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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-08 · Heft 15 (8.4.1873) · p. Seite 245

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 15 (8.4.1873)
Date
1873-04-08
Page
Seite 245 (sequence 7)
Language
German
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245 dazu weder eine jüdische Behörde, noch eine Gemeinde vorhanden ist. Es ist dies Alles so klar, daß ich kein Won weiter darüber zu verlieren brauche. — Einer anderen, ebenso argen Uebertreibung machte er sich bei dem Gesetze über den Austritt schuldig. Er klagt über unerhörten Gewissenszwang, weil unter een bilden die einen am Sabbath, die anderen am Sonntag beten wollen. Ich weiß nun nicht, zu welcher Seile Herr Laster gehört: aber sicherlich gestattet ihm das Abgeordnetenhaus,, am Sabbarh den Sitzungssaal eine kurze Zeit zu verlassen, um sein liebet zu verrichten, und keine jütische Gemeinde wird ihn am Senmag daran verhindern. Witt er aber in der Gemeinde beten, so stehen ihm gerade in Berlin am Sabbath ein Dutzend Synagogen, am Sonntag die Synagoge der Reformgcmeinre essen. Wo liegt also da der Gewissenszwang? An welchem One es sei, wird es keiner Bereinigung von Juden verwehrt sein, auch am Sonntag Gottesdienst zu halten, da bekanntlich in jeder Synagoge, an jedem Tage, zweimal Gottesdienst gehalten werden soll. Wo ist also der Gewissenszwang für die Beier am Sabbathe oder am Sonntage? — Ebenso beruht es aus Ueberrreibung, wenn behauptet wird, das von der Negierung vorgelegte, und vom Abgeerdnetenhause angenommene Gesetz, bringe den Juden in eine andere Stellung, als den Christen, während koch der Parochialzwang für beide ausrecht erhalten wird. Nehmen wir z. B. die Altkatholiken; diese müssen, um aus der Kircbengemeinde auszutreten, erklären, daß sie aus der katholischen Kirche austreten, und das wollen sie aus ihrem. Principe nicht, weil sie behaupten, daß sie die eigentlichen Katholiken seien. Mag man also über das Gesetz denken, wie man wolle; aber eine Ausnahmestellung für die Juden bereitet es nicht. Man kann hierbei nur aus Seite der Negierung stehen, die das Gesetz von 1817 umgestalten will, nicht aber pure ausheben wollte. Letzteres konnten nur Jnteressirte oder Heißsporne wollen. Tie von Laster beantragte Nesolmion will Nichts bedeuten. Tie Negierung wird nach reiflichen Erwägtmgen ihre Borschläge niacheu, und bekanntlich sind cs die Nationalliberalen gerate nicht, welche der Negierung eine starre Opposition entgegenstellen. — Um meinen Artikel nicht ganz negativ zu hallen, füge ich hinzu, daß nach meiner Ansicht das Gesetz dahin führen müsse, wohin die großen Gemeinden, wie Berlin, Harnburg, Breslau, Pest n. a., von selbst gelangt sind, daß nänrlich da, wo ein bedeutender Bruchtheil der Gemeinde eine aridere religiöse Richtung inue hat, als der andere, die Gemeinde mit ihren Mitteln Beiden gerecht werden müsse, so daß also bei Liebeneinanderexistenz anders nüancirter Eulte die Gemeinte selbst nicht gespalten werde, sondern in ihrem Bestände vereinigt bleibt. I« diesem Falle wird nicht die Laune und nicht die Zanksucht, sondern das wirkliche religiöse Bedürfnis; das entscheidende Moment bilden. Ta ich durch mündliche Uriterhaltung weiß, daß Sie, Herr Nedaeteur, diese Ansicht theilen, so wünsche ich, daß Sie dieselbe nunmehr einmal ausführlich erörterten. Birnbaum,?r>. März. Tie Wahl des jüdischen Kaufmanns Strich in Birnbaum zum Provinciallandtage, welche durch den Landrath von Hinckeldey aus Unkenntnis; des Gesetzes beanstandet worden war. wir berichteten darüber, ist unter dem Id. von der Negierung als gültig erklärt worden. Stuttgart, 21'. März. Gestern Abend war das sonst so friedliche Stuttgart der Schauplatz wilder Belksansregung. Im Laden eines jüdischen Kleiderhändlers in der Hirschstraße sollte Nachmittags gegen vier Uhr ein Soldat, angeblich weil er sich betrogen glaubte und darum mit den Insassen des Ladens in Streit gerieth, durch einen herbeigerufenen Pelizeidiener verhaftet werden, da er sich anders nicht zur Ruhe bringen lassen wollte. Tabei - so wurde im Publicum erzählt — wurde der Soldat von den Ladeninsassen tlud dem Pelizeidiener schwer mißhandelt, man trug sogar herum, er sei geledlet worden. Wie sich diese ganze Sache in Wirklichkeit verhielt, wird durch die eingeleitete Untersuchung aufgehellt werten. Nach der Darstellung obrigkeitlicher Personen hätte sich der Soldat in jenem Laten ohne Grund ungebührlich anfgeführt, und die ihm zu T heil gewordene Behandlung sei unvermeidlich gewesen. Thatsache ist, daß der Soldat an schweren Verletzungen darniederliegt, und man für sein Leben furchtet, da zwar die äußeren Beschädigungen nicht tödtliche seien, wohl aber eine innere Entzündung in Folge der erlittenen Mißhandlung gefahrdrohend sei. Bon Stunde zu Stunde vergrößerte sich gestern Abend in der Hirschstraße die Ansammlung von Menschen, gemischt atls Soldaten und Bürgern, doch mit weitaus überwiegender Betheiliguug der bürgerlichen Bevölkerung. Es wurden Versuche gemacht, das Haus des KleiderhändlcrS zu zerstören, Berhastete wurden der Polizei wieder entrissen, Lärm und Geschrei turcktebte jenes ganze Stadtviertel. Als die Ausschreitungen nach Einbruch der Dunkelheit immer bedrohlicher wurden, sperrte eine Abtheilung Infanterie die Zugänge zu dem Orte des Tumultes ab, Reiterei besetzte den nahe gelegenen Marktplatz, Nun pflanzten sich aber die Unruhen hinter den Soldaten in den unbewachten Stadttheilen weiter, Menschenhaufen zogen vor die Häuser verschiedener jüdischer Einwohner, warfen Fenster ein nur trieben Lärm und Unfug jeder Art, bis Schlafenszeit herangekommen war, und endlich nach Mitternacht verhältnißmäßige Ruhe eintrat. An den felgenden Tagen wiederholten sich leider die Unruhen, und es mußte mit allem Ernste von der bewaffneten Macht eingeschritten werden. Daß sich von dem jüdischen Trödler die Bolkserregung gleich gegen die Juden im Ganzen wandte, zeigt, daß die Bolksgesinnnng gegen diese immer noch krankt. Doch ist wohl zu bemerken, daß am letzten Tage die Slimm'.ttkg gegen die Juten sich gänzlich verloren hatte, und Nichts weiter als Lust am Skandal war. Hannover, l 7. März. lPrivarmitlh.) Am I. März fand hier wiederum eine in ihrer Art seltene Feier statt. an welcher

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