Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1873)
- Date
- 1873-05-20
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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341 geschützten Weg cinschlagen werde. Es kam so weil, daß die Armen in Jerusalem unsere Unterstützungsgelder nur heimlich und auf Umwegen in Empfang zu nehmen sich getrauten, weil ihre Bedrücker sie, im Falle der Annahme, von allen übrigen Spenden auszuschließen und nebenbei ein wenig in den Bann zu thun drohten. Es versteht sich von selbst, daß wir ein solches unwürdiges Berhältniß nicht ausrecht zu erhalten gesonnen waren, wir brachen die Sammlungen ab, gaben dem Hause Rothschild ihr Anerbieten zurück, und stellten den Spendern ihre Gaben wieder zu Gebote. Natürlich war hiermit der gegebene Impuls nicht zurückgencnunen. Das rothschildsche Haus führte später die Errichtung eines Krankenhauses selbstständig durch Herrn Albert Cohn aus, der sich zu diesem Zwecke persönlich nach Jerusalem begab, und die Aufmerksamkeit auf die heiligen Stätten war und blieb geweckt. Wir waren hiermit sehr zufrieden; denn wir haben es stets als unseren besonderen Berus erachtet, nachhaltige Impulse zu geben, wenn wir dann auch die Ausführung anderen Händen zu überlasten halten. Bielleicht daß ein späteres Geschlecht, wenn es sich veranlaßt fühlt, der geschichtlichen Entwickelung der Dinge nachzuspüren, dies in diesem und irr anderen Pilneten gewahren wird. Wo nicht, wäre es auch gleichgültig, denn schließlich kommt es auf die Thatsachen, nicht auf die Kenntnis; rer Quellen an, aus denen sie geflossen sind. Durch unser Amt an eine Provineialstadt, und durch unseren weiteren Beruf an das Baterland gefesselt, vermochten wir nicht, uns persönlich an diejenigen Orte zu begeben, wo die Ausführung möglich war. Wir hatten dies gerade hinsichtlich des Orientes auch später zu erfahren, wo wir in Paris die ersten Impulse zu geben Gelegenheit halten. Wir haben unsere Ansichten in ihren Grundelementen nicht geändert, aber durch genauere Kenntnißnahme berichtigt. Wir haben unsere Steigungen und Tendenzen in keinerlei Weise gewandelt, aber durch die Erfahrungen geläutert. Bor Allem liegt es uns am Herzen, die Opfeiwilligkeit unserer Glaubensgenossen für gemeinnützige und wohlthätige Zwecke immer mehr, so weit es an uns ist, zu nähren und zu stärken, aber auch, so weit wir Einsicht haben, vor nutzloser Berwendnng zu schützen, und darum gerade vor erfolglosem Versenken in die bodenlose Tiefe der palästinensischen Tinge zu bewahren. Unsere ganze Sympathie gehört den heiligen Stätten und Trümmern im Lande unserer Väter — aber für die Zustände unserer dortigen Glaubensgenossen, so lauge sie sich zu einer Besserung und Hebung nicht heranlassen, haben wir geringes Interesse. Ns preußische Strafanstalt zu Nawicz.*) Rawicz, 1l. Mai. Wir haben wieder einen Act zu registriren, der den wohlthuenden 'Beweis liefert, wie sehr das Streben nach Parität von Oben herab vorhanden ist, das hoffentlich auch die unteren Schichten der Bevölkerung durchdringen, und somit den confessionellen Frieren bei allen Einsichtigen befestigen wird. Während in früheren Jahren die StrafanstaltSgefaugenen mosaischer Confession sich nur einmal wöchentlich alle Freitag Abend vor dem Schlüsse zur gottesdienstlichen Andacht versammeln durften, und die ganze Seelsorge res jüdischen ReligionslehrerS sich aus diese Leitung bezog, da ihm sonst jede anderweitige Thäligkeit nicht gestattet war, sind in jüngster Zeit von Seiten des Ministers des Inneren Verordnungen ergangen, welche diese seelsorgliche Thäligkeit geregelt und in ein anderes Stadium gebracht haben. In der humanen Absicht, den jüdischen Gefangenen eine dem Ritualgesetze ihres Glaubens entsprechende Sabbathseier. zu Theil werden zu lassen, werden die jüdischen Znchthausgefangenen männlichen Geschlechtes der Provinzen Posen, Pommern, Schlesien und Brandenburg fortan in die hiesige königliche Strafanstalt eingeliefert. An allen biblisch gebotenen Festtagen, wie am Sabbath, finden in dem mit allem Comfort durch Herrn Oberst Patzte eingerichteten Betsaale Erbauungs- und Andachtsstnnden statt, bei denen jedesmal deutsche Predigt und deutsche Gesänge, unterstützt von einem gut eingeschulten Chore, abgehalten werden. Für die an den fraglichen Tagen ausfallenden Arbeiten werden die jüdischen Sträflinge an den Sonntagen und den christlichen Festtagen in so weit herangezegen, als dies ohne Störung der Letzteren, sowie ohne erhebliche Erschwerung des Dienstes der Anstaltsbeamten angängig ist. Arbeiten, welche besonderes Geräusch verursachen und eine besondere Anleitung respeetive Aufsicht Seitens der Strasanstaltsbeamlen erfordern, werden von Seiten der Tireetion ausgeschlossen. Ferner hat der Minister ausdrücklich bestimmt, das; dem jüdischen Religionslehrcr dieselben Befugnisse, wie solche den anderen Seelsorgern beigelegt sind, nunmehr eingeräumt werden. Er ist nun verpflichtet, außer an den erwähnten jüdischen Festtagen, an jedem Sabbath zwei Andachten abzuhalten. Außer dem in Rede stehenden Gottesdienste hat er noch allwöchentlich in mehreren Stunden ^Religionsunterricht zu erlheilen, die Reeeption der jüdischen Gefangenen zu besorgen, ihre Entlassung zu registriren. Auch ist er verpflichtet, eie Gefangenen in den Arbeitsstilen und den Lazarelhen zu besuchen, und den Conserenzen der Oberbeamten beizuwohnen, wie *i Wir geben diesen Artikel, der auS der zuverlässigsten Quelle stammt, theilö um den bedeutenden Fortschritt in der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Culte in Preußen zu constatiren, thcilS um irriger Darstellung in anderen Blättern entgegen zu treten. Redaction.