Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1873)
- Date
- 1873-03-11
- Page
- Seite 172 (sequence 6)
- Language
- German
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172 beabsichtigten Maßregeln nicht einverstanden ist. Haben aber die Vorkämpfer der Kirchen bis jetzt ein einziges Wörtchen darüber fallen lassen, daß sie nur einen ihrer Ansprüche an den Staat lieber äufgeben wellen? Mit Nichten; sic wollen immer mehr von ihm haben, er aber soll sie frei agitircn lassen. Ganz anders stand cs, und steht es, nm das Jndenthmn. Dessen Devise war stets: wir wellen vom Staate Nichts haben, er soll sich aber auch nicht besonders nm nns kümmern. Wo Dies nicht stattsand, haben wir nicht sonderliche Früchte davon erhalten. Hat man in neuester Zeit bisweilen Staatshülse gefordert, oder wenigstens als rechtlich begründet angesehen, so geschah dies nur, weil man das Princip der Gleichberechtigung durchgeführt haben wollte, und wir uns so lange vom Staate beeinträchtigt ansehen, als wir zu den Kosten der übrigen Culte vermittelst des allgemeinen Staatssäckels beisteuern müssen, ohne eine verhältnismäßige Quote als Entschädigung zu erhalten. Eine zweideutige Gabe bleibt aber diese Staalshiilse immer. Wir Juden in Preußen haben — ganz abgesehen von den Eultuskosten und der Armenpflege — das theologische Seminar in Breslau, die Hochschule für die Wissenschaft des Jndenthumes, die Seminare zu Berlin und Münster, und eine große Anzahl von Schulen, Waisenhäusern und dgl. aus eigenen Mitteln hergestellt, und erhalten sie. Deshalb sind auch diese Anstalten völlig frei und unabhängig vom Staate, und nur jener allgemeinen Aussicht unterworfen, die kaum fühlbar ist. Nun, mögen die Kirchen dies auch einmal versuchen, da sic ja noch dazu den großen Bortheil haben, daß ihre Bekenner in großen Massen zufammenwohncn, während wir nur zerstreute Häuflein sind. Wenn die Borkänlpfer der Kirchen hiervon Nichts wissen wollen, so geben sie nur das Zengniß der Schwäche ab, und ihre hohen Worte vom Herzen des Lölkes, in welchem sie wohnen rmd wurzeln, sind eiteler Dunst. Freilich Adressen und Petitionen bekommt rnan leicht vom Bolle, denn die kosten Nichts. Geistige Erscheinungen, religiöse Existenzen, müssen durch sich selbst bestehen; vermögen sie dies nicht, werden sie ganz äußerlich, fordern sie vom Staate Mittel und Macht, so geben sic sich der Materie lind ihrem Wandel hin, und juifc nicht mehr berechtigt, die Freiheit des Geistes unbedingt zu beanspruchen. — Ich brauche Ihnen Nichts über die große Sensation zu berichten, welche die Borgänge in den jüngsten Sitzrurgen des Abgeordnetenhauses, namentlich die Rede Lasters, hervorbrachte. Die Integrität dieses politischen Charakters, der tief sittliche Ernst und die außergewöhnliche Thätigkeit, mit welcher dieser Abgeordliete seine parlamentarische Wirksamkeit durchführt, traten auf's Glänzendste hervor, unv verschafften dem dunkele» Schattenbild«:, das er von dem maßlosen Schwindel, unv den niedrigen Machinationen, in welche das Eisenbahnconcesstons- und -Bauwesen gcralhen ist, zu entwerfen hatte, einen um so lichteren Hintergrund. Jedenfalls crfemit man hier wieder einmal offenbar die Vergeltung, welche durch das Leben geht. Derselbe Wagen er, der in seinem Staatslexikon die Juden als lauter Schwindler und Wucherer in der schamlosesten Weise brandmarkte, wird jetzt in seiner Privatthätigkeit als dem ärgsten Schwindel und Wucher ergeben gezeigt, und zwar durch einen Juten. Derselbe Wagener, der die Juden als schädliche Mitglieter ihrer staatsbürgerlichen liechte berauben, und aus der Bolksvertretuug verdrängen wollte, wurde jetzt durch einen jüdischen Volksvertreter entlarvt; derselbe Wagener, der mit Wort und Schrift behauptete, die Juden, zu hohen Aemtern gelangt, würden diese mißbrauchen, wird dieses Mißbrauches in einem entehrenden Umfange durch einen Inten geziehen, der die urkundlichen Beweise dafür heranbringt. Diese Thatsache muß doch verzeichnet werden, und mag uns zum Droste dienen, wenn wir das Geschlecht der Hamans nicht anösierben, und immer neue Berläumder und Hasser auftauchen sehen. — Auf eine, vom Unterrichtsministerium veranstaltete Einordnung des jütischen Religionsunterrichtes in die öffentlichen Schulen haben wir noch lange zu verzichten, sowie auch von Subventionen für die jüdischen Seminare noch Nichts verlautet. Was die erste betrifft, so möchten die Zeitverhältnisse dazu gar nicht angcihan sein. Das Gesetz über den Austritt aus den Religionsgenossenschafien wird nothwendig die Eonsequenz haben, daß der Staat die Beschaffung des Religionsunterrichtes den Religionsgcnossenschaften selbst überlassen muß, und das Obligatorium für den Religionsunterricht aufgebe. Er wird also jetzt für die Juden nicht einführen nnd anordnen wollen, was er ehestens für die christlichen Coufessionen nicht wird aufrecht erhalten können. — Bei der wachsenden jüdischen Bevölkerung hiersclbst ist es nicht zu verwundern, daß. die Casscn der hiesigen Gemeinde sehr reichlich versehen sind, noch dazu, da gegenwärtig wohl kaum noch eine Gemeinde qiftirt, iit welcher die Borliebe, für gemeinnützige nnd wohlthätigc Zwecke Legale auszusetzen, so verbreitet ist. So wollte tnan jüngst im Borstaude an die Errichtung eines Siechcnhauses gehen, und es fand sich, daß für diesen Zweck so große Legate zu baldigster Verwendung bereit liegen, daß der Gemeinde ans jener neuen Anstalt kaum eine nennenswerthe Last erstehen werde. Berlin, 28. Februar. Wir haben bereits mitgetheilt, daß Birchow, als Führer der Fortschrittspartei, in einer Rede über die kirchenpolitischen (Gesetzentwürfe rühmend hervorgehoben hat, daß das Iudeuthmn DaS besitze, was die christlichen Cvnsessionen zu erstreben hätten, und waS der Staat für diese durch die Gesetzgebung erstreben sollte, nämlich die Freiheit der Gemeinde in den kirchlichen Angelegenheiten. In der Sitzung des ^Abgeordnetenhauses vom 23. Februar bei der Berathnng über den Etat des evangelischen Oberkirchenrathes sprach er sich noch einmal hierüber aus nnd sagte: „Wir Hallen eö für einfacher, den Oberkirchenrath vorläufig zu suspendiren, und die Sache, so weit sie staatlich geleitet werden muß, auf eine verantwortliche Persönlichkeit zu übertragen, I und inzwischen anzufangen, von der kirchlichen Gemeinde aus die