sich aber die jüdische Religionsgcmeinde dabei benehmen werde, wenn daö Kind an jüdisch-religiösen Acten sich betheiligen will oder betheiligt werden soll, ist hiermit noch nicht entschieden. Redaetion.)