Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1873)
- Date
- 1873-03-25
- Page
- Seite 206 (sequence 4)
- Language
- German
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206 Recht auf eine jüdische Gemeinde nicht angewendet weiden, da sie hiermit auf eine geschichtliche Begrenzung gestellt würde, die sie in der Thal nicht inne hat, auf welche sich alle ihre Institute, wenn auch dein Geiste, doch der Wirklichkeit nach, nicht zurückführcn kaffen. Hierzu kommt, daß cs im Judenthmne, nach dem Sinne MosiS selbst, nicht gebräuchlich ist, das gesammte Dasein unserer Religion auf einen einzelnen Mann zurückzuleiten, und daß die schwedischen Gemeinden hiermit eine Sonderstellung innerhalb der gesammten Iudenhcit einnehmen würden. Was den Namen „Israel" betrifft, so bezeichnet er vorzugsweise die israelitische V o l k s g e n o ss e n s ch a f t, wenn auch zumeist als Trägerin der religiösen Idee. Die „Söhne Israel" und das „Volk Israel" sind die gebräuchliche Bezeichnung für die Gesammtheit der Nation, und als solche ging sie natürlich auS den biblischen Büchern in unsere Gebete und Hymnologie über. Seltener dagegen wird mit diesem Namen die Religion selbst als solche bezeichnet. Mit dem zweiten Tempel ging überhaupt die Benennung Israel in die Iuda's über; die auswärtigen Völker, namentlich die classischen, kennen den Ausdruck Judäa und Juden, und dieser verblieb bis aus die neueste Zeit, und mit geschichtlichem Grunde, da rer Stamm Juda den Hauptbestandtheil unseres Geschlechtes auSmachte. Ter allgemeine Sprachgebrauch benennt deshalb die gesammte Entwickelung unserer Religion durch alle Phasen vorn Mosaismus an bis jetzt: das Iudcnthum, nicht aber das Iöraelitenthmn, wie z. B. im Französischen le jiulaYsuie. Aus diesen Gründen kann als die richtigste Bezeichnung nur „jüdische Gemeinde" angesehen werden. Auch in Deutschland hat man verschiedene Ausdrücke gewählt. Durch das preußische Gesetz vom TA. Juli 1S47 wurden die jüdischen Gemeinden „Synagogengemeinden", wahrscheinlich aus Analogie mit „Kirchengemeinden", benannt; andere nannten sich ^israelitische Eultusgemeindc", oder „israelitische Religionsgemeinde", welche Bezeichnungen aus dem Motive hervorgingen, daß die Gemeinde nur eultuelle und religiöse Zwecke besaßt, und mit politischen oder socialen Angelegenheiten Nichts zu thun habe. Ties kann jedoch nur unter zeitweisen Verhältnissen gerechtfertigt sein, da bei allgemeiner Anerkennung der wahren Sachlage demonstrative. Gründe ihren Werth verlieren. Die allgemein gebräuchliche Bezeichnung ist immer „jüdische Gemeinde" geblieben. Kommt es doch immer nur auf die Sache, nicht aber auf den Rainen an. So hat sich das angeführte preußische Gesetz, obschon es die jüdischen Gemeinden in Synagogengemcinden verwandelte, nicht davon fern gehalten, sehr wesentliche politische und sociale Momente den Juden und ihren Gemeinden aufzubürden. Was man gegen den Namen „jüdische Gemeinde" eingewendet hat, daß der Name Jude noch so oft mit Verachtung und Hohn verbunden werde, ist nicht stichhaltig. Giebt es doch überhaupt keinen Volksnamen, der nicht auch bei friedlichen Nationen als Schimpfname gebraucht wird, und ist einmal Mißachtung und Spott für irgend eine Volksschicht vorhanden, so hilft ein anderer Name auch nicht. Im Gegentheile haben wir die Aufgabe, durch alle möglichen Anstrengungen diesen Mißklang im Namen „Jude" zu beseitigen, und ihm so viel Achtung zu verschaffen, daß er als Schimpfwort nur noch im Munde des Pöbels verbleibt. Mit vollem Bewußtsein haben unsere edelsten Männer seit einem halben Jahrhunderte hiernach gestrebt. Schon 1822 nannte sich jener denkwürdige Verein „Verein für Cultur und Wiffenschaft der Juden"; Riesser wählte für seine Zeitschrift den Namen „Der Jude", und auf diesem Grunde fuhren alle Nachfolger fort. Wir glauben auch, daß man hierin ein gutes Stück vorwärtsgekommen ist. — In Stockholm selbst erhob man ein Bedenken, das wir als irrthümlich bezeichnen möchten. Man sagte, daß mit dem Ausdrucke „jüdisch" nach Außen hin die Meinung provocirt werden könnte, als ob man es hier mit einer nationalen Institution, mit einer Gemeinde zu thun habe, deren eigentlicher Blick auf die Wiedererrichtung eines nationalen Staates in Palästina gerichtet sei. Hat man gegen solche Vorurtheile zu streiten, so wird man sie durch keinen Namen verdrängen. Im Gegentheile aber würde folgerichtig dieses Vorurtheil eher durch „mosaisch" oder „israelitisch", als durch „jüdisch" befördert werden, da der Name Jude gerade seit der Zeit erst allgemein geworden, seit welcher unser Stamm allen übrigen Völkern angehört. Wir vielmehr haben unsere gesammte Geschichte nicht zu verleugnen, die so viele Jahrhunderte hindurch nicht mehr eine mosaische oder israelitische, sondern die Geschichte der Juden und der Iudenheit ist. Eine Denkschrift an das preußische Abgeordnetenhaus. „In der zwölften Stunde", so drückt sich das fragliche Schriftstück selbst ans, ist eine anonyme „Denkschrift über die Judensrage in rem Gesetze betreffend den Austritt aus der Kirche" all. das preußische Abgeordnetenhaus gerichtet worden. Trotz dieser Anonymität erkennt man leicht den Ursprung dieser Denkschrift: sie ging von den orthodoxen Separatisten in Berlin aus, welche durchaus alle jüdischen Gemeinden sprengen wollen, um überall kleine orthodoxe Gemeinden zu bilden. Ob über diesen Versuch die jüdischen Gemeinden, wenigstens die Mehrzahl derselben, alle Lebenskraft verlieren würden, kümmert diese Leute nicht; in ihrem Fanatismus würden sie daS ganze Iudcnthum lieber untergehen, als in einer klärenden und kräftigenden Reform erstarken sehen. Die „Denkschrift", die mit großem Feuer, d. h. mit vielem, Schwulst und Tunst und Nebel um sich verbreitenden Schwalle geschrieben ist, will, daß in das betreffende Gesetz die Bestimmung ausgenommen werde, daß jeder Jude auch aus der jüdischen Ortsgemeinde anstreten dürfe, und beantragt daher, daß das HauS in tz 8 ein Amendement aufnehme, welches „auch den