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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-22 · Heft 17 (22.4.1873) · p. Seite 276

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 17 (22.4.1873)
Date
1873-04-22
Page
Seite 276 (sequence 7)
Language
German
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276 wünschen wäre eS freilich, das; ein reicher Jude zur Untersuchung des noch nicht ausgegrabenen Theiles dieser jedenfalls merkwürrigen Sieftc des Alterthumes eine Summe widmete, die gar nicht sehr beträchtlich zu sein brauchte. *> Dr. M. P. *i Uebrigens konnte der Fisch, der allerdings nur aus einem einzigen Steine vorkommt, geradezu ans christlichen Ursprung der Katakomben Hinweisen. Der Fisch begegnet uns sehr häufig in den christlichen Grabdenkmälern Altrcm's, und zwar weil die einzelnen Buchstaben seiner griechischen Benennung lyßvq die Anfangsbuchstaben rer Worte h/joix Xofocog tttov vtog (jojTt'ü bilden. Da intest dies das einzige christliche Symbol wäre, ras bisher in diesen Katakomben aufgefunden worden ist, so wollen wir wiederum kein allzugrostes Gewicht darauf legen. Eorr es p. ^eihiiuj6ii aclkiclkeiu Deutschland. Bonn, im April. ,Privatmittheil.) Das Märzhest des „Eentralblattes für die gesammte Verwaltung des Unterrichtswesens in Preußen" enthält ein wichtiges, wenn, auch durchaus nicht entscheidendes Ministerialreseript, das so lautet: io:;» Gemeinde beitrag zur Unterhaltung einer öffentlichen jüdischen Schule. Berlin, 2'.». Januar 1873. Der königlichen Negierung erwiedern wir aus den Bericht vom 15. September pr., die von der Stadt R. zur Unterhaltung der jüdischen öffentlichen Schulen daselbst zu gewährende Bei hülfe betreffend, das Folgende: Das Verlangen der jüdischen Gemeinde, die Höhe der vorerwähnten Beihülse lediglich nach dem Verhältnisse ihrer eommnnalen Besteuerung zu den Unterhaltungskosten des städtischen Schulwesens zu berechnen, ist ebenso einseitig und deshalb nicht gerechtfertigt, wie das Verlangen der Stadt, welches dahin geht, diese ihre Verpflichtung nur nach Maßgabe der ihrem Eonnuunalschnlwesen durch das Bestehen der jüdischen Schule erwachsenden Erleichterung zu bemessen. Es kann daher auch dem der ersten dieser beiden Alternativen entsprechenden Anträge der königlichen Regierung, die städtische Beihülfe auf jährlich — Thlr. pro 1805—ISO'J, und auf — Thlr. pro IST«>—1S7-1 sestzusetzen,. nicht stattgegcben werten. Die Absicht der Ar. H des § 07 des Gesetzes vom 20. Juli 1 s 17 geht vielmehr dahin, den städtischen Beitrag zur Unterhaltung jüdischer öffentlicher Schulen unter Berücksichtigung der gesummten in Betracht kommenden Verhältnisse auf ein billiges Mast zurückzuführen. Als wesentliche Factoren in dieser Beziehung dienen, der Anweisung des Gesetzes entsprechend, zunächst beide Eingangs erwähnte Arten der Berechnung neben einander. Das Medium aus denselben wird, ohne allein .maßgebend zu sein, eine zweckmäßige Unterlage bieten, um unter Vermeidung von Härten nach der einen oder anderen Seite den von der Stadt R. zur Unterhaltung der jüdischen öffentlichen Schule daselbst zu leisteuden Beitrag den Umständen entsprechend festsetzen zu können. Der königlichen Regierung überlasten wir daher, die Sache aus diesem Gcsichtspuncte, unter Festhaltung der vereinbarten Dauer der städtischen Bcihülse auf je 5 Jahre, nämlich einmal für die Zeit von 1805—1800, und sodann für die Zeit von 1870—187 1, wieder anfznnehmen, und falls eine Vereinigung beider Theile nicht stattsinden sollte, zum Zwecke diesseitiger Entscheidung anderweitig zu berichten. Ter Minister Der Minister des Inneren. der geistlichen :c. Angelegenheiten. Im Aufträge: von Klützow. In Vertretung: Achenbach. Was die voiu Minister als einseitig und ungerechtfertigt bezeichnete Forderung des jüdischen Gemeindevorstandes betrifft, so wäre dies allerdings überall richtig, wo die Commune auch Schuten höherer Stufe über die Elementarschule hinaus unterhält. Tenn solche höhere Schulen werden auch von jüdischen Schülern besucht. Ueberall aber, wo die Commune n u r Elementarschulenerhält, wäre das Verlangen der jüdischen Gemeinde, wie es oben fcrmulirt ist, völlig gerechtfertigt. Dasselbe Märzhest enthält auch das diesmalige Concnrrenzausschreiben rer königlichen Akademie rer Künste in Berlin: „Tie Eoneurrenz um den Preis der Michel-Veerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt. Bei den einzusendenren Werken ist die Wahl res Gegenstandes dem Ermessen deö Eoncurrenten überlassen, und kann die Eomposition in einem runden Werte oder einem Relief, in Gruppen oder einer einzelnen Figur bestehen, nur-muffen cs ganze Figuren sein und zwar für runde Werke nicht unter 0 Fuß, das Relief aber soll in der Höhe nicht unter 2V:j, und in der Breite nicht unter 0 Fuß messen. Ter Termin für die kostenfreie Ablieferung der zu dieser Eoneurrenz bestimmten Arbeiten ist auf den 8. Juli d. I. festgesetzt, und haben nach den Bestimmungen des Statutes die Eoncurrenten gleichzeitig einznsenden: 1) Eine in Relief nwdellirte Skizze, darstellend: Adam und Eva sinden den erschlagenen Abel. 2) Einige Studien nach der Natur. Die cingesandten Arbeiten müffen von folgenden Attesten und Schriftstücken begleitet sein: 1) einem Atteste, das; der namentlich zu bezeichnende Eoncurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, und ein Alter von 22 Jahren erreicht hat;

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