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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-06-24 · Heft 26 (24.6.1873) · p. Seite 418

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 26 (24.6.1873)
Date
1873-06-24
Page
Seite 418 (sequence 2)
Language
German
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418 Me wir bereits bemerkt haben, deckt sich jene Resolution, indem sie den Austritt ans der Gemeinde „aus confessionellen Bedenken" gestatten will. Dies ist nur Schein, wie wir schon hervorgehoLen haben, denn jeder AuStrctende wird confcssionclle Bedenken Vorschüßen, und eS wird hierüber keine Richterinstanz geben. Wer z. B. nur austritt, um die Gemeindesteuer zu sparen, wird doch sagen, er trete aus confessionellen Bedenken aus, und für dies Letztere wird er stets ein Motiv bereit haben, entweder, daß die Gemeinde das 21pbeinhalten, oder daß sie es beseitigt habe. Wir haben oft genug gesehen, daß Männer, die weder Sabbath noch Versöhmmgstag halten, sich zu Bertheidigern des fijr oder dergleichen aufwarfen. Die Motivirung des Abgeordneten LaSker ist daher völlig illusorisch; aber auch, und das muß jedes Gesetz streng verhüten, zu Lüge und Heuchelei anffordernd. Hierüber noch einige Worte. Nur Wenige unter den Menschen sind Ideal- und Prineipienmenschen, d. h. solche, welche um des Ideales willen, das sie in ihrem Herzen tragen, leiden, und streng für dasielbe wirken, oder solche, die in ihrem Handeln durchaus und stets nach angenommenen Principien verfahren^ Tie meisten Menschen lasten sich durch ganz andere Motive leiten, die theils aus mehr oder weniger Leidenschaft, oder die aus dem Augenblicke entspringen. Wenn es daher eine allbekannte Wahrheit ist, daß man im Leben mit den wirklichen Verhältnissen zu rechnen habe, wenn man nicht tausendfachen Fehlgriffen ausgesetzt sein wolle, so gilt dies ganz besonders für den Gesetzgeber. Wenn dieser den Austritt „an confefsionelle Bedenken" bindet, so setzt er voraus, daß es auch andere Motive des Austrittes gebe, aus denen aber der Austritt nicht ermöglicht sein soll. Da es aber kein Mittel gicbt, um diese von jenem zu unterscheiden, so hat er selbst dÄn Unrechte den Weg geöffnet, welchen er dem Rechte frei machen will. Fragen wir nämlich. ob die Mehrzahl der Austritte aus den Gemeinden aus wirklichen confessionellen Bedenken, oder aus anderen Motiven, stattsinden werde, so wird Niemand, der die Verhältnistc irgend kennt, zweifelhaft sein, daß daS Letztere der Fall sein wird. Das Schliuunc ist, daß der jüdische EultuS mit allen seinen Einrichtungen verhältnismäßig große Kosten macht, daß die jüdischen Gemeinden kein Vermöge» besitzen, und alle Lasten nicht bloS allein tragen, sondern lediglich aus den Steuern der Mitglieder befriedigen müsten, so daß deshalb die Gemeindesteuern bedeutend sind, die dadurch noch höher ansteigen, daß die Mehrzahl der Gemeinden mittlere und kleine sind, ohne daß die Cultusbedürsniste nach diesem Maße sich wesentlich vermindern. Bei dem religiösen JndisserentismnS, der gegenwärtig herrschend ist, folgt hieraus naturgemäß, daß vielen Individuen die Steuer an die Gemeinde lästig ist, viele sich übersteuert halten, >nd die Gelegenheit, die ihnen geboten ist, benutzen, sich davon zu befreien. Unsere christlichen Mitbürger- Haben davon keine Vorstellung. Wenn sie hören, daß in Mittelstädten der Mittelmann bereits feine vierzig bis fünfzig Thaler jährlich an die Gemeinde und ihre Armencastc z» zahlen hat, daß reichere Mitglieder mit 2uo Thalern und mehr jährlich beansprucht werden müsten, und die Forderungen vergleichen, welche der christliche Kirchenverband an sie stellt, so werden sie es sehrbegreiflich finden, daß Viele, die sich für die Religionsgemeinde gar nicht mehr iuteressiren, sich der Steuerzahlung entziehen werden, so bald daS Gesetz cs ihnen gestaltet, so bald sie sich von der Gemeinde lossagen können, ohne ihre Religion selbst verlängnen zn müsten. In mittleren und kleineren Gerneinden aberwürde der Austritt einiger solcher Personen der Gemeinde cs unmöglich machen ihre Verpflichtungen zu erfüllen, oder sie zwingen, ihre Ausgaben so zu redueir-en, daß sie mit den ungenügendsten Subjeeten für Synagoge und Religionsunterrichr sich behelfen müßte. Niemand wird aber behaupten, daß ein solcher Austritt „aus confessionellen Bedenken" geschehe. Ein viel größeres Uebel ist aber, daß cs in allen Gemeinden Menschen giebt, welche stets geneigt sind, Hader und Streit zu erregen, Andere dazu anzuslifteu; wieder solche, die, ehrgeizig, wenn sie nicht in den Vorstand und die Repräsentanz der Gemeinte gewählt werden, diese zu schädigen rnrd, wie sie meinen, zn bestrafen, begierig sind; endlich Solche, die sich bei Vergebung der Mizwoth oder rgl. leicht beleidigt fühlen, und deshalb Streit beginnen, Alle riese werden immerfort mit rem Austritte drohen und rhu, so bald die Erhitzung der Gemüther weiter gegangen ist, aussühren. Man denke sich nun den Stand einer Gemeinde selchen Nebeln gegenüber. Sie wird entweder gleich zerfallen, oder eine Zeitlang laviren, und sich von rer Minorität beherrschen lassen, bis dies unhaltbar geworden sein wird. Dies Alles sind keine eousessicuellen Bedenken, aber das Gesetz kann es nicht verhindern, daß der einmal ermöglichte Austritt aus allen diesen Motiven geschehe. Man wird einwcnden, daß die Geitleinde statutenmäßig ihre Mitglieder auf eine bestimmte Zeit verpflichten könne. Wir wollen davott absehen, daß dies eigentlich dem verheißenen Gesetze widersprechen würde. Aber cin Zeitraum über einige Fahre hinaus könnte dies doch nicht sein. Diejenigen schon, welche das Statut festzustellen hätten, würden aus persönlichem Jutereste anstehen, einen längeren Zeitraum festzustellen, mib diejenigen, welche die Verpflichtung übernehmen sollen, würden gegen einen langen Zeitraum Bedenken tragen. Jedermann scheuet sich eine solidarische Verpflichtung auf lange Zeit zu übernehmen. Und dann auch diese Jahre gehen vorüber, und die Schwierigkeiten treten dann um so umsastender ein. Wie groß die Verlegenheiten den laufenden Bedürfnissen, den Schulden, den Eontracten gegenüber sein würden, brauchen wir nicht zu sagen. An definitive, ja nur längere Anstellungeit wäre gar nicht mehr zu denken. Tie Wirkung, welche dieses wieder auf deu Eultusbcamtenstaud, dem sich unter solchen Umständen Niemand mehr wird widmen wollen, haben wird, ist einsichtlich. Dies sind die wirklichen Verhältnistc, mit denen der Gesetzgeber ^rechnen muß, hat er nicht die Absicht

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