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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-08 · Heft 15 (8.4.1873) · p. Seite 244

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 15 (8.4.1873)
Date
1873-04-08
Page
Seite 244 (sequence 6)
Language
German
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244 oircif.ii iiq6u acßuclateit. Deutschland. Bonn, 2S.?.A'ärz. Aufforderung. Aus immer mehreren 3tänen erhalten wir Mittheilung darüber, daß der jüdische Religionsnnterrickt in die schulen, namentlich die höheren, eingeführt, dem Schulptane eingesügt, und ans der Sckuteasse henorirt wird. (Sv ist von großem Interesse, um diese in Preußen neue — in vielen Staaten noch nicht vorhandene — Einrichtung zu verallgemeinern, eine genaue Uebersicht zu erhalten. Wir ersuchen daher die Vorstände, Rabbiner und Vehrer an Sieten, wo diese höchst wohlthätige Einrichtung bereits getroffen worden ist, uns in rnöglichst kürzester Frist mitzuiheiken : l i .Crt, 21 welche Schulen dies cingefuhrt Huben? Wird der Religionsunterricht den jüdischen Zöglingen einer Schule aus allen deren Classen gemeinschaftlich, oder nach den Classen ertbeilt, oder welche Organisation ist dafür getroffen? -i« Welche ist die Anzahl der jüdischen Zöglinge, die so unterrichtet werden? r>) Wer unterrichtet? <;> Wie wird dieser Unterricht, und ans welcher Casse honorirt? Aus einer^ziemlich vollständigen Uebersicht würde sich Vieles ergeben, was, um die neue Einrichtung frnchl-, bar zu machen, nothwendig ist. Die Nedaction. Bonn, .'il. März. Herr Alexander Weill in Paris schreibt uns, daß die Kreuzzeitung behauptet habe, ersei zum Eliristenthume 'übergegangen. Er ersucht uns, zu erklären, daß er dies „als eine lächerliche Berlänmdung" ansehe. Die Redaction. Bonn, 28. März. lPrivatminh.,. Eine der belrübettdstcn Erscheinungen in unserer Glaubensgenosse nscha st ist, daß jedes neue Borkommniß, statt mit üeuhe und Billigkeit geordnet zu werden, vorerst zu Zant und Bitterkeit Beranlassung giebt. Davon brachte uns das folgende Schreiben abermals ein Zengniß. E — d, 20. März. Sie wollen die Güte haben, hochgeehrter Herr ')iedaeleur, in Ihrer geschätzten Zeitung über einen Gegenstand sich auszusprechen, der für eine große Anzahl jüdischer Beamten von weitgehender Bedeutung ist. In mehreren Slädteit ist von der Regierung die Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichtes anerkannt, derselbe in den Schulplan der Real- und Töchterschulen ausgenommen worden, und wird aus der städtischen Gemeindeeasse honorirt. Es entsteht nun die Frage: „Ist der Religionsunterricht — der zugleich den in der hebräischen Sprache in sich saß! - dem Rabbiner allein zu übertragen, oder hat der Religionslehrer das Recht, .eine fernere THeilung des Unterrichtes — wenn sie bisher in der Religiensschule bestanden hat — zu verlangen V Sollte etwas durch diese neue Einrichtung, die sicherlick als eine der herrlichsten Errungenschaften unserer Zeit zu bezeichnen ist, dem doch meist gut situirten Rabbiner eine neue Einnahmequelle sich eröffnen, während der Religionslehrer bei Seile geschoben, und durch den Wegfall des Privatunterrichtes in den Religionsfächern in feinen materiellen Interesien sehr geschädigt wird? — Wir können hierzu nur bemerken, daß es Sache des Gemeintevorstandes ist, für den Religionsunterricht in diesen Schulen, gerade wie für die anderen Kinder der Gemeinde, die Lehrer nack Befähigung und Zeit zu bestimmen. Mit der allgemeinen Sualisieation als „Rabbiner" und „Religionslehrer" ist es nicht gelhan. Mancher Rabbiner ist bei großer Gelehrsamkeit ein schlechter Lehrer, und mancher Religionslehrer paßt nur für den unteren Unterricht. Es muß also hierin der Maßstab nach Person und Erforderniß genommen werden. Rur das Eine können wir empfehlen: diesen jüdischen Religionsunterricht in den össentlicken Schulen angemessen und methodisch zu organisiren, also jeder Willkür zu entziehen, und ihn auf diesem Wege nicht zum Gegenstände der Eifersucht und des Streites zu machen. Die Redaetion. Berlin, 27. März. «Privatmitth.) Mit vollem Rechte haben Sie in Rr. 8. d. Bl. den parlamentarischen Berdiensten und dem uneigennützigen Charakter des Abgeordneten Laster eine würdige Anerkennung gewidmet. Sicherlich werden solche Talente, und eine derartige sittliche Richtung, noch bedeutende Leistungen in 'Aussicht stellen. Ties kann jedoch nicht veranlassen, ihn als eine unbedingte Autorität in allen streitigen Fragen anznerkennew, und ihm da nicht energisch entgegenzntreten, wo wir ihn in Irrthümern befangen glauben. Ties ist nun in den 'Angelegenheiten des Iudenthumes rer Fall. So lange der selige Ko sch lebte, überließ ihm Laster dieses Gebiet, und wir können sagen, daß es da wohl bewacht und wohl gepflegt war. Seitdem hat Laster auf diesem Felde zweimal debütirt, und sich jedesmal arge Uebertreibungen gestattet. DaS erste Mal stellte er die Iudenheit in Preußen als solche dar, welche der kirchlichen Znchtpolizeigesetze gar sehr beeürfe, obschon das allgemeine Bewußtsein davon gar keine Ahnung hatte. Weil er sich aus seiner Kindheit ans irgend einem polnischen Städtchen eines Unfuges erinnerte, stellte er die preußische Iudenheit als solchen Unbilden zugänglich, und also ausgesetzt dar, und zwar nur um sein 'Reden in der kirchenpolitischen 'Angelegenheit zu rechtfertigen. Sollte in unserer Zeit ein solcher Unfug in irgend einer Winkelgerneinde noch einmal stattsinden wollen — wir glauben es aber nicht — so könnte kein formulirtes Gesetz es geradezu hindern. Aber der Geist der preußischen Iudenheit verbürgt mehr, als welcher gesetzlicher Buchstabe, daß von Bann und 'Ausschließung hier nirgends mehr die Rede sein kann, daß

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