Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-03-04 · Heft 10 (4.3.1873) · p. Seite 156

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 10 (4.3.1873)
Date
1873-03-04
Page
Seite 156 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226906-3226917--31468-3254387
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

156 eines solchen nicht überall anhaften, und dadurch seine Erfolge abschwächen sollten. Er malt seine Gegner im dunkelsten Schwarz, sich und seine Sache aber im hellsten Lichte, und gerade dadurch verfehlt er seinen Zweck aus der einen, wie ans der anderen Seite. Es gelingt ihm, den Charakter und die Mängel jener Gesetzentwürfe nachzuweisen; und wir in unserer Unparteilichkeit könnten ihm darin bcistimmen ls. Leitartikel in Nr. *»). Aber einerseits übertreibt er den vorausgesetzten Zweck und die verniuthliche Wirkung, andererseits übertüncht er die Ursachen und die Veranlassung, läugnet diese gänzlich ab, und findet aus Seiten der Kirche einen solchen paradisischcn Zustand, das; es wiederum auch dein Parteilosen unmöglich wird, ans feine Seite zu treten. Er steht nicht an, den Zustand, der aus diesen Gesetzentwürfen hervorgehen soll, als Willkür und Despotie der Vureaukratie zu bezeichnen, giebt aber nicht zu, daß der gegenwärtige Nichts als Willkür und Despotie in der Kirche ist. Er sieht aus jenen nur Zwang und Ungerechtigkeit hervorgehen, sicht aber auf Seiten der Bischöfe Nichts als Milde, Liebe und Gerechtigkeit. Er fürchtet Nichts mehr, als den Absolutismus und die Allmacht des Staates; aber daß in der katholischen Kirche der Absolutismus und die Allmacht des Papstes und der Bischöfe herrschen, das verschweigt er. In seinem Sitlile ausgefaßt, würden wir den Wechsel nur darin finden, daß der Absolutismus für die katholische Kirche bestehen bleibt, und nur von den Bischöfen auf die Staatsregierung übergeht. Dies bleibt allerdings ein Dilemma, das schon der unaufhörlichen Reibungen wegen, die daraus entstehen müssen, unhaltbar ist. Aber wie ans ihm heraustommen? Einfach durch die Trennung von Staat und Kirche. Wir wissen sehr wohl, daß diese von den liberalen Staatspolitikern gegenwärtig perhorreseirt, und von den Männern der Regierung durchaus nicht beabsichtigt wird. Aber es. wird Nichts Helsen, und wenn lnan nicht wieder rückwärts gehen will, was immerhin geschehen könnte, so wird man vorwärts gehen müssen. Der niainzer Bischof will im Grunde auch Nichts davon wissen. Er liebäugelt zwar von fern mit den nordamerieanischen Zuständen; da er aber die Eivitehc als die Vernichtung des Familienlebens bezeichnet — wovon er doch im ganzen Rheinland«.' daS Gegentheil sieht — d. h. weil er in ihr eine Beschränkung der Priestergewalt über die Familie erblickt; da er die Schule durchaus der Kirche unterstellt haben will; da er auf die staatliche Eintreibung der Kirchensteuern, und die reichen Subsidien des Staates, nicht verzichten will: so sieht man, das; die Neigung für Nordameriea nur eine dünne Maske ist. Er will dieses Alles behalten, und Papst und Bischof sollen allmächtig bleiben. Vergebens sucht er uns zn überreden, das; die Kirche die Freiheit ja nur für ihr eigenes Gebiet i» Anspruch nehme. Der Syllabus, und die Encyktika, und die päpstlichen Allocutionen, stehen ihm schnurstracks entgegen, und er weiß sich nicht anders zu helfen, als ihr Dasein gänzlich zn ignoriren, gänzlich zu verschweigen, daß jene berüchtigten Decrcte durch das Nnsehlbarkcitsdogma zu unumstößlichen Kirchengesetzen geworden sind, die zur Ausführung zu bringen Gewiffcnspslicht jedes Katholiken sei. Je mehr wir daher die Kritik jener Gesetzentwürfe, abgesehen von den Nebertreibungen, für nicht ungerechtfertigt anerkennen, desto bestimmter gelangen wir immer wieder zu dem Schluffe, daß nicht die Erhaltung des bisherigen Zustandes, wohl aber ein entschiedenes Vorgehen auf die oben bezeichneten Puncle ftaUsiüden müsse. Daß der Bischof immer uno :nimu wieder das historische Recht anruft, und jede Veränderung desselben als revolutionär ansieht, wird nachgerade lächerlich, da wir aus diesem Srandpunete noch im Femalstaatc, im Sklaventhmne und in der Leibeigenschaft, und in allen diesen schönen Dingen stecken müßten. Gerade wir Inden sagen: es war ein revolutionärer Gewaltact, als man ims vorn vierten Jahrhunderte an aller bürgerlichen und aller Menschenrechte beraubte, die wir doch vollständig befeffen und geübt hatten, und alle folgenden Jahrhunderte, so viele ihrer auch waren, konnten dieses Unrecht zu keinem historischen Rechte machen. Die Wiederherstellung dieses Rechtes kann äußerlich revolutionär erscheinen, ist es aber in der Thal nicht. Und so verhält es sich mit all diesem „historischen Rechte", das in so vielen Puncteu 'Nichts als historischer Plunder ist. Tie Cnltur des Geistes, die Verhältnisse des Lebens, und das Bewußtsein des Rechtes und der wahren Sittlichkeit, entwickeln sich, und kennen daher nicht aus ewig in bestimmte Rcchtsformen gebannt werden; auch diese müffen sich verändern, weil das Wesen sich verändert. Wir Juden haben es übrigens den Regierungen und der Kirche oft genug voransgesagt. Mit dem Häuflein Juden und dem Jndenthnme glaubte man immer nach Belieben umspringen zn können, nnv die Kurzsichtigen sahen nicht ein, das; sic dadurch wider ihre Absicht der Welt ein Beispiel gaben, das selbst unbewußt nicht ohne Wirkung bleiben konnte. Mit der beifälligsten Zustimmung aller katholischen und protestantischen Priester hat man den Juden in Preußen ausnahmsweise die obligatorische Eivilehe gegeben; man hat ihre Schulen - mir mit geringer Ausnahme — für Privalschulen erklärt, die also nur einer ganz allgemeinen Aussicht unterliegen; man hat ihrem Enltus jede staatliche Anerkennung, z. B. auch die Steuerfreiheit der shnagogalen Gebäude, und jede sinancielle Staatshülse versagt. Gut. Es hat uns Dies Nichts geschadet. Aber es war hiermit die Aussicht eröffnet, daß für die Kirche die Stunde schlagen werde, wo der Staat in dasselbe Bcrhältniß zu ihr einkrelen müsse. Man hat der jüdischen Gemeinde das freie Wahlrecht ihrer Beamten gelassen, wie sie eö von jeher befaß, und der Staat vermied sorgfältig, den jüdischen Cultusbeamten als einen Geistlichen anzuerkennen. Wiederum gut, und wir win,sitzen uns Glück dazu. Schließlich muß man aber hieran erkennen, das; dieser Grundsatz der einzig richtige auch in der Kirche ist. Mag man cS zugestehen oder nicht: das Jndenthnm ist auch hierin Lehrmeister für die ganze bürgerliche Gesellschaft. Es hat lange Zeit gekostet, bis der mosaische Grundsatz, daß der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.