Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1873)
- Date
- 1873-07-01
- Page
- Seite 439 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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439 Antwort erfolgen können. Wird aber eine solche Aufforderung wirklich ergehen, so ist nicht zu bezweifeln, daß man derselben Nachkommen wird. Die Gazeta Narodowa behauptet zwar apodiktisch, die Stimmung der hiesigen Juden sei eine den Polen zngcneigte; sic hätte indeß nicht vergessen sollen, daß bei der letzten Landtagswahl die Juden die (Kandidatur des verfassungstreuen I)r. Frankel durchzusetzcn suchten. Seitdem haben sich die Verhältniffe in Nichts geändert; cs kann also eine derartige Behauptung nur den Zweck haben, Mißverständnisse in den Wählerkreisen Herbeizufuhren. Krakau, 17. Juni. Der Ezas plaidirt heute für eine Verständigung zwischen dem lemberger jüdischen und dem Polencomitö, und erinnert die Juden an die Landesinteressen. «Die wahren Interessen des Landes bestehen aber nicht darin, die Herrschaft der Polen zu unterstützen und zu sichern, sondern die Verfassung aufrecht zu erhalten, und zur Ausführung zu bringen. Es giebt jetzt keinen Staat mehr, der gedeihen kann, wenn er nicht auf den gleichen Rechten Aller beruht, und sie allseitig berücksichtigt. Die Herrschaft auch der Majorität allein genügt nicht, um das Land vor Schädigung und Zersetzung zu schützen. Rcdact. d. A. Z. d. I.) Frankreich. Paris, 15. Juni. Auch die Arch. isr. sprechen cs aus, daß alle jüdischen Beamten von dem neuen Ministerium ans den Ansichten des Syllabus heraus und auf klericale Einflüsse entlasten werden. Zu den bereits von uns Gemeldeten kommt jetzt noch der Unterpräfeet von Montdidier (Somme > Herr Eduard Mayer aus Metz. — Tie Redaction der Arch. isr. meint, daß, wenn man in London, Paris, Rom u. f. w. dem in Berlin gegebenen Beispiele folgen, und Deputationen und Adresten an den Schah von Persien zu Gunsten der dortigen unglücklichen Israeliten richten werde, cs unmöglich sei, daß der Schah dies vergesten, und die Leiten seiner Unterthanen nicht zu vermindern suchen werde. Obgleich wir diese Schritte durchaus billigen, so hegen wir doch eine solche Hoffnung nicht. Dazu müßte die ganze Gestalt und Beschaffenheit des asiatischen Staates sich ändern, und dies zu bewirken, scheint der Schah nicht der Mann zu sein. Man kann bis jetzt nicht einen einzigen Zug von ihm anführcn, der ein Verstäntniß europäischer Gesittung verräth, und auf bloßen Paraden, Galadiners, Salonsahrren, u. tgl. erlangt man ein solches Verstäntniß auch nicht. Vielleicht fühlt der Schah von den europäischen Sitten sich eher abgestoßen als angezogen. Großbritannien. London, 2. Juni. In der Sitzung res Board es Deputics vorn 2(5. Mai ist ein sehr wichtiger Fortschritt geschehen. Man erinnert sich, daß seit dem Anfänge der vierziger Jahre eine Reformgemeinde besteht, welche wesentliche gottesdienstliche Veränderungen vorgenommen hat. Sie wuchs allmälig heran, und zählt glänzende.Namen unter ihren Mitgliedern, wie Sir Francis Goldsmid, Serjeant Simon u. A. Im 'Anfänge schleuderte sogar der Oberrabbiner Dr. Abler einen Bann gegen sie, nahm aber diesen einige Jahre später wieder zurück. Das genannte Board, die Vertretung der sämmtlichen englischen Gemeinden, schloß diese Reformgemeinde, sowie ihre Schwester in Manchester, conseqneut aus. In der eben gedachten Sitzung aber wurde die Frage über die Zulastung derselben in das Board gestellt, und in einer langen Debatte ventilirt. Man tarn endlich zu dem Bewußtsein, daß das Board keine religiöse Körperschaft sei, sondern nur politisch socialer Natur. Mehr als zwei Drittel Stimmen sprachen sich für die Zulastung von Vertretern dieser Gemeinden aus. Wir nehmen von diesem erfreulichen Acte mit Vergnügen Kenntniß. Die Spaltung, hervorgebracht durch religiöse Beschränktheit, ist wieder ausgeglichen, und das Bewußtsein der Einheit hat gesiegt. Wir richten auf dieses Beispiel die Aufmerksamkeit jener deutschen orthodoxen Fanatiker, welche jetzt eine Spaltung in die jüdischen Gemeinden zu bringen trachten. Nur ein kurzer Zeitraum, und ihr Werk wird ebenso wieder überwunden sein, bis dahin aber großen Schaden zugefügt haben. Als bei dem Beginne jenes Streites in London wir mn ein Gutachten angegangen wurden, haben wir dies, man kann es Nachlesen, den englischen Orthodoxen vorausgesagt. Nach dreißig Jahren haben wir Recht behalten. Schweiz. Bern, 17. Juni. In dem vom Buudesrathe ausgearbeiteten Bundesgesetzcntwnrfe, betreffend die Revision der Bundesverfassung, lauten Artikel IS und <19: Art. IS. Tie Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Niemand darf zur Theilnahme an einer Religiousgenostenschaft, an einem religiösen Unterrichte, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen werden. Die bürgerlichen und politischen Rechte dürfen von keinen Vorschriften und Bedingungen kirchlicher und religiöser Natur abhängig gemacht werden. Tie Glaubeusansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche specietl für eigentliche Eultuszwccke einer Neligionsgenosteuschast, der er nicht angehört, auferlegt werten. Art. W. Innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung genießt jeder Bürger zur Ausübung seiner Religion die gleiche Freiheit, so wie den gleichen Schutz für . feinen .Gottesdienst. Den Eantonen, so wie dem Bunde, bleibt Vorbehalten, zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und