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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-05-13 · Heft 20 (13.5.1873) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 20 (13.5.1873)
Date
1873-05-13
Page
Seite 326 (sequence 6)
Language
German
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326 summen ans den deutsch -israelitischen Gemeinden davontragen, nicht streng genug darauf zu Hallen, a) das; jeder Versuch zur Hausbettelei durch beharrliche Verweigerung jeder Privatgabe erfolglos für sie gemacht werde; b) daß ihnen jede Möglichkeit abgeschnitten werde, die Bettelei als ein bequemes und einträgliches Geschäft zu betrachten und zu betreiben. II. Nähere Besinnmungen und Einrichtungen. I, Ben der Casse des Umerstützungsvereines wird eine Zweigeaffe zur Unterstützung fremder Armen, mit gesonderter AbserligungSzeit, errichtet. 2V Ten Blitglierern des Uniersiützungsrereines wird eine Anzabl von AnwcUungewrmularen behändigt, die sie in ihren GesäEftSlocalen und in ibren Wobnungen hinterlegen, und Vorkommen: en Falles den Unrerstüsungsbegehrenden verabreichen tonnen. l: Geneibsmäßige Bettler, d. h. solche, die sich nicht über un-.n sör:-ernngSwer:hen dneisezweck durch amtlich beglaubigte tmr.i von behörrliä'LN Trganen ausweisen können, sind nur so :v‘T. zu unterstützen, daß sie die auf ihrer Reiseroute nächstgelegene jüd-sche Gemeinde erreichen können. Tat- Reisegeld ist womöglich an die Bahn direct einzuzahlen. Zn dringenden Fällen ist, ohne sich von einem falschen Mitleid-gesühle abhalten zn lassen, die Hülfe der Polizei zur Fortschasfung eines gewerbsmäßigen Bettlers in Anspruch zu nehmen. l » Arbeitsfähigen Bettlern ist bei möglichster Beschränkung der Baarunlerstützung thunlichst Gelegenheit zur Arbeit nachzuweisen; s. unser Eireular. an die Besitzer und Borsteher von gewerblichen Etablissements :c. vom 2. Januar d. I. Findet sich am Orte selbst keine Arbeit für sie, so sind sie bis zur nächsten Station zu befördern. r>) Wegen solcher zugereist kommenden Individuen, die nach America auswandern wollen, ist, je nach Lage der Oertlichkeit, mit dem königsberger Eentralcomitö, oder mit den in Hamburg, Bremen und Stettin zu gleichem Zwecke zu errichtenden AuSwandernngöcomitös, in's Einvernehmen zu treten. 6) Ueber mittellose Curbedürstige. a) Den jüdischen Gemeinden in den Eurorten ist zu empfehlen, Bersorgungscomitvs für mittellose jüdische Eurbedürstige zu bilden; s. unser Circular an die israelitischen Gcmeindevorstände in den Eurorten vom 2. Januar d. I. b) Das Bersorgungscomitö stellt sich die Aufgabe, eine seinen pecuniären Mitteln entsprechende Anzahl von mittellosen Eurbedürftigen im Armenhospitale oder in Privatverpstegung unterzubringen. d Gemeinden, welche aus ihrer Mitte einen mittellosen Kranken an einen Eurplatz entsenden wollen, haben sich mit dem betreffenden Eomitö behufs Erlangung eines Aufnahmescheines für den Kranken, unter Vereinbarung des Beginnes, der Dauer und rer etwaigen Kosten der Versorgung, in's Einvernehmen zu setzen. <1, DaS Bersorgungscomite übersendet der Gemeinde die vereinbarte Zahl von Aufnahmescheinen, auf welchen angegeben ist, wann der mittellose Eurbedürftige sich einzustellen hat, und auf wie lange seine Versorgung bewilligt ist. Die Heimathsgemeinde füllt die Rubriken: Name und Wohnort des betreffenden mittellosen Eurbedürftigen, aus. e) Auf der Reise nach dem Eurorte sollen nur solche unterstützungsbegehrende Badereisende von den Armencassen der jütischen Gemeinden gefordert werden, die einen Aufnahmeschein Seitens eines Versorgnngscomitös vorweisen können. f) Das Versorgungscomitö wirkt auch für Beseitigung der Straßen- und Hansbettclei am Eurorte. Es dürfte sich in dieser Hinsicht empfehlen, durch directc Verständigung oder durch die Localblätter die jüdischen Eurgäste zu ersuchen, sich durch keine Zudringlichkeit bestimmen zn lassen, der Haus - und Straßenbettelei durch. Verabreichung von Privatgaben Vorschub zu leisten. g) Alle in sogenannten Luxusbädcrn aufhältlichen Unterslützungsbegehrenden sind als gewerbsmäßige Bettler zu betrachten und zu behandeln. Es ist rathsam, sich durch kein falsches Mitleidsgefühl davon abhallen zu lassen, für ihre baldmöglichste Fortschaffung aus rem Orte Sorge zu tragen.!») Die Armencassen der jüdischen Eurhospitäler oder der VersorgungScomitös werden jeder jüdischen Gemeinde und jedem bemittelten jüdischen Eurgäste zu weitthun - lichster Unterstützung angelegentlichst empfohlen. Für Gemeinden empfiehlt es sich, alljährlich in ihrem Gemeindebudget eine bestimmte Summe für genannten Zweck auszuwerfcn. Der Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebnndes ist gern bereit, die Vermittelung zu übernehmen, damit die Unterstützungen der auswärtigen Gemeinden den Bade- und Eurorten je nach Verhältniß ihrer Frequenz durch mittellose Kranke zugeführr werden. i) Der Ausschuß des keutsch-iSraclitischen Gemeindebunres . wird seiner Zeit auch mit den bedeutendsten Spccialärzten und Profefforcn in's Einvernehmen treten, um die Fälle zu vereinbaren, in welchen ihre Bade- und E urortem p fehl ungen für mittellose Kranke berücksichtigt ' werden könnten."

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