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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-03-18 · Heft 12 (18.3.1873) · p. Seite 195

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 12 (18.3.1873)
Date
1873-03-18
Page
Seite 195 (sequence 9)
Language
German
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195 mag, auf diese Theilung des Wahlbezirkes einzugchen, so viel ist sicher, daß nicht die Polen es sind, welche dem Cabinete ob seiner offenen Begünstigung ihrer Interesien auch nur den leisesten Dank wisicn werden." Pest, 6. März. , Privatm.) In den letzten Tagen fand im ungarischen Unterhause ein Ereignis; statt, wie cs wohl kaum in einem anderen Parlamente Vorkommen möchte. Iranyi hatte vor einiger Zeit einen Antrag gestellt, daS Ministerium aufzufordern, schleunigst einen Gesetzentwurf über völlige Religionsfreiheit und obligatorische Eivilehe einzubringen. Die Aussicht, den Antrag zur Annahme zu bringen, war nicht groß. In einer Stunde nun, wo das Haus abgespannt und kaum noch beschlußfähig war, brachte der Uebermuth eines Mitgliedes der conservativen Seite, Somsich, den Antrag auf die Tagesordnung, weil er glaubte, daß der Antrag zu dieser Stunde endgültig verworfen werden würde. Aber der gute Mann hatte sich getäuscht, und es fand sich eine Majorität für denselben. Wie die Rechte dies merkte, berief sie sich aus die Beschlußunfähigkeit des Hauses, und in der Thal ergab die Zählung nur ncunuudneunzig Anwesende, während hundert zur Beschlußfähigkeit nothweudig sind. In diesem Augenblicke aber trat ein Hundertster ein und stimmte für Iranyi! Auf solche Weise wurde in Ungarn die unbedingte Religionsfreiheit und die obligatorische Eivilehe zu zukünftigen Gesetzen erhoben. Die heißblütigen Magyaren sehen diese Errungenschaften bereits als vorhanden und verwirklicht an, und denken vielleicht deshalb weniger daran, die Ausführung in's Werk zu setzen, wie wir dies aus anderen Rechtsgebieten genügend erfahren haben. Jedenfalls jedoch ist noch ein sehr weiter Weg bis zur Codisieirung dieser, durch Ueberraschung angenommenen Rechtsgrundsatze. Tenn wie ich Ihnen schon einige Male geschrieben habe, die Majorität der magyarischen Gesetzgeber schwärmt für die Religionsfreiheit etwa — bei den Juden, höchstens auch bei den Protestanten — nur nicht für die katholische Kirche, die sie in ihrer Machtfülle erhalten wollen. Wir werden sehen! Rumänien. Bukarest, 1. März. Der Borstand der hiesigen israelitischen Gemeinden hat dein Senate eine Petition gegen das jüngst von' der Depntirtenkammer votirte Gesetz über den Verkauf von Spirituosen, welches den Juden diesen Verkauf untersagt, eingcreicht, die folgendermaßen lautet: „Herr Präsident! Verehrte Herren Senatoren! „Die Unterzeichneten, in ihrer Eigenschaft als Repräsentanten der jüdischen Gemeinden in der Hauptstadt, kommen in tiefer Ehrfurcht vor den löblichen Senat, um gegen den Geist der Unbilligkeit, welcher in dem Gesetze rücksichtlich der Licenz für Getränke herrscht, das vom löblichen Abgeordnetenhause am 7. (1!).) Februar d. I. votirt wurde, zu petitioniren. Wir klagen nicht gegen die Einführung dieser neuen Steuer, noch wollen wir prüfen, ob ans sinancietlen Gründen eine solche Taxe vom nationalökonomischen Standpunete gerechtfertigt werden kann, oder ob sic schädigend wirken müsse; eine solche Untersuchung überlassen wir der Erfahrung. „So oft sinaneielle Gründe vorhanden sind, welche den Staatsschatz Rumäniens bestimmen, neue Steuern aufzulegen, werden wir stets die Letzten sein zu klagen, und die Ersten bereit beizusteuern. Wenn aber ein Gesetz unter seinen Bestimmungen einen so ausschließenden Artikel, wie der achte ist, besitzt, durch welchen die Israeliten indirect vom Verschleiße der Getränke entfernt werden; wenn, dem Grundsätze des freien Handels entgegen, heute Tausende von Familien auf die Straße geworfen werden, und so mit ihrer Beschäftigung zu brechen gezwungen sind; wenn der Handel, der kein Vaterland und keine Gränze hat, im Vaterlande Rumänien zerstückelt wird, indeur die Freiheit seiner Ausübung einer Elasse gestattet ist, und einer anderen untersagt wird, — dann werden Sie eS, verehrte Herren Senatoren, begreiflich finden, daß wir nicht umhin können, gegen eine solche deutliche Unbilligkeit, welche uns Israeliten zugefügt wird, zu protestiren, mii> au Ihr Gefühl für Gerechtigkeit, Fortschritt und Eivilisation zu appelliren. „Wo Pflichten sind, da sind auch Rechte! „Wir rumänischen Israeliten, im Lande geboren und daselbst wohnhaft, die wir alle Auflagen des Staates, und selbst die für die Armee, entrichten, die wir keine andere Zuflucht haben und haben wollen, als die rumänischen Gesetze, wir sehen unS trotzdem feit einer Zeit her als Fremde-behandelt: wir, welche die schmeichelhafte Hoffnung gehegt haben, daß im Verhältnisie zum Fortschritte und zur Entwickelung Rumäniens auch imfore Lage sich verbessern werde, sehen mit Betrübnis;, das; immer mehr Restrictionen gegen uns erlassen werden, bis man uns schließlich auch von der Handelsfreiheit ausfchließt. Das einzige Argument, das die Abgeordneten veranlaßt hat, einen solchen ansschließenden Artikel zu redigiren, daß die israelitischen Schaukwirthe die geistigen Getränke durch Zmhaten, welche der Gesundheit der Eonsmueuten schädlich siud, fälschen, müssen wir als einen strengen und unverdienten Vorwurf betrachten, welcher einer ganzen Elasse der Gesellschaft gemacht wird. Durch eine solche Argumentation wird den Autoritäten selbst, die ein solches Vorgehen nicht zu strafen wissen, und den Laudesgesetzen, Schwäche und Ohnmacht vorgeworfen. „Das Strafgesetzbuch enthält die Artikel 217 und 3 SO, welche Denjenigen, der gefälschte und schädliche Getränke verkauft, bestrafen. Man braucht bkoö die Strenge solcher Gesetze gegen diejenigen Kausleute, gehören sie welcher Seele und Religion immer an, welche ihren Prosit durch solche unerlaubte Mittel suchen, auSzuüben; das ist, glauben wir, das beste Heilmittel gegen den Mißbrauch, aber nicht der Ausschluß der Israeliten vom Verschleiße mit Getränken. Wir glauben, daß die neue 12

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