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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-05-20 · Heft 21 (20.5.1873) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 21 (20.5.1873)
Date
1873-05-20
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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342 in oorfemmcnccn Todesfällen die rituellen Cercmonieen zu veranlasse, und die Leiche bis zur Grabstätte zu begleiten und dort ein Gebet zu sprechen. Zu allen diesen Ausfiihrungen hat die Strafanstaltsdirection bereitwilligst die Hand geboten und durch die Regierung, welche Seitens des Ministeriums rie Genehmigung zu erwirken gesucht hat. Endlich verdient noch anerkennend hervorgehoben zu werden, daß, dem Anträge des Seelsorgers Rectors Eohn gemäß, genehmigt worden ist, daß das den jüdischen Gefangenen nach Maßgabe des allgemeinen Speifetarifs zu gewährende Fleisch in koscherer Qualität verabreicht, respeclivc daß zur Fettung der für die jüdischen Gefangenen bestimmten Speisen an Stelle des Schweinefettes u. s. w. koscheres Rindertalg soder Butter) verwendet werde. Auch sollen die zu verabreichenden Speisen getrennt von den für die christlichen Gefangenen zubereitet, und demztlsolge besondere Kocheinrichtung für die jüdischen hergestellt werden. Herr Strafanstaltsdirector Patzke, der Behufs Inspektion der hiesigen Strafanstalt gestern von Rendsburg kommend -wo er bekanntlich den Bau und die innere Einrichtung der dortigen Strafanstalt leitet) hier eingetrosfen ist, hat bereits bei seiner Anwesenheit hierorts für die in Rede stehende Kocheinrichtuug die erforderlichen Anstalten treffen lasten. Am letzten Peßachfeste haben die Gefangenen dieser Kategorie ebenfalls in Folge dev Verwendung ihres Seelsorgers, des Rectors Eohn, ihren Eultussatzungen gemäß die Kost vom Zuchthanse, und an Stelle des Brodes Mazzoth auf Kosten des FiScus erhalten. Die von diversen Glaubensgenossen zur Ausführung dieser Speisung für rie Diener des Festes an die hiesige Synagogen- ■ gemeinde hergesandten Liebesgaben sind deshalb dieses Mal von ihr nicht angenommen worden.. 2?etlu u cj6u occßuc Deutschland. Berlin, 1. Mai. iPrivatmitth.) In der Sitzung des Herrenhauses, in welcher die Generaldebatte zur zweiten Lesung der kirchenpolitischcn Gesetze stattfand, sprach der Enltusminister Dr. Falk einen Satz aus, ren wir auch an dieser Stelle wohl nicht ganz mit Stillschweigen übergehen dürfen, um so mehr, da die sogenannten liberalen Parteien in Preußen, welche bekanntlich gegenwärtig mit dem Ministerium durch Dick und Dünn gehen, in ihren Organen denselben Gedanken aussprechen lasten. Man sagt nämlich: im Jahre ISIS wollte man die Trennung von Kirche und Staat, wie denn auch der Wahlspruch Eavours war: die freie Kirche im freien Staate; dies habe sich aber als ein Jrrthum erwiesen; der Staat könne die Kirche nicht ganz frei lasten, weil sie sich sonst viele Uebergrisse gewähre, also auch der Staat eine völlige Trennung zwischen Staat und Kirche nicht in haltbarer Weise eintreten lasse. Es würde hieraus folgen, daß der Staat über alle Religionsgenostenschasten eine eingreifende Aussicht beanspruchen könne und müsse — und Niemand vermag dann die Gränze sestznstellen, bis zu welcher der Staat hierin gehen dürfe. Wir sind z. B. der Zeit noch nicht fern, wo in Preußen polizeilich eine Synagoge geschlossen ward, weil darin gepredigt und mit dem Ehore gesungen werden sollte; wo in Ocstreich jeder „Teutschkatholik" verbannt wurde, und die Gränzen des Gleiches verlassen mußte. Wo sind aber nun die Beweise, daß jener Grundsatz von ISIS sich nicht bewährt, sondern nachtheilige Folgen gebracht habe? Zuerst weist man auf Nordamerika hin, vermag aber weiter Nichts, als zu prophezeie«, America würde von dem überhandnehmcuden Kathelicismus Schwierigkeiten und Gefahren erleiden, weil jener eben völlig frei sich entfalten könne. Allein eine Weissagung ist noch kein Beweis, und daß der Katholiciömus 'sich in America jetzt fühlbarer macht, als früher, liegt in der bedeutenden Einwanderung von Katholiken, und in der nnläugbaren Stärkung des katholischen Geistes, der sich in allen Ländern kund giebt. Die Gefahren und Schwierigkeiten findet man ja auch in den Staaten, in welchen jene Trennung durchaus nicht vor sich gegangen ist, z. B. in Deutschland und Preußen. Tann verweist man auf Belgien. Allein die Verhältnisse in Belgien liegen so, daß das gesammte Volk in zwei gegensätzliche Parteien zerfällt, und jede Mitlel'parlei fehlt — da ist gerade die Trennung von Staat und Kirche eine Wohlthat, weil bei gegenseitigen Uebergriffen die Parteien in den blutigsten Hader gerathen würden, weil eben eine mäßigeitde trnd überwiegende Mittelpartei nicht da ist. Für die Behauptung aber, daß der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat sich als ein Jrrthum erwiesen habe, ist in Preußen am Wenigsten der Beweis geführt worden. Alle Momente, welche der Kirche auf staatlichem Gebiete eingeräuml waren, sind ihr verblieben, und nian hat sowohl dem protestantischen Pietismus, als der katholischen Hierarchie, den größten Vorschub geleistet, ihnen alle Mittel der Herrschaft gewährt. Man hat also das Gegentheil jenes Grundsatzes gethan, und will, weit man jetzt Beschränkungen für die Kirche aufrichten will, jenen Grundsatz vernriheilen, dem man stets zuwidergchandelt hat. Wenn man sagen würde: die Berhältniste liegen so, daß wir nicht zur Verwirklichung jenes Grundsatzes mit einem Male überspringen können, sondern es muß erst ein Nebergang gesucht werden, und in dieser Zwischenzeit hat der Staat, wenn er nicht gefährdet sein will, gewiste Aussichtsmaßregeln zu treffen, so können hierfür gewichtige Gründe aufgeführt werden. Aber hiermit ist jene Trennung der beiden Gebiete durchaus nicht verurtheilt, ja es ist vielmehr klar, daß die Nächstliegenden Montente jener Trennung wahrgenommen werden muffen, wenn diese kirchenpolitischen Gesetze wesentlich ihr Ziel erreichen sollen.

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