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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-02-04 · Heft 6 (4.2.1873) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 6 (4.2.1873)
Date
1873-02-04
Page
Seite 87 (sequence 5)
Language
German
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87 Motiven nicht verboten. Das in Hannover gesetzlich zulässige Strafmittel, das Minjan nicht zu stören, wird durch obiges Gesetz, wie es uns scheint, nicht aufgehoben. Die Anführungen des Abgeordneten Vaster, und dieser scheint jetzt Anführungen einzelner Fälle auf der Rednertribüne zu lieben, sprechen also nicht f ü r diesen Gesetzentwurf, sondern für dessen Erweiterung oder Vercinfachung, indem alle kirchlichen Zucht- und Strafmittel verboten werden sollten. Religiöse Bergehen, Handlungen oder Unterlassungen sind Gewissenssache, die das Individuum mit Gott und mit seinem Gewissen allein abzumachen hat. Den Bann aber hat, wie gesagt, den Juden schon das preußische Gesetz von 17*»7 untersagt. Wir glauben nicht, daß der Abgeordnete Vasker der Anführung dieser Eiuzelsälle bedurft hätte, um sich zu seiner Rede zu legitiiniren. Wollte er sie aber ansühren, so mußte er eine Erweiterung des Gesetzes beantragen, welche sic unmöglich mache. So aber waren sie überflüssig. Wir werden nun das weitere Schicksal dieser Gesetzentwürfe abzuwarten haben. ^rcihiiicj6u Deutschland. Berlin, 2«. Januar. (Privaimitth.) Wenn Jemand nicht am Augenblicke haften, sondern die Augen stets für däs Attgerneine offen erhalten muß, so sind wir Juden dazu angehalten. Unsere Gesckickte wie unsere Verhältnisse sind auf Jahrtausende angelegt, und die letzteren waren und werden stets Ausnahmen sein. Tie neuen kirchenpolitischeu Gesetze erweisen es abermals. Mit ihrem großen Apparate von Paragraphen, Beschränkungen, Controlmaßregeln, Strafen u. dgl. passen sie doch für Judenthum und jütische Gemeinden gar nicht, und haben wir alle diese Dinge weil überholt. Wir kennen es uns hierbei zum Bewußtsein bringen, daß wir in religiösen Dingen einer beneidenswerihen Freiheit uns erfreuen, und daß aus dieser unserer Freiheit nicht der geringste Mißbrauch, nicht die entfernteste Berlegenheit für uns, den Staat und die Gesellschaft entspringt. Aber die Menschheit schreitet einmal langsam, und unter beständigem Ringen und -'kämpfen, aus dem Wege der Entwickelung vorwärts. Es ist den Staaten eine eingewurzelte Meinung, von welcker sie sich nicht zu trennen vermögen, wenn nicht die Umstände um? die Verhältnisse sie einen Schritt um den anderen davon, ich möchte sagen, hinwegdrängen, die Meinung, daß den Mißbräuchen, die sich ergeben, nicht durch eie Freiheit, sondern durch polizeiliche Beschränkungen, Berbeugungs- und Berhütuugsmaßregeln, eine Schranke gesetzt werden könne. Alle möglichen Erfahrungen Helsen den Ventern und Führern rer Staaten nicht über diese Ansicht hinweg. Wie lauge hat man der Preßfreiheit die Eeusur entgegengestelli; wie glaubt man noch heute durch Beschlagnahme, Steuern und dgl. die Redefreiheit unterbinden zu können, uno wie wenig gelingt dies? Wie lange meinte man der Industrie auszuhelsen durch Prohibitiv- und Preteetionsinaßregeln, Verbote und hohe Zölle, bis inan erkannte, daß dies höchstens für eine Industrie in den .Kinderschuhen, und immer nur aus -kosten des großen eonsumirenren Publieums, der Fall ist;, und nachdem man es längst erkannt hat, ist man noch weit von der Verwirklichung dieser Erkenntniß entfernt. Sie erlassen mir noch mehr Beispiele anzusühren. So ist denn auch der Staat, er mochte wollen oder nickt, eousessionslos geworden; die Beoccßue&teiv. rücksichtigung der Eonsession ist für alle bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte in Wegfall gekommen; der Grumdsatz der Gewissensfreiheit ist laut proelamirt. Dennoch kann er sich nicht entschließen, auch die innere Freiheit der Religionsgesellschastcn zu gewähren, sich, den eousessionslosen, von den Eonfessionen loszulösen, und sie von ihm. Vielmehr trachtet er. den aus tiefer Situation nolhtvendig erfolgenden Mißbräuchen, der von ihm selbst gewährleisteten mit» mit großem -i'ostenauswande gen ährten Herrschaft der K irchen, durch beschränkende Gesetze, durch eontrolirende strenge Aufsicht, durch Verbote und Strafen entgegenzulrcten, statt sie durch völlige Freilassung nach dieser Seite hin unschädlich und ohnmächtig zu machen. Wir beunruhigen uns darüber nicht; wir halten, wie gesagt, die Augen auf den allgemeinen Gang der "Dinge gerichtet, und wissen dann , daß dies nur Uebergängc sind, die schließlich zur befriedigenden Freiheit führen müssen. Vorläufig können wir Juden erfreut sein, daß wir wenigstens mit solchen Kämpfen Richts zu thun haben, und daß wir gewissermaßen bereits au dem Ziele sind, welchem anderweitig erst noch lange zugestrebt werden muß. Leipzig, B.l. Januar. iPrivaimillh.« Wir haben bereits in voriger 'JiimmuT zweier Rundschreiben des Ausschusses des deutsch israelitischen Gemeindeburides Erwähnung gelhan. Wir lassen sie hier ihrem Wortlaute.nach solgen. An die Herren Besitzer und Vorsteher gewerblicher Etablissements, insbesondere von Tabak- und Eigarrensabriken, Seifensiedereien :c. Bei rem Unterzeichneten Ausschüsse melden sich nur zu häufig, Unterstümmg begehrend, arbeitsfähige Männer, Frauen, auch Mädchen, welche aus Befragen gern in eine geregelte Thätigkeit und VebeuSweise, selbst unter den mäßigsten Bedingungen, eintreren möchten. Sollten Sie nun in der Vage und Wittens sein, von diesen jedenfalls billigen Arbeitskräften Gebrauch zu machen, und dadurch auch den Humanitären Bestrebungen des Ausschusses entgegenzukonunen, so ersuchen wir Sie hierdurch um Ihre diesbezüglichen gefälligen Mittheilungen. Gleickzeitig wollen Sie uns auch benachrichtigen, ob ein Dispens von der Arbeit an den jüdischen Festmit Feiertagen

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