Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 23 (3.6.1873)
- Date
- 1873-06-03
- Page
- Seite 377 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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377 dann soll eine Truppe von 3—5o0<i Juden über Antwerpen sich nach Awerca begeben, und die Auswanderung wird fortdauern, bis etwa r>(>,l)00 übergesiedelt sein werden." sTa b i. rumänisches Blatt, nicht die .."t?umänische Post", nicht das ‘d'e de rSTiient", hierüber Etw. enthält, so meinen wir, daß )y. cl icjc Mittheilung eine jener? chmngen, oder wenigstens t.-.-ßa^'.gen Uebertreibungen ist, . welche uns die americanis.: .u -'kälter seit langer Zeit gew: ü. . aben. .edaction.) Rußland. St.-P «tö.öburg, Anfang Mai. iPnvatmitth.) Es ist von Ihnen .vi\.t8 mitgetheilt worden, daß die beiden Rabbinerseminare zu lv'ckna und Zytomir, sowie die jüdischen Kronschulen, aufgehoben wer en sollen. Ter betreffende kaiserliche Ulas lautet wie folgt: . An unseren Minister für Volksausklärung. Die bis jr£t bestehenden Rabbinerseminare und jüdischen Kronschulen ersten und zweiten Ranges haben nicht wenig zur Verbreitung der Bildung unter der jüdischen Jugend beigetragen. Tie Rabbinerschulen konnten, wie die Erfahrung bewies, nicht so eingerichtet werden, daß sie ihrer besonderen Bestimmung, Rabbiner heranzubilden, vollständig entsprächen; sie bereiteten zumeift nur Lehrer für die specisisch jüdischen Schulen vor. Was die anderen jüdischen Schulen anberrifft, so hat sich auch hinsichtlich ihrer die Rothwendigkeit einer Reorganisation aus Grund des bei den übrigen Schulen geltenden Systemeö herausgestellt. In Folge dessen befehlen wir: 1. Die Rabbinerschulen zu Wilna und Zytomir zu Lehrerseminaren zu organisiren, und zwar laut Verordnung vom 31. Mai 1S72 über die Lehrerseminare, milden dazu nothwendig erscheinenden Abänderungen. Bei Einrichtung der Lehrerseminare hat die besondere Bestimmung, die Jugend zum Rabbineramle vorzubereiten, allfzuhören, und die Reorganisation vom Schuljahre IST3/7-1 zu beginnen. 2. Tie Kronschulen zweite» Oranges gleichzeitig mit der Reorganisation der Rabbinerschulen auszuheben. 2. Tie jüdischen Kronschulen ersten Oranges in den Orte», in denen bei zahlreicher jüdischer Bevölkerung die Zahl der allgemeinen Schulen nicht ausreichend ist, in jüdische Elementarschulen zu organisiren, und zwar laut Verordnung über städtische Elementarschulen vom 31. Mai IST2. Die übrigen jüdischen Elementarschulen ersten Junges sind aufzuheben. Die Reorganisation der einen, und die Aushebung der anderen Schulen, soll stufenweise durchgesührt werden, nach Verhältniß der tüchtigen Lehrkräfte, welche die Lehrerseminare liefern werden. 1. Diejenigen Personen, welche sich jetzt im Staatsdienste besindcn, genießen auch nach Reorganisation und Aufhebung der Schulen dieselben Rechte, wie alle übrigen Staatödiener; diejenigen, welche bei den Elementarschulen verbleiben, sollen, falls sie sich nach Beendigung der pädagogischen Curse an den Lehrerseminaren als fähig erweisen, beibehalten werden. 5». Alle nöthigen Ausgaben sollen vom Ministerium aus den in denselben befindlichen Fonds bestritten werden. Ueber die Wirksamkeit der Rabbinerschulen ist in diesen Blättern wiederholt und ausführlich in einer besonderen Eorrespondenz gesprochen worden. Ihre Leser werden sich erinnern, daß in derselben Hervorgehoben wurde, wie ihre besondere Bestimmung, rüchlige Rabbiner den jüdischen Gemeinden zu liefern, wegen des noch niedrigen Bildungsniveau'S derselben nur schwach erreicht wurde, wenn auch.tüchtige junge Leute, die sich später mit Erfolg dem Staatsdienste oder dem Berufe als Gelehrte, Literaten, Aerzte, .Industrielle, Geschäftsleute gewidmet haben, genug aus ihnen hervorgegangen sind. Für heute beschränken wir uns aus nachfolgende Bemerkung: Die Principien, welche der Reorganisation resp. Aufhebung der gu. Schulen zu Grunde liegen, scheinen uns folgende zu sein: Specisisch jüdische Schulen sollen nur da vorn Staate unterhalten werten, wo noch ein dringendes Betürfniß dazu vorhanden ist. Im Uebrigen soll die jüdische Schuljugend gleich der jeder anderen Eonsession in den allgemeinen Staatöbildungsanstalten ihre Erziehung genießen. Der Staat sorgt für Heranbildung tüchtiger jüdischer Lehrer, nicht aber von Rabbiner», für welche die Gemeinden zu sorgen haben werden. Wir werten nun wohl, und diese Entwickelung scheint uns auch die natürlichste, wie bei Ihnen in Teutschland, bald freisinnige, freicouservaüve und orthodoxe Rabbinerseminare bekommen, die durch Privatmittel in's Leben gerufen iint> unterhalten werden. Alsdann wird jede Gemeinde nach ihrem Bildungsgrade und religiösen Stantpuncte ihren Bedarf an Rabbinern decken können. Wie weit diese Auffassung eine zutreffende ist, darüber hoffe ich demnächst schon in der Lage zu sein, Ihnen zu berichten. , Es verdient in diesem Blatte mitgetheilr zu werden, daß Herr Baron Ginzburg bei den letzthin hier nach der neuen Wahlordnung stattgesuntenen stadträthlicheu Wahlen, zum Mitgliede des hiesigen Stadtrathes gewählt worden, ist. 23