Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 8 (18.2.1873)
- Date
- 1873-02-18
- Page
- Seite 122 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226906-3226915--31432-3254349- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
122 Bei der Vereidigung der Juden wird hier, um nicht dem Gewisseiwscrnpel Einzelner nahe zu treten, die Praxis gehandhabt, rast es dem Schwörenden freigesicllt wird, zu dem Acte den -topf zu bedecken, oder nicht. Ben dem Zugeständnisse wird jerech nur in reu seltensten Fällen Gebrauch gemacht, da die Meisten barhaupt schweren. , Attö Kurhessen, l. Februar. Tie königliche Negierung hat uachfelgeure Bersiigung, betreffend die Sck'ulanssicht über die israelitischen Schulen. erlassen: ,/Behufs Regelung der Schnlanssichtsgesetze hinsichtlich der israelitischen Schulet! bestimmen wir hierdurch, das;, in so weil dies bisher nicht der Fall war, die für die ck'ristlichen Schulen bestellten Loealschnlinspeetoren in dieser Eigenschaft fortan auch für die israelitischen Schulen zu suugiren haben. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch zulässig, wenn sich am Orte eine zur Uebernahme dieses Amtes geeignete Persönlichkeit mosaischer Religien B. ein Rabbiner» findet, und wollen wir in solchen Fällen einen bezüglichen Antrag erwarten. Zur Ucbrigen erleiden die den Proviueialvorsteherämtern in Ansehung des israelitischen Schulwesens eingeränmten Befugnisse hierdurch keine Veränderung." «Man kann mit dieser Verfügung Wehl einverstanden sein, da sie die Aussicht über die israelitische ' Schule von dem Vorhandensein einer dazu befähigten Persönlichkeit jüdischer Religion am Orte der Schule abhängig macht — wäl'rend man unter dem Regiment«: res Herrn von Mühler der jüdischen Schule durchaus die Fnspeetion des christlichen Onspsarrers ausdrängen wollte.) Aus Laden, im Februar. iPrivatuiittheilung.) Sie gestalten wohl, in Ihrem Blatte eine Angelegenheit zu berühren, welche nicht ganz unbedeutend ist. Ich möchte nämlich an reu R a b b i n e rwill w e n - und - w a i s e n n n t e r st ü tz u n g sverein die Mahnung richten, doch einmal Etwas über den Stand und die Verhältnisse dieser Anstalt in die Oessentlichkeit treten zu lassen, indem bereits seit lange ein düsteres Tnnkel darüber ansgebreilel ist. Seit einigen Jahren werden von den Mitgliedern leine Beiträge mehr erhoben, sei: einiger Zeit an die bezugsberechtigten Wittwcn keine Benesieien mehr vertheilt. Es scheint, die Easse kann ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen; aber dann sollte sich der Verein anslesen und liguitiren. Es ist traurig, das; ein so schöner und zweckmäßiger Verein in Felge eines, offenbar durch die herrschende religiöse Parteisucht berbeigeführten, Mangels an genügender Tbeilnahme sich nicht erhalten kann. Ans dem Grosiherzogthmne Weimar, ä.Feb. «Privaim.) Tie Schnlgesehgebnng ist bekanntlich gegenwärtig eine der brennendsten Fragen unserer Zeit, die aller Orten und nach allen Seiten nach Vesnng ringt, und hierbei die bittersten Kämpfe der pädagogischen, kirchlichen nur politischen Parteien ansregt. Nicht allein, ras; man mit dem Streite zwischen den Realisten nnr den Humanisten noch lange nicht fertig ist, daß man über das Unterrichtsmaß, ric Unterrichtsgegenstände, und die Methode aus jeder Stufe des gesanuitten Unlerrichlswesens, noch in vielfachem Schwanken begriffen ist, so liegen sich ganz besonders Staat und Kirche über ihren Einflns; aus die Schule in den Haaren, und die politischen Parteien machen sich in der Entscheidung über diese schwierigen Aufgaben geltend. So verhält cs sich jetzt in England und Belgien, so in Frankreich und Italien, so in Rußland und Oestreich, so auch in unserem Deutschland. Hier gehört bekanntlich das Schulwesen nicht zur Eompetenz des Reiches, sondern ist Sache jedes deutschen Einzelstaates. Ta kommt denn wieder die alte deutsche Mannigfaltigkeit zu ihrem Rechte, und es macht sich bemerklich, daß nicht selten in kleineren, wohlgesinnten Staaten die entschiedene Lösung schneller erreicht wird, als in den großen. Im Königreiche Sachsen bildet bekanntlich gegenwärtig die Schnlsrage einen starken Tissercnzpunct zwischen Ministerium und erster Kammer, und der Mehrheit der zweiten Kammer. Das Großherzoglhum Sachsen-Weimar dagegen bringt die ganze Angelegenheit mit kurzer Hand zum erfreulichen Ziele. Ein Gesetzentwurf der Regierung läßt Nichts;ü wünschen übrig. Als hervorragende Puncte der ausgestellten Grundzüge sind zu bezeichnen: der Wegfall der Schnlanssicht durch die Ortsgcistlichen; die Schnlanssicht wird dem Ortsschulvorstante übertragen, welcher besteht aus dem Bürgerincisier, den: Ortsgcistlichen, resp. einem Geistlichen jeder Eonfession, dem Lehrer, und so viel von der Gemeinde gewählten Schnlverordneten, als Geistliche und Lehrer im Schulvorstande sind. Dem Geistlichen ist der Vorsitz nicht übertragen, doch wird in den Motiven cs als wahrscheinlich bezeichnet, das; derselbe den Vorsitz in den ländlichen Schulvorständen erhält, auch in Felge der Vcstimmung, daß der Schulvorstand eines seiner Mitglieder mit der Wahrnehmung der Geschäfte betrauen kann. in den meisten Fällen thatsächlich die Aussicht führen wird. Davon, das; diese Übertragung des Vorsitzes im Schulvorstande, resp. die Geschäftsführung Namens desselben, nnr in Folge freier Wahl erfolgen kann, versprechen sich die il'univc zu den Grundzügen eine erfolgreiche Besserung des so oft getrübten Verhältnisses zwischen Geistlichen und Lehrern. Bei der Anordnung und Uebenvachnng des Religionsunterrichtes steht der kirchlichen Behörde das Recht der Mitwirkung ohne Weiteres zu. Die Schulgemeinde fällt nach den Grundzügen künftig mit der politischen Gemeinde zusammen, welche die Mittel zur Unterhaltung rer Schule, wie die übrigen Gemeindelastcn, ansbringt, doch ist dieselbe nnr zur Unterhaltung einer Schule ohne Unterschied der Eonsession rer einzelnen Kinder verpflichtet; gehören ihr Kinder verschiedener Confessionen an, so kann sie zur Elnrichtnng eines mehrfachen Religionsunterrichtes angehalten werden. Ans Württemberg, «. Februar. (Privatinittheilnng.j Wenngleich die Rabbiner unseres Landes, deren wir zwölf zählen, vor noch nicht allzu langer Zeit die .Kammern beschäftigten, da