Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1873)
- Date
- 1873-05-27
- Page
- Seite 356 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226906-3226929--31684-3254615- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
356 gebracht, und bringen dergleichen fortwährend. Ein Gastsceund des Herrn Schapira, der Scheich eines sehr angesehenen Stammes, schickte als ein Gastgeschenk dem Herrn Schapira u. a. zwei Urnen, die eine mit schöner phönicischer Inschrift, einige Thonsiguren u. a., auch eine ganz erhaltene Astarte, Thontäfelchen u. dgl. Hiermit begnügte sich aber der tiefgekränkte und in seinen Geschäften gefährdete Schapira nicht. Er veranlagte den Licentiat Weser, der in Jerusalem als Prediger angestcllt ist, und Len ehemaligen deutschen Eonsul in Ehartum, Herrn Duisberg, mit ihm nach Moab zu gehen, um an Ort und Stelle von dem mitgetheilten Thatbestaude sich zu überzeugen. Sic besuchten mehrere hervorragende Trümmcrsiätten in Moab, und eonstatirten, daß Männer, Frauen und Kinder von den verschiedensten Betuineustämmen, Leute, die in keinem Zusammenhänge unter einander standen, ihnen verschiedene Stellen in Moab angaben, wo Urnen, Lampen, Thonplatieu, symbolische Figuren und Bilder gesunden worden waren, und es wurden dergleichen den Reisenden von ihnen angeboten. Eie fanden die deutlichen Spuren an drei Stellen, wo Beduinen gegraben und Thonslücke gefunden hatten. Sie fanden mit eigener Hand in Medeba sechs Stücke, davon vier mit phönicischer Schrift, und zwei Glieder von mythologischen Figuren; sie ließen selbst mit der Hacke weiter graben, und fanden im Laufe einer Stunde noch sechs solcher Antiquitäten. Hiernach kann über die Aechtheit dieser Funde gar kein Zweifel mehr vorhanden sein. Abgesehen von der Wiederherstellung der Ehre eines thätigen und wackeren Glaubensgenossen, ist der wissenschaftliche Erfolg dieser Funde gewiß bedeutend, und wird sich nunmehr wohl bald Herausstellen. Insbesondere werden die Mythologie und die religiösen Anschauungen des alten Moab viel Licht erhalten. Heute fügen wir nur die Bemerkung hinzu, wie lächerlich auch durch diese neuen Funde die Ansicht Nenans und der Bielen, die ihm hierin folgten, ist, daß die Semiten aus ihrer Anlage heraus sämnnlich Monotheisten gewesen wären, während doch die rings um Israel wohnhaften Bölker semitischer Zunge, also semitischen Ursprunges, dem Polytheismus ergeben waren. Potsdam, 0. Mai 1873. Noch einillll! zur Geschichte des jüdischen Lntenders. Ein kurzes Referat über den hundertjährigen Deppelcalender von Dr. Max Simon leitete ich in Rr. 15 dieser Zeitung S. 212 mit folgenden Worten ein: „Das Ealenderwesen im jüdischen Alterthume war, analog dieser Institution im Altcrthume überhaupt, die Domäne der Priester und des höchsten Richtercellegiums." Diesen Passus beanstandet in 9fr. IS S. 202 Herr Rabbiner D. Oppenheim mit dem Einsprüche: „Wie wir nun aus den Quellen nachgewiesen haben, findet sich nirgends die kleinste Andeutung, daß die Priester den Calender als Do- < mäne, wie dies bei anderen Religionen wirklich der Fall war, besaßen; ja, die Bibel und die Apokryphen bezeugen gerade das Gegcntheil, daß die Priester von diesem Boden fern gehalten wurden." — Es erscheint mir nun diesem Einsprüche gegenüber zunächst bcachtenswerth, daß die Ealenderbestimmung im jüdischen Alterthume richterlichen Charakter hatte; Zeugenverhör und Verkündigung des Ausspruches bei den Verhandlungen über den Neumond waren richterliche Functionen. Die Calenderbestimmuug wird daher unter denselben Bedingungen und Voraus, setzungen zu betrachten sein, welche für die richterlichen Verhältnisse maßgebend sind. In der Organisation der jüdischen Gerichte aber ist das Eigenthümliche, daß in ihren kleineren, wie größeren Eollegien. der Priesterslamm regelmäßig Vertretung findet. Auf dieser Grundlage beruht die mosaische Gerichtsverfassung (5 M. 17, 0. 10, 17. 21, f>i, und noch zur Rcgierungszeit des Königes Jehosafat — wenn wir dem Chronisten (2 Chronik I i>, 8. 11glauben dürfen — hat sich darin 'Nichts geänder.. Als später nach dem Cxile das Synedrium eingerichtet wurde, scheint die Vertretung der Priesterleviten in den Gerichtscotlegien selbstverständlich gewesen zu sein (Sisu zu 5 M. 17,8). In der Makkabäerzeir wurde dieses Princip schon dadurch gewahrt, daß die Hasmonäerfürsten, welche Theil an den Collegien halten, aus dem Priesterstamme waren, und selbst Jose ben Joescr, der im Beginne der Makkabäerperiode an der Spitze des Synedriums stand, gehörte dem Priesterstamme an. Die Mischnah (Sanhedr. II, 2) berichtet von der Berücksichtigung dieses Stammes bei Besetzung der Criminalgerichte, und Josephus (Alterthümer IV, 8, 11) wiederum von der Mitgliedschaft der Leviten in den Ortsgerichten. Allerdings enthalten die genannten Zeugnisse noch keinerlei Beleg für die Theilnahme der Priester an den calendarischen Anordnungen; allein sie stellen deren Besugniß dazu außer allem Zweifel, und in dem Maße, als das Calenderwesen in das Bereich des Synedriums oder einer seiner Abtheilungen siel, war dasselbe thatsächlich auch in die Hand der Priester gelegt, die als Mitglieder der belressenden Commission zugleich mit den anderen Richtern an der calendarischen Entscheidung theilnahmen. Allein abgesehen von dieser allgemeinen Berechtigung standen die Priester in der That zum Ealenderwesen in einem sehr directen Verhältnisse, und es rechtfertigt sich die Ausfaffung, daß die Feststellung des Neumondes, wie sehr dieser Act auch richterlicher Natur war, doch auch zugleich des religiösen, cultucllen Charakters nicht entbehrte. Es bestand nämlich ein ausschließ-.!lich aus Priestern zusammengesetztes Richlercollegium, ein rrn 18er v~, vor welchem bürgerliche Verhältnisse verhandelt ■ wurden, insofern dieselben mit dem Priesterstamme in Berührung 'kamen (Peßach 00 6; Jerusch. Kethub. I, 5). Was lag nun