Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1873)
- Date
- 1873-03-25
- Page
- Seite 205 (sequence 3)
- Language
- German
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205 die Ausnahme von akatholischen Kranken nichts einzuwenoen hatte." Er hält dies für gleich abgeschmackt, wie das Verfahren Rothschilds und des Eultusvorstandes, für „Engherzigkeit hüben und Engherzigkeit drüben." — Hier liegt aber der Kernprmet der ganzen Sache. Tie vom Verfasser aufgeführten Anstalten, an welche der Erzbischos die Forderung stellt, specisisch katholisch eingerichtet nnd geleitet zu werden, sind ösfentlichc Anstalten, die aus dem allgemeinen Staats- und Stadtsäckel erhalten werden, die also für die gcsammte Bevölkerung bestinunt sind, und zu welchen nicht blos die Protestanten und die Juden, sondern auch die zahllosen Katholiken steuern,' welche, wenn sie auch im >iatholicismus geboren sind, doch dem specisisch Katholischen, insbesondere dem Hierarchischen, abhold, nicht selten feindlich gesinnt sind. Hier ist die Forderung des Erzbischoses nicht blos engherzig, sondern auch gewaltthätig, und den Staatsgrundgesetzen zuwider. Ganz anders verhält cs sich, mit den beiden jüdischen Spitälern, die nicht aus allgemeinen, sondern aus Privatmitteln entstanden sind. Ties sieht'jedes Kind ein. Würde der Erzbischos aus seinen eigenen Privatmitteln eine Anstalt gründen, so wäre er mit einer speci-sisch katholischen Einrichtung in feinem Rechte. Ter Verfasser könnte also immerhin für seine Person für abgeschmackt und engherzig Hallen, consessionelle Anstalten zu gründen, aber er darf dies nicht mit einer conscssionellen Vergewaltigung öffentlicher Anstalten, die ans Mitteln aller Eonsessionen erhalten werden, auf eine und dieselbe Linie stellen. Dies ist teneenciös. Ter Verfasser fühlte doch heraus, daß es einige Gründe für die Erislenz jüdischer Spitäler geben möge. Er meint, solche wären nothwendig, wenn jüdische Kranke in die öffentlichen Spitäler keine Ausnahme fänden; das wäre aber in Wien nicht mehr der Fall. Wir wollen über die wiener Verhältnisse nicht abuetheilen. Jedermann erinnert sich eines Falles aus einer östreichischen großen Stadt vor kurzer Zeit, wo eine kranke Jüdin von Spitale zu Spitale fortgeschickt wurde, bis sie auf der Straße verstarb. Aber die Anfnahuw ist es noch lange nicht, sondern die Behandlung. Die Proselytensucht cknisilicher Geistlichen und ihrer Anhänger macht cs nicht selten jüdischen Kranken in den christlichen Spitälern zu verweilen unmöglich, nnd die (Besinnung des Volkes ist noch lange nicht duldsam genug, als daß nicht arme jüdische Kranke den scknncrrlichsten Erfahrungen ausgesetzt worden wären. Tie Tbhnt vorurtheilsloser Aerzte vermag sic nicht davor zu stützen. Tic leichtfertige Abweisung dieses entscheidenden Momentes Seitens des Verfassers kann nicht genügen. Er fährt fort, indem er die Speisegesetze als ein Motiv zwar gelten lassen will, aber meint, man könne für die jüdischen Kranken die Speisen besonders bereiten lassen, und brauche darum das Spital nicht ans Juden zu beschränken. Dies läßt sich hören, ist aber ein praktisches Moment, worüber eben nicht die Theorie, sondern die praktische Erfahrung entscheiden muß. Wir kennen einige von Juden gegründete Anstalten, z. B. das clzbachersche Asyl in Eöln, welche diese Ansicht; in ihren Statuten ausgesprochen haben. Aber es haben sich Leidende anderer Eonsession gar nicht gemeldet. Daß zu Zeiten eines Rothstandes, zi B. des Krieges, oder einer Epidemie, jüdische Anstalten ihren ausschließlichen Eharakler ablegten und sich den Hülssbedürstigen ohne Unterschied der Eonsession öffneten,! dafür sind der Beispiele sehr Biele anzusühren. Auch besitzen wir Anstalten, welche den Grundsatz an der Spitze trugen, daß mit der bürgerlichen Gleichstellung der Juden der consessionelle Eharakter der Stiftung aushören solle, so die große Heinesche Stiftung in Hamburg. Wir führen dies an, um zu zeigen, daß es unseren Glaubensgenossen an Sinn für die Allgemeinheit durchaus nicht fehlt, daß man sich daher hüten müsse, so .leichthin über sie abzuurtheilen, wenn fir sich dennoch betrogen fühlen, consessionelle Anstalten zu gründen. Ties wollen wir nun vom. allgemeinen Standpnncte zu erörtern suchen. , (Schluß folgt.) Die Stimmung der jüdischen Gemeinden. Die schwedische n Gemeinden S t o ck h o l m, G othcn - bürg und Rorrköping sind beschäftigt, eine neue Gemeinde- Verfassung auszuarbeiten, Gcneralversammltingeit ihrer Gemeindcmitglieder vorzulegen, und dann der Staatsrcgierung zur Genehmigung einzureichen. Hierbei kam zur Sprache, welche Benennung den Gemeinden beizulegen fei, da. zwar bis zum Jahre IS3S der ossicielle RegierungSausdruck „jüdisch" (Judenreglcments) war. seit dieser Zeit aber „mosaische Gemeinde" in Gebrauch kam, ohne daß dies censcqnent dnrchgeführt wurde, da unter den Instituten der Gemeinde die einen mosaisch, die anderen israelitisch, die dritten jütisch sich benennen. Durch ein Schreiben vom lo. Mär; werden wir um ein Gutachten über diese Frage ersucht, und wir wollen unsere Ansicht hierüber in Kurzem darlegen. Das richtige Kriterium scheint uns in dieser Frage in der geschichtlichen Entwickelung, besonders des Sprachgebrauches, zu liegen. Ter Mosaismus ist in allen Zeiten als die Grundlage des Judcnthumes 'anerkannt. Aber mit dem Rainen unseres großen Lehrers darf Nichts, als der Inhalt der fünf Bücher Mosis. verbunden werden. In der heiligen Schrift selbst kommt der Ausdruck st:;« vom Buche Josua bis zu Maleachi und der Chronik vor, aber immer nur sind darunter die Bücher zu verstehen, die den Namen Mosis tragen. Hierrnit beschränkte sich aber das Judenthum niemals. Wir haben in der heiligen Schrift selbst die Propheten und die Hagiographen als bedeutende Entwickelungen aus dem Grunde des Mesaismrls, wir haben den TalmndismnS, den Rabbinismus, bis zum modernen Judcnthume. Ter Name „mosaisch" kann daher mit Fug und 13*