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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-05-13 · Heft 20 (13.5.1873) · p. Seite 325

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 20 (13.5.1873)
Date
1873-05-13
Page
Seite 325 (sequence 5)
Language
German
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325 McdaiiaöiiccciDUcmui. Deutschland. Leipzig, im April. (Privatmitth.) Ter Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebundes Hai unter dem 3. April ein Circular über die Armenpflege in den jüdischen Gemeinden erlassen, das wir ificv in feinem wesentlichen Theile wiedergeben.*) )tach dem nöthigen Eingänge lautet das Circular: - A. Localarrnenpflege. I. Grundsätze. 1) ES ist dahin zu streben, daß die allgemeine Ortsarmenpslege pflichtgemäß auch die jüdischen Ortsarmcn gleich denen jeder anderen Eonsession unterschiedslos unterstützet .2- Die jüdische Loealarmcnpflege hat sich die Beseitigung der Hauöbettelei dringend angelegen sein zu lassen. Dies geschieht dadurch, :i) daß in jeder jüdischen Gemeinde eine allgemeine Armencasse gegründet wird, aus welcher jeder jüdische Arme nach Bedürfnis; und Möglichkeit unterstützt wird, ohne die Privatwohlthätigkeit in Anspruch nehmen zu müssen; bj daß alle Gemeindemitglieder zu der Ueberzeugung gelangen, wie schädlich das vereinzelte directe Almosenspcnrcn nicht nur fürs Allgerueine, sondern ganz besonders auch für die Armen selbst sei. 3) Es ist zu verhüten, daß aus den deutsch-israelitischen Geuieinden selbst Arme nach auswärts gehen, um Unterstützungen nachzusuchen. -I) Ten jüdischen Gemeindcbcamtcu ist zu untersagen, an solche Arme, die ihre Heimathsgemcinde verlassen wollen, Armulhözeugnisse und Empfehlungsbriefe zu ertheilen. H. Nähere Bestimmungen und Einrichtungen. l) In jeder - auch Mittel- oder Klein- — Gemeinde wird ein israelitischer Unterstützungsverein gegründet, zu ressen Beitritt alle steuerfähigen Gemeiudeangehörigcn aufgefordert werden. 2s Die Bereinsmitglieder leisten nach Maßgabe ihrer Steuerbeträge eine den Bedürfnissen der Armenunterftützung entsprechende Beilragsquote. 3) Tie Bereinsluitglieder verpflichten sich, durch keine Zu- *> Wir freuen' uns. das; der verelwUchc Ausschuß jetzt D a s anozi,führe,: beginnt, was wir von Anfang an ihn: angerathen haben. Man muß von Unten nach Dben bauen, nicht aber umgekehrt. Derartige Armeileaffen, wie sie oben empfohlen werden, sind bereits in nicht wenigen Gemeinden bergesteUt. z. B. in Bonn feit vier fahren, und haben sich, sobald ihre Grundsätze ernstlich durchgefübn werden, auf's Beste bewährt. Erst wenn in einer großen ^ahl Gemeinden diese Einrichtung getroffen ist, kann an weitere Berbänte nnd Drganisationen gedacht werden. Redaetion. dringlichteit sich bestimmen zu lassen, durch Verabreichung von Privatgaben der Hausbettelei Borschub zu leisten. Auf ihr Verlangen wird ihnen zur Besestiguug an ihren Geschäftsloealen und an ihren Wohnungen ein Schild behändigt, welches in hebräischen und in deutschen Lettern die Worte enthält : Mitglied des israelitischen Unterstützungsvereines. 4; Der Bereinsvorstaud macht in entsprechender Weise, etwa durch Anschlag an die für Publicationen bestimmte Synagogentafel, Ort und Zeit der Abfertigung der Unterstntznngsbegehrcnden öffentlich bekannt. 5) Hauptaufgabe des Unterslützungsvereines ist wettmöglichste Fürsorge für die zeitweilig oder dauernd erwerbsunfähigen Unterstützungsbedürftigen. 0) Arbeitsfähige Uuterstützuugsbegehrende sind nur dann nachdrücklicher zu unterstützen, wenn es ihnen dadurch rnöglich ist, zu einer geregelten Erwerbsthätigkeit zu gelangen. Es ist rathsam, ihnen durch Arbeitsnachweis, durch Unterbringung in Fabriken rc. au die Hand zu gehen. 7) Zur Verhütung der Verarmung und der Uuterstützungsbedürftigkeit empfiehlt sich die Gründung einer DarlehnS- oder Borfchußcasse. 8) Bestehen in einer Gemeinde noch andere lauch Frauen-) Vereine, Stiftungen, Anstalten, so ist ein sich gegenseitig ergänzendes Zusamnienwirken derselben möglichst herbeiznführeu, damit verhütet werde, daß ein Untcrstntznngsbcgehrender von den verschiedenen Cassen, zum .Nachtheile anderer Unterstützungsbedürftiger, über Bedürfniß unterstützt werde. ü) Gemeinden, die nicht im Stande sind, aus eigenen Mitteln für eine bestimmte Kategorie von Unterstützungsbedürftigen ausreichend zu sorgen, ist zu empfehlen, daß sie mit den ihnen benachbarten oder ihren Provineialhanptgemeinden zu (Gruppen zusamlnentreteu, um unter entsprechenden Beiträgen die Gründung von Bezirksbeziehungsweise Provincialarmenverbänden zu bewirken. ö. Maßregeln gegen die Wanderbettelei; Unterstützung nichtortsangehöriger jüdischer Armen. I. Grundsätze. l) Die Beseitigung der Wanderbettelei ist erst dann möglich, wenn in jeder Einzelgemeinde rnrch ganz Deutschland die Hausbettelei gründlich beseitigt ist. 2, Tie Wanoerbeitler werten von selbst fortbleiben, wenn die Wanterbettelei aushört, ein lohnendes Geschäft zu sein. 3- Es ist mithin den zugereist kommenden Umerstützungsbegehrenten gegenüber, tie Jahr ans, Jahr ein, unter allerlei Vorwänden und Neisezwecken, notorisch die bedeutendsten Gelt-

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