Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-05-27 · Heft 22 (27.5.1873) · p. Seite 357

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 22 (27.5.1873)
Date
1873-05-27
Page
Seite 357 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3226906-3226929--31685-3254616
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

357 näher, als das; die Calenderbestimmung, mit welcher besondere Neumondsopfer verbunden waren, und von der die feiernden Feste und die damit zusammenhängenden priesterlichen Functionen abhingen, von dem nun einmal bestehenden Prieftergcrichtshofe vollzogen wurde! Und in der That verzeichnet die Mischnah (Nosch Haschanah 1,1), das; drei Personen ihre Zeugenaussage in Betreff des Erscheinens des Neumondes vor dem pn r'n arjns bss abgegeben, und dieses ein Urtheil darüber gefällt habe, (■nur nx Vrcsi 1:2 ran irrs ib^pr). Wir vermögen nicht nachzuweisen, welcher Art daS Verhältnis; war, daS in calendarifcher Hinsicht zwischen deru Priestergerichte und dem eigentlichen Gelehrtengerichte bestand, ob es nur vorbereitend, oder auch entscheidend war. Der Geist der Zeit, der sich im Kampfe der religiösen Secten immer mehr gegen die angeerbten Vorrechte des Priesteradels erklärte (Geiger, Urschrift S. 137), hat sicher auch in der Ealenderfrage den daS gesammte Volksleben darstellenden Synedrialgerichten und Eommissionen den Sieg zugewendet. Allein eö war eben ein Sieg, der in langem Streite errungen wurde, und eine geschichtliche Errungenschaft nach einer vorangegangenen Entwickelung, in welcher, wie das Gerichtswesen im Allgemeinen, so auch die Ealenderbestimmung im Besonderen, in der sich ein gerichtlicher und zugleich religiöser Act offenbarte, dem früher so mächtigen Einflüsse der Priester entzogen wurde. Es ist allerdings wahr, daß in der Ealenderberathung unter dem Könige Hiskias <2 Chronik 30, 2) der Priester nicht Erwähnung geschieht; allein es erscheint doch gewagt, daraus ein Moment zur „Fernhaltung der Priester von diesem Boten" herleiten zu wollen. Andererseits ist man nach dem ganzen Tenor der Darstellung jener Ealenderberathung versucht, von dem wichtigen Antheile sich zu überzeugen, den die Priester an den calendarischcn Bestimmungen gehabt haben müssen. Diese scheinen offenbar mit dem calendarischen Verfahren des Königes unzu- . frieden zu sein, sie empfinden Scheu (2 Ehrou. 30, 13), die ihnen obliegenden Opfer darzubringen, ein großer Theil tes Volkes ist derselben Ansicht ldas. 17—IS), und der König selbst sindet sich gemüßigt, von Gott Verzeihung zu erflehen (das. 18—1!)). Der Talmud (Sanhedr. 12 5) wendet dieser Erscheinung seine Aufmerksamkeit zu, und bemerkt: br arim 'cp-n 72^2 -irr:* Nim n« Nbb p-!2r72 „der König habe Gott um Sühne anslehen müssen, weil er in gesetzwidriger Weise die calendarische Anordnung traf; anstatt des Arar schaltete erden Nisian ein."*) Im Zusammenhänge mit dieser Calender- *) Da cs sich hier um eine geschichtliche Frage handelt, so müssen wir doch bemerken, das; es auf die lalmutische Interpretation der Stelle des Chronisten nicht ankemmen kann, sondern auf den einfachen Wortsinn. Da ist aber von einer eigentlichen calendarischen Berathung tmd von dem Eiuschallen eines Atonales gar nicht die Rede. Ter König hatte die Wiedereröffnung des geschloffenen und die Heiligung des entheiligten Tempels geboten. Man begann die resfaUsigeu Arbeiten am ersten Tage berathung, bei welcher es sich um Einschaltung eines Monates handelt, ist es von Interesse darauf aufmerksam zu machen, daß das Gesetz verbietet, daß der Hohepriester — eben so auch der König — zu einem mit diesem Acte beschäftigten Collegium gehören dürfe (Thoßephta Sanh. 2 zu Ende; Mischnah Sanh. II, 1; Jerusch, das. Gemara). Es läßt sich auch daraus vielleicht der Schluß ziehen, daß der Priester.— nur nicht der Hohepriester — in dieser Behörde Sitz und Stimme haben durste. Aus der innerhalb der engen Gränzen, die ich bei dem mir gebotenen ehrenwerthen Anlässe zu ziehen für passend erachte, an diesem Orte angestellten Betrachtung geht jedenfalls zur Genüge hervor, daß die Priester keineswegs principiell von der Theilnahme an der Calenderbestimmung ausgeschlossen waren; daß sie vielmehr ursprünglich vielleicht die alleinige Befugniß dazu hatten, im Laufe der Zeit jedoch dieselbe unzweifelhaft mit der aus nichtpriesterlichen oder nichtlcviüschen Elementen zusammengesetzten Gerichtsbehörde theilten. Eine Unterstlchung über die möglicherweise schon früher vorhandene Calenderkenntniß einzelner jüdischer Stämme glaube ich an dieser Stelle unterlassen zu müssen. Dr. Tobias Cohn, Rabbiner. Nachbemerkung der Nedaetion. Wir gestatten uns die oben besprochene Streitfrage auf ihr Resultat hinzusühren. Eine, wesentliche Differenz zwischen dem Herrn Dr. Tobias Cohn und dem Herrn Oppenheim sindet nicht Statt. Ter Erstere halte nicht gesagt, daß der Calendcr eine ausschließliche Domäne der Priester gewesen -sei, sondern nur der Priester und der Stichler; er hat erwiesen, daß die Priester nicht prinzipiell vom Caleuderwesen ausgeschlossen gewesen sind. Herr des ersten Monates, und war erst am sechszehnten Tage mit diesen Arbeiten fertig (2 Chron. 2!), 17). Tie eigentliche Zeit für daS Peßach war also vorüber, und der König beriech sich mit den Scinigeu „das Peßach im zweiten Monate zu halten" (30, 2). Die Leviten hatten hierbei mehr Eifer bewiesen, als die Priester (20, 3 1). Run waren aber Priester und Volk durch die Nichtbeachtung der Reimgkeitsgesetze levitisch unrein, und mußten sich, das Volk auch vor rem Darbringen und Genießen des Peßachlamn'.es, erst wieder „heiligen". Wenn es daher 3", 15, heißt: „und die Priester und Leviten schämten sich, und heiligten sich, und brachten Ganzopfer im Hause des Elvi gen", so schämten sie sich offenbar nicht des Atlfschubes der Peßachfeier, sondern ihres unreinen Zustandes. Ties ist auch der Sinn des Gebetes des Königes <30, 10): „der Ewige, der Gütige wird versöhnen Jeden, der sein Her; gerichtet, Gott, den Ewigen, den Gott seiner Väter, zu suchen, wenn auch nicht nach der Reinheit des Heiligen." Wir brauchen nicht zu bemerken., daß 1 Mos. 0, 10 für diejenigen, welche verhindert waren. Peßach am 11. des ersten Monates zu feiern, festsetzt, eS am 11. des zweiten Monates zu feiern. Und ries geschah hier ans dem oben angesührlen Grunde. Eö fand also eine Einschaltung eines Monates nach dem Schristtejte nicht Statt. Die Redacrion.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.