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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-01 · Heft 14 (1.4.1873) · p. Seite 223

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 14 (1.4.1873)
Date
1873-04-01
Page
Seite 223 (sequence 6)
Language
German
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223 nur Den choquiren, welcher der Confession das Recht der Existenz abläugnet, und auf dessen Standpunclc stehen wir allerdings nicht. Es muß sogar principiell anerkannt werden, daß die Individualität der fruchtbarste Boden ist, aus welchen: auch für das Allgemeine die wichtigsten und folgercichsten Früchte ersprießen, daß in ihr die energische Kraft liegt, welche den Menschen zum Schaffen und Handeln anregt und befähigt. Ist dies der menschlichen Natur gemäß, so kann auch der Individualität das Recht des Daseins, des Bedürfnisses und der Befriedigung nicht bestritten werden. Stellen wir also die Pflicht voran, Werke der Wohlthätigkeit und des Gemeinsinnes für das Allgemeine, für Menschheit, Staat und Commune zu befördern, auszuführen und zu unterstützen, so folgt daraus auch die Pflicht und das stecht, mit solchen Werken in engeren und engsten Kreisen bis zur Privatwohlthätigkeit vorzugehen. Dies die principielle Betrachtung unserer Frage. Versetzen wir uns nun auf den realen Boden, insbesondere ans den confcssionellen, so gewahren wir, daß die Confessionen noch sehr energisch bestehen, daß sie in der Gegenwart vielleicht mehr an Kraft wiedergewonnen, als sie durch alle-Beratlgcmeinerung der Cultnr und der Interessen verloren haben. Die Ministerialblätter für die innere und für die Unterrichtsvcrwaltung in Preußen geben vierteljährlich die Stiftungen und Zuwendungen an, welche im Laufe des Vierteljahres die landesherrliche Genehmigung erhalten haben. Wer diese durchmustert, wird in überraschender Weise gewahr, wie äußerst wenige derselben allgemeiner Natur ohne confessionelle Berücksichtigung sind, und wie die immense Mehrheit derselben eonfesstontll abgegränzt ist. Diese notorische Erscheinung hat zwei Seiten. Wir sehen daraus, daß das eonsessionelle Element in den Menschen der Jetztzeit noch überaus kräftig ist; wir können aber auch folgern, daß gerade das konfessionelle Element das wirksamste ist, um wohlthätige Werke hervorzubringen , sie gleichsam den Individuen abznfordern. Dies erklärt sich auch psychologisch. Bei den meisten Menschen ist es nicht der Verstand, der zu Opfern für wohlthätige Zwecke anleitet und bewegt, sondern das Gefühl, insbesondere das religiöse Gefühl. In den meisten Gemüthern entspringt die Barmherzigkeit nicht blos aus dem Mitgefühle für den Menschen, sondern vorzüglich aus einer bewußteren oder unbewußteren Empfindung der Schultpslicht oder Verschuldung vor Gott, und ein umfängliches Werk der Wohlthätigkeit geübt zu haben, befriedigt vor Allem das religiöse Gefühl. Dieses religiöse Gefühl hat nun zwar nicht nothwendig die Confession zum Gegenstände, aber in einer großen Zahl von Menschen idenlisieirt es sich mit der Confession. Doch zur Sache. Ist es wahr, daß die große Mehrzahl der Stiftungen, wie es also docnmentirt ist, confessionell abgegränzt ist, also katholisch, protestantisch, auch wohl lutherisch und rcformirt, so ergiebt sich daraus für die Inden ein sehr starkes Motiv, Stiftungen auch für ihre Confession abzugränzen. Hierzu kommt, daß die Mehrzahl der jüdischen Gemeinden erst neuerdings geworden sind, oder eine völlige Umgestaltung erfahren haben, und daß daher nur wenige Derselben Stiftungen überhaupt und sehr geringe Stiftungen besitzen, während die christlichen Confessionen ihre Stiftungen aus den Jahrhunderten heraus aufgehäust, und auch aus Staats- und städtischen Mitteln vermehren und vergrößern gesehen haben. Diesen großen confessionellen begränzten Mitteln gegenüber steht der Jude in sehr vielen Fällen ganz hülflos, und kiesen wirklichen Verhältnissen gegenüber muß er sich an seinen Glaubensgenossen halten, und dieser hat wiederum die Pflicht, jenem besonders zu helfen. Wir wollen ein Beispiel geben. Alle Universitäten, besonders die älteren, sind im Besitze vieler und reicher Slipendienstiflungen, die fänunrlich confessionell abgegränzt sind. Der jüdische Student geht ganz leer aus. An wen soll er sich wenden? Von wem soll er Hülfe erhalten? Vor solchen factischen Zuständen weicht jede Theorie noch lange zurück. Man kann den verschmachtenden, hungernden, hülfsbedürftigeu Juten nicht mit dem Eiuwande abspeiseu: die Juden sollen mit allgemeinen Stiftungen vorangehen, jedes confessionell begränzte Werk vermeiden,- um so den anderen Confcssionen als Vorbild zu dienen. Dazu sind die Juden zu sehr in der Minorität, und die Gesinnung der Christen gegen die Inden noch zu vorurtheilsvoll. 'Wir haben oft genug gehört: die Juden sind reich, sie mögen für ihre Bedürftigen allein sorgen. Dies ist kein Grund, um sich irgend einer Pflicht zu entziehen, aber es zwingt doch, die Pflicht in engeren Gränzen zu suchen Aber es giebt noch ein anderes Moment, das berücksichtigt sein will. Man legt den Juden noch immer eine starke Solidarität auf, und daraus entsteht für sie die Forderung, etiltnrbefördernd auf und für ihre Glaubensgenossen zu wirken. Man bildet z. B. jüdische Handwerkervereine, um die Juden zu Handwerken anszumuntern und zu unterstützen. Man richtet seine Thätigkeit auf das Unlerrichtswesen, um die Masse zu bilden und vorwärts zu treiben. Kann irgend Wer dies für unberechtigt, für dem Geiste der Humanität widersprechend erklären? Wir konunen zun: Schlüsse. Die erste und vorzüglichste Pflicht ist: für die Allgemeinheit zu wirken, und gemeinnützige Werke ohne alle confessionelle und individuelle Rücksichten nach Kräften zu unterstützen, zu fördern, zu schassen. Dann aber tritt auch das Recht der Individualität ein, und cs ergeben sich mannichfalrige Motive, welche in unserer Zeit auch noch die censessionclleu Werke und Stiftungen befürworten und berechtigen. Dies ist es, was wir ganz objektiv als wahr und richtig anerkennen, und was wir, ungescheuel und ossenmülhig, unseren Glaubensgenossen an'S Herz legen.

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