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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-03-11 · Heft 11 (11.3.1873) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 11 (11.3.1873)
Date
1873-03-11
Page
Seite 170 (sequence 4)
Language
German
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170 eine mit der von uns vorgeschlagencn völlig identische Bestimmung durchgeführt. Die Sonntagsruhe wird dem Kinde nicht nur im materiellen, sondern auch im moralischen Interesse gegeben, und in dieser Beziehung ist es unnütz, sich zu Erwägungen zu versteigen, die Allen von selbst gegenwärtig sind. Aber die Gesetze muffen, um wirksam zu sein, in allgemeinen Formeln abgefaßt werden, und dürfen, ohne schwere Uebelstände, nicht in Einzelheiten und Ausnahmen sich einlaffen. Wenn man nun aber für den Paragraphen 5 eine Rekactioii nach der >Art derjenigen, welche von dem ehrenwerthen Herrn Bamberger vorgeschlagcn wird, annähmc, die besagte: „Die Kinder der christlichen Eulte dürfen am Sonntage nicht beschäftigt werren," was wäre die Folge? Sie öffneten dein Betrüge die Thür. (Sehr wahr!) , Die Meister, welche der Wirkung des Schulgesetzes, mit deui wir uns beschäftigen, sich entziehen wollten, würden nnr zu behaupten brauchen, das; die am Sonntage in ihren Werkstätten beschäftigten Kinder zu keinem Eultus gehörten; sie würden sich so seiner wohlthätigen und sittlichenden Wirkung entziehen können. tBravo, bravo'.) Auf ganz andere Weise hat ein Mann, der durch seinen dünnen und das Ansehen, das er sich in den gesetzgebenden Versammlungen erworben hat, hervorragt, Fould, im Jahre IS 11 die Frage betrachtet, die heute der ehrenwerthe Herr Bamberger anrcgt. In den parlamentarischen Berhandlnngen, die zn jener Zeit statlsandcn, wurde derselbe Eiuwurf vorgebracht. Um sich dem Belieben derjenigen, welche sich zui» israelitischen Eultus bekennen, und deren Feiertage nicht mit denjenigen der christlichen Eulte znsainmeufatten, anzuschliesien, hatte man vorgeschlagen, die Redaetion des Paragraphen I folgender Art abznäudern: „Die Kinder unter sechszehn Jahren können nicht mehr als sechs Tage in der Woche beschäftigt werden." Aber im Namen der hebräischen Religion erklärte damals Herr Fould: „sein Eult bedürfe keines anderen Schutzes, als des der allgemeinen Gesetze; eine Minorität von ttiio.mio Individuen könnte nicht das Gewissen von Millionen Menschen belasten; übrigens Die seiner Glaubensgenossen, welche den Sonnabend feiern würden, hätten die Freiheit dazu, würden dann aber zwei Ruhetage genießen." Richt ich, meine Herren, spreche so, sondern ich führe Herrn Fould an; ich rufe behufs Lerwersung des Amendements sogar die Autorität eines Mannes an, welcher zu einer Religion gehörte, die wir mit unserer Hochachtlnrg umgeben, und deren Rechte wir in Nichts beeinträchtigen wollen. Die Wahrheit ist die: wir brauchen ein allgemeines Gesetz, damit man sich seiner Anwendung nicht entziehen kann. Das ist die erste Erwägung, die uns zur Zurückweisung des Amendements veranlaßt hat. Ferner, meine Herren, wenn unsere ehrenwerthen Gegner eine solche Frage auf diese Tribüne bringen, haben sie nicht vielmehr ihre persönlichen Gefühle in Betreff der Achtung vor ihrer Religion und der GewiffenSfreiheit zu Rache gezogen, als das Intereffe und selbst die Neigungen der Kinder ihres Eultus? Wäre es nicht wirklich grausam, die Ruhe des Sonnabendes für das israelitische Kind zu bewahren, während die Menge der kleinen Kameraden, in deren Mitte es in der Werkstätte lebt, und in deren Spiele es sich zu mischen liebt, für ihre Bergnügnngen den Sonntag verwenden wird? Allein, isolirt, wohin wird cs den Sonnabend gehen, wenn Alles leer sein, und der Baker oder die Mutter vielleicht nicht zu Hause sein wird, um es zu empfangen? Muß nicht dieses Kind auch an jenen kindlichen Freuden theilnchmen, die Allen gehören, an jenen gemeinsamen Freuden, die ihre natürliche Entfaltung am Sonntage erhallen? Ich behaupte, daß, im Intereffe des israeliiischen Kindes selbst, man die allgemeine Regel aus daffelbe anwenren muß, und man kann nicht mit Grund behaupten, daß wir so eine Vorschrift Vorschlägen, welche die Gewissensfreiheit nur die Achtung vor den vermiedenen Enlten beeinträchtigen könnte. Herr Bamberger. Meine Herren, in allen den Darlegungen des ehrenwerthen Berichterstatters habe ich kein einziges Wort der Antwort auf Das gefunden, was ich^luf dieser Tribüne geäußert habe. Ich habe nicht gesagt, daß es nicht einen Feiertag in jeder Woche geben wüßte; ich habe auch nicht gegen die Sonntagsruhe gesprochen. Im Gcgentheile habe ich gesagt, daß ich die christlichen Dogmen hochachtete. Ich habe nur verlangt, das; die den Christen auferlegte Berpslichtung, den Sonntag zu beobachten, nicht auch den Nichtchristen vorgeschricben werde. H e r r von M o n t g o l f i e r. Aber wie soll man sic unterscheiden? H e r r B a m b c r g e r. Der ehrenwerthe Berichterstatter hat Ihnen die Gefahr vorgestettt, welche für die Begünstigung des Betruges erwachsen würde. Es giebt ein sehr einfaches Mittel sie zu vermeiden: der Meister ums; von dem Lehrlinge, der bei ihm arbeiten will, ein von dem katholischen, evangelischen oder jüdischen Geistlichen nnterzeichnetes Zeugnis; fordern. (Murren rechts.) Indem ich dieses Murren bei einem so einfachen Vorschläge entstehen höre, denke ich an das Wort Monteöguieu's: „wenn es sich darum handelt, so klare Dinge zu beweisen, so ist man sicher, Niemanden zu überzeugen." Ter ehrenwerthe Berichterstatter hat auch von dem Gesetze vom Jahre 1S41 gesprochen, und die Autorität des Herrn Fonlv angeführt. Ich laffe die Autorität des Herrn Fould bei Seite. Ich will mich nicht in Details einlassen, die hier, in rer Oeffentlichkeit, nicht am Platze wären, und welche die Tragweite dieses Zeugniffes beträchtlich vermindern würden. Ich gehe weiter, ich halte iinch an die Bestiuimuug des Gesetzes vom Jahre IS 11,

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