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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-01 · Heft 14 (1.4.1873) · p. Seite 221

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 14 (1.4.1873)
Date
1873-04-01
Page
Seite 221 (sequence 4)
Language
German
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221 Rücksichtnahme gefunden hätten, so halte ich das für verfassungsmäßig. Präsident oonForckenbeck bemerkt, daß das vom Redner Gesagte mit $ S in losem Zusammenhänge stehe. Marburg i fonsahrend): Sie erlauben mir als Juden einige Worte über den christlichen Staat zu sagen. Derselbe bevorzugt eine bestimmte Kirche, eine Confession, während rer moderne Staat sein schirmenreö Dach über alle Religionsgesellschaflen ausbreiien soll. Um diesen Geist zu kennzeichnen, ' verweise ich ans die Aeußerungen im Herrenhause, und den Erlaß des Dbertirchenrathes über den Uebertritt zum Zudenthume. Geheimer Regierungsrath de la Crvix: Ter Herr Borredner meinte, die Borlage fände aus die Juden keine Anwendung. Das ist aber nur dann der Fall, worin Jemand ans der Synagogengemeinre auslreten will, weil innerhalb derselben verschiedene Parteiungen sich befehden. Diese Regelung ist einem späteren Gesetze Vorbehalten. Ich bitte daher, den Antrag Marburg abzulehnen. von Brauchitsch: Die Art und Meise der Bertheidignng des Herrn Marburg veranlaßt rnich, zu erklären, das; im Hause kein Bornrtheil 'gegen seine Glaubensgenossen herrscht. Ich verweise ihn daher auf die Commissionsverhandlungen. Die Staalsregierung hat gesagt, daß es bei diesem Gesetze nicht verbleiben könnte, sondern wegen der vielen schon vorhandenen Speeialgesetze die Materie im Wege der Specialgesetzgovung geordnet werden müsse. Rach $ S ist der Austritt aus dem Zndeuchume überhaupt zulässig. Zch empfehle Ihnen daher die Annahme der Commissionssassung, und erkläre mich für die Resolution. Während der Debatte ist nämlich vom Abgeordneten Raster eine Resolution eingegangcn: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Staalsregierung auszufordern, dem Randlage bald eine Vorlage vorzulegen, durch toelche den Inden in allen Theilen der Monarchie der Austritt aus der Religionsgemeinschaft aus consessionellen Bedenken ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Zudenthume ermöglicht wird, und die in einzelnen ilandestheilen entgegenstehenden Bestimmungen für ausgehoben zu erklären." Das Wort erhält hierauf zur Begründung dieser Resolution Vasker: In Wahrheit soll für die Inden eine exceptionelle Stellung begründet werken, nämlich jeder der christlichen Kirche Gehörige ist frei durch eine Erklärung vor dem Trichter,*) aber der Jude muß aus dem Zudenthume überhaupt, nicht aus seiner Religivnsgesellschaft austreten. Der Zustand der vollsten Unfreiheit wird dadurch staluirl. Run wird vom Abgeordneten *, Daß Dies nicht die richtige Ansfasiung der Gesetzvorlage ist, haben wir oben uachgewicsen. Redaet. ", Dieses llrtheit erscheint uns viel zu weil gehend. Cs ist gar keine Gemeinschaft möglich, in welcher jeder Einzelne seine volle Befriedigung für seine Eigenart finden könnte. Ätzer einer Gemeinschaft angehören will, muß etwas von 'einer Individnaliläl für die Gemeinsamteir, und die durch diese ermöglichten Institute, opfern. Das wäre von Brauchils.ch gesagt, daß das ein Privilegium für die Lermögensrechtlichkeit der Gemeinden sei, aber das ist ein privilegium odiosum. Ten Reformbestrebungen sind Altgläubige gegenübergeslelll, die mit ihnen ren Ritus nicht mitmachen wollen. Andere feiern nicht den Sabbaih, sondern den Sonntag. Das ist eine Gewissensbelastung ohne Gleichen. Hätte nun nicht in den Motiven gestanden, daß aus denk Zudenthume ausgetreten werden müsse, so hätten wir den Paragraphen gar nicht arlgegrissen, sondern hätten die Auslegung desselben dem Richter anheimgestellt. Namentlich in den neuen Provinzen begründen sich andere Zustände. Ich zweifele nicht, daß Bieke im Hause das Gesetz von l b l 7 als eine Wohklhal ansehen, aber auch in der jütischen Gemeinde besteht die wahre Probe in der freiwilligen Unterwerfung. *) Zn jeder kirchlichen Gemeinde werden die Verträge durch den Austritt vieler Mitglieder erschülterl, und die Gemeinde kann dadurch insolvent werden.**., Der Staat hat nicht das Recht, zu sagen, die so und so geordneten Juden repräsemiren das Iudenthum, sondern er har dieselben nur mit Corporationsrechten ansgestaltel. Zch wollte einen Antrag einbringcn, wie Abgeordneter Marburg, aber ich habe Abstand davon genommen wegen des Widerspruches der Regierung; ich stelle jetzt die Anforderung an sie, die Berschietenheiten in Kürze aufzuheben. ' Ich verlange vom zukünftigen Gesetze, daß die den Christen gewährten Bortheile auch den Zllden zu Gute kommen, hoffe, daß die Regiernng die dem Austritte aus der >lirche entgegenstehenden Speciakgesetze aufhcben, und sich äußern wird, wie sic in dieser Beziehung vergehen will, lind welchen Zeitpuner sie wählen wird. Cultusminifter: Cs ist bereits in der Commission zum Austrage gebracht worden, daß die Auffassung des Herrn Abgeordneten Rasl'er in diesem Sinne das Zustandekommen des Gesetzes zu hindern im Stande sei. Die Staatsregierung glaubt auch, daß rer Rechtsstaudpuncl rer älteren Provinzen rer nämliche ist; sie hat aber aus der anderen Seite nicht verkennen können, daß der gegenwärtige innere Stand des ZudenlhumeS einer gesetzlichen Regelung bedürfte, weil seine Entwickelung weit über diejenigen Gesichlspuncre hinauügegangen ist, welche bei dem Gesetze vom Juli lvlT für Regelung derartiger Fälle maßgebend gewesen sind. Sie hat aber für die Verhältnisse, die der Herr Abgeordnete von Brauchitsch berührte, cs für ihre Pflicht erachtet, sich erst genanestcns über diese Verhältnisse zu vergewissern, und es sind in dieser Beziehung bereits vorbereitende Schritte geschehen. nach d'asker „eine völlige Unsreiheit." und frei wäre dann nur Der, der sich völlig isolirt. Auf wie viel Di ei er resigniren müßte, brauchen wir nicht auseinanderznsetzcn. Die Hauptsache läßt vaster außer Augen, nämlich, daß nicht die religiöse Uederzeugung. sondern der Egoismus und die Zanksucht die Motive zu den meisten Austritten geben würden. Redaet. *> Ja, wenn der „freiwilligen Unterwerfung" nicht die frivole Austriltslnst gegenüderstände! Redaet. ", Herr vasler „spricht ein großes Ätzon gelassen aus!" Die Möglichtett der Iu'olvenz setzt aber auch den Manaei an Bürgschaft, ' und darum die Uninöglichleit, Kapitalien zu erchalten, voraus. Redaet. 14*

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