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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-05-06 · Heft 19 (6.5.1873) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 19 (6.5.1873)
Date
1873-05-06
Page
Seite 308 (sequence 6)
Language
German
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308 die Religion selbst als unerbittliche Verfolgerin Derer erscheint, welche sich ihrer bisherigen Gestaltung nicht unterwerfen, so benutzen ihre Feinde, und mit einen! gewissen Rechte, Dies, um sie zu verdächtigen und ihr die Gcmüther abwendig zu machen. Die Abschreckungsthcorie nützt auf diesem Gebiete in unserer Zeit, wo die freie Bewegung des Geistes die religiöse Uebcrzeugung nur als ihre Schöpfung ansiehh Nichts. Die nachhaltigen Wirkungen, die Erbitterung der Gemüther und die Spaltungen bleiben nicht aus. Wir können uns dagegen wohl denken, daß, wenn in der Stunee des Trübsales der Rabbiner zu den Aeltern gekommen wäre, und ihnen zu Gemüthc gesprochen hätte, riese den Entschluß fassen konnten, in einem späteren Falle der Borschrist der Religion zu genügen. ^toeduiicj 6u<xc(aticßteit. Deutschland. Von der Elbe, im April. (Privalmitlhcil.) Wie uns mitgetheilt wird, sind in jüngster Zeit mehrere vaeante Rabbinate besetzt worden. An Stelle des nach Posen berufenen Dr. Feilchenfeld ist Dr. H. Plato, bisher Lehrer an der orthodcpjüdischen Lehrerschule, Ralbiner in Düsseldorf geworden. Herr Dr. I. Kohn aus Prag ist nach Jnowraclaw, und Herr Dr. S. Maybaum aus Also-Kubin in Ungarn nach Saaz in Böhmen berufen. Aus der Provinz Posen, im April. lPrivatmitthei!., Rach einer Mittheilung der „P. Z." hat der mecklenburgische Bevollmächtigte zu der Beschwerde des Magistrates in Strelitz lMecklenburg) wegen verweigerter Zulassung eines israelitischen Magistratsmitgliedes zum Schulvorstande in der Plenarsitzung des Bundesrathes am 7. März eine ausführliche Erklärung abgegeben, mit dem Anträge, der Bundesrath möge anerkennen, daß die Beschwerde nicht unter das Reichsgesetz vom ä. Juli falle. Gleichwohl hat sich der Bnndesrath in dem Beschlüsse geeinigt, die großherzoglich Mecklenburg - strelitzsche Regierung zu ersuchen, dem Eintritte dcö Senators Sanders in den Borstand der Stadtschule in Strelitz ein Hinderuiß nicht in den Weg zu legen. Ter „Volkszeitung" geht von Tirschtiegel die Beschwerde zu, daß der hiesige Bürgermeister Fitzner, ähnlich wie der Landrath deS meseritzer Kreises, von Hinkeldey, es versucht habe, durch amtliche Verlesung einer angeblich „aus neuerer Zeit" stammenden Verfügung der poscner Regierung, wonach ein Jude wahlunfähig sei, die Wahl des Kaufmannes S. Hamburger zum Ortswähler für den Provinciallandtag zu Hintertreiben. Eine Beschwerde hierüber bei ermähnter Regierung ist dann, wie der Bericht weiter lautet, erst nach acht Monaten, und zwar in ausweichender Weise erledigt worden. In einem concreten Falle hat die königliche Regierung zu Posen Folgendes entschieden. Daß Herr N. den Unterricht des Hebräischen im Le-lions- und Lehrpläne mit ansnehme, lau» ihm nicht zur Pflicht gemacht werden, da dies wider die bestehenden Vorschriften verstößt. Der Unterricht im Hebräischen, und ebenso in den Ceremonieen und im Talmud, gehört nicht zu den Gegenständen, in denen in der öffentlichen Schule Unterricht ertheilt wird, sondern ist ein Gegenstand besonderer Sorgen für die jüdische Corporation. Dies hindert nicht, daß der Lehrer bei seiner Anstellung gleichzeitig engagirt, und zur Ertheilnng desselben verpflichtet werde; auch kann das Schullocal dazu verwendet und eine Einrichtung getroffen werden, nach welcher dieser Unterricht sich unmittelbar an den übrigen Unterricht anschließt. Es darf indessen der Lectionsplan nicht auf denselben Rücksicht nehmen, und müssen daher sogenannte Eilslnndcn für denselben bestimmt werden. Der Magistrat und die Stadtverordneten der Stadt Grätz haben beschloffen, eine Lesebibliothek zum gemeinschaftlichen Gebrauche für die Schulkinder aller drei Eonsessionen einzurichten, und soll bei der Anschaffung der Bücher das Eonfessionelle, soweit es erforderlich ist, berücksichtigt werden. Aus Mecklenburg-Strelitz, iS. April. Ueber den bereits gemeldeten Vorgang bringt die „Volkszeitimg" noch eine besondere Illustration. Die strelitzsche Regierung hatte die Thcilnahme des israelitischen Senators Sanders in Strelitz an den Sitzungen des dortigen Schulvorstandes verboten, mußte aber die betreffende Verfügung, in Folge Beschlusses des Bundesrathcs, an welchen der strelitzer Magistrat sich auf Grund des Reichsgesetzes über die Gleichberechtigung der Eonfessionen de fchwerdcnd gewandt, und welcher die Beschwerde als gerechtfertigt anerkannt hatte, wieder zurücknehmen. Inzwischen versuchte die. strelitzsche Regierung, ihren Zweck ans eine andere Weise, welche man gerade nicht als ^viitloiminüko bezeichnen kann, zu erreichen. Cie befahl nämlich dem Magistrate, in die Schulordnung eine Beslinnnung anfzunehmen, nach welcher die Mitglieder des Schulvorstandes sämmtlich der evangelisch-lutherischen Kirche angehören müsse», und drohte, als der Magistrat dies ablehnte, daß sie im Falle abermaliger Ablehnung sich genöthigt sehe, dem Großherzoge die Zurücknahme der bisher zum Unterhalte der Schule bewilligten jährlichen Beihülse von *2()ü Thlrn. Gold in Vorschlag zu bringen. Der Magistrat aber verharrte in Übereinstimmung mit dem Bürgerausschusse bei seiner früheren Ablehnung, und wies dabei unter Linderem darauf hin, daß dies wohl um so weniger die Zurückziehung der 200 Thlr. rechtfertigen könne, als doch die Regierung ein gleiches, wenn nicht ein größeres Interesse, als die Stadl, an der Verbesserung des Schulwesens habe. Daraus that denn die Regierung dem Magistrate

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