Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1873)
- Date
- 1873-05-06
- Page
- Seite 307 (sequence 5)
- Language
- German
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307 und Sectirern, wahrend sie nur Len feudalen Herren und den katholischen Priestern Vorrechte genommen hat, die ihnen von Gottes und Rechts wegen nicht gehören. Die Protestanten versteckt der Vatetländler unter den Sectirern, da er deren Parität, welche schon der westphälische Friede garantirt hat. nicht offen ang'.eifen will, obgleich er sie noch mehr haßt, als die Juden: sind ihrer doch so viele und mächtige, während die Juden nur wenige und schwach sind — indeß Protestant und Freimaurer sind ihm ja gleichbedeutend. Der Vorgang in Hannover. Man hört jetzt bisweilen den Vorwurf, daß die Inden zwar jeden Act des religiösen Fanatismus, der außerhalb ihres Kreises oder von außen gegen sie verübt wird, verurtheilen und, so weit es an ihnen ist, brandmarken, aber derartige Vorgänge in ihrer eigenen Mitte möglichst verdecken, und gegen Besprechung derselben sehr empfindlich seien. Ein Blick in die jüdischen Zeitschriften belehrt eines Anderen; denn nirgend wo wird, wie man zu sagen pflegt, die schwarze Wäsche mehr auf der Straße gewaschen, als in diesen. Je mehr wir uns von letzterem Verfahren fernzuhallen suchen, desto bestimmter ist es unsere Pflicht, zweifellosen Thatsachen gegenüber unverhohlen und nachdrücklich unsere Meinung auszusprechen, und wir glauben, dieser Pflicht stets nachgekommen zu sein. Es scheint uns aber um so gebotener, wenn sich der bezügliche Vorgang in Kreisen abspielt, die doch nicht aus dem Boden des eigentlichen Zelotismus sich befinden. In Hannover hatte ein Arzt seinen Knaben nicht beschneiden lassen. Der Letztere verstarb, und der Vater verlangte dessen Begräbniß auf dem jüdischen Friedhöfe. Man hat dies zwar gestattet, begrub aber, nachdem au der Leiche nach rituellem Brauche, wie dieser bei unbeschnitten gestorbenen Kindern geschieht, verfahren worden war, den Knaben in einem abgesonderten Winkel des Friedhofes. Dieser Vorgang erregte, wie man sich denken kann, großes Aufsehen in Hannover, und ging sofort durch alle Zeitungen. Bei der Beurtheilung der Thatsache wird man zuerst fragen: Giebt es etwa eine Vorschrift im jüdischen Gesetze, welche ein solches Verfahren anordnet'? Man muß dies verneinen, da nach dem Vorgänge von 1 Most 17, 1-1 der Talmud eine Strafbestimmung für Unterlassung jenes Actes nicht enthält, sondern sie. der a. a. O. erwähnten göttlichen Strafe überläßt.*) Das in Hannover beobachtete Verfahren ist also hiernach ein völlig willkürliches. Man wird dann fragen: Entspricht es etwa dem Geiste des Judenthumes'? Auch hier *) Es ist dies schon oft auch in diesem Blatte erörtert worden. OT!p tritt die Verneinung scharf entgegen. Der Ritus ist an der Leiche so vollzogen worden, wie es bei der Leiche eines KindcS, an welchem die Beschneidung wegen Krankheit aufgeschoben worden war, und daS darüber hinweg starb, gebräuchlich ist, und somit durfte das Kind gar nicht anders angesehen und behandelt werden. In dem jüdischen Volksgeiste wurzelt tief die Pietät für die Todten, und die sterblichen Reste eines Menschen anders, als nach Vorschrift, behandeln, gilt ihm so viel wie eine schwere Beleidigung des Todten, er nennt dies „eine Beschämung deS Todten." Wir wollen hier nicht die mannichfaltigen Vorschriften des Talmudes ausführen, welche mit zartent Gefühle und ängstlicher Sorgfalt jede derartige Beschämung eines Todten zu vermeiden und zu verhindern suchen. Aus diesem Gcsichtspuncte, also dem orthodoxesten, wird das Verfahren in Hannover entschieden verurtheilt werden müssen. Da dies nun den Herren in Hannover so gut, wie jedem Anderen, bekannt war, so muß man voraussetzen, daß die Absicht derselben gegen die Aeltern gerichtet war, um diese zu strafen, und etwaige Gesinnungögenoffen von der Unterlassung jenes Actes zurückzuschrecken, und anS diesem Motive verletzten sie die Schuldigkeit gegen das schuldlose Kind. Man wird zugestehen, daß es eine an Inhumanität gränzende Handlung ist, Aeltern, die ihr Kind beweinen, die Schmach anzuthun, ihr Kind wie einen Verbrecher in einem abgesonderten Winkel begraben zu sehen, und seine Reste fortan an solcher Stätte aufsuchen zu müsien. Wir geben gern zu, daß die Stellung der Rabbiner in unserer Zeit eine sehr schwierige ist. Betraut mit der Aufgabe, die Religion in ihren Grundlagen mit aller Anstrengung zu erhalten, und sie vor der anstürmenden Fluth, die sic zu unterwühlen sucht, vor den zersetzenden Elementen, zu schützen, sehen sie sich nach Mitteln um, die Gesammtheit vor den Eingriffen Einzelner, vor dem verlockenden Beispiele zu wahren. Hier aber liegt die Gefahr für sie, sich zu Miß- und Uebergrisfcn verleiten zu lassen, welche zugleich die entgegengesetzte Wirkung haben könnten. Es ist freilich leicht, Denselben zu sagen: Ihr habt das Mittel, durch Belehrung ans die Ueberzeugung der Menschen zu wirken. Es versteht sich, das; der Rabbiner dieses ihm zustehende Mittel nach besten Kräften verwendet. Aber es ist doch nicht zu verkennen, daß die Macht des Wortes in unserer Zeit eine sehr geringe ist, und durch die 'beständige und allscitige Anwendung so gut wie abgenutzt ist. Tie Zuhörer nehmen nur an, was ihrer eigenen Meinung .zusagt, und verwerfen mit Leichtigkeit, was Dem widerspricht. So sieht der geistliche Lehrer sich oft in seinen heiligsten Gefühlen, in feiner innersten Ueberzeugung, die er zu vertreten und geltend zu machen hat, tief verletzt, und glaubt von seinem Slandpuncte aus die Religion dem Umstürze nahe gebracht. Aber gerade um dieser Schwierigkeiten willen, muß er sich vor allen Fehltritten um so ängstlicher hüten. Jeder Act der Willkür und Inhumanität widerspricht der Religion, und thut der Sache, die er vertheidigt, nur einen größeren Schaden. Wenn