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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-01-29 · Heft 5 (29.1.1873) · p. Seite 71

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 5 (29.1.1873)
Date
1873-01-29
Page
Seite 71 (sequence 5)
Language
German
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71 Gemeinde entziehen will, ermöglicht wird, seine Beitragspflicht zn beseitigen; denn wer der Gemeinde angehören will, muß doch jedenfalls ihre Lasten mittragen. Inveß werden sich doch die Gemeinden in einer gewissen Weise vor dem Mißbrauche dieses Gesetzes zu schützen haben. Es ist denklich, daß Jemand, der . eilte Erklärung über den Austritt aus dem Inreuthume abgegeben hat, bei irgend einem Falle in seiner Familie wieder zurucktritt, um diesem Falle in religiöser Weise zu genügen, ohne selbst die Garantie zu gewähren, daß er später nicht abermals auStrete. DaS Gesetz würde ihm Dieö keineswegs verhindern, ja selbst nicht einmal erschweren. Die Gemeinden müßten daher einen Paragraphen in ihre Ordnungen (Statuten, Reglements u. dgl.) bringen, nach welchem ein Jude, der ansgetreten ist, bei einem eventuellen Wiedereintritte die Gemeindesteuern für die Jahre, die er ausgetreten war, nachzahlen müsse. Die Gerechtigkeit einer solchen Bestimmung liegt auf der Hand. — Daß übrigens selbst sehr liberal gesinnte Männer den Werth der gegenwärtigen jüdischen Gemcindeverfassung zu würdigen wissen, zeigt z. B. ein Leitartikel der „Danziger Zeitung" vom 14. Januar, in welchem eine scharfe Kritik der vorliegenden Gesetzentwürfe vom liberalsten Standpuncte auS gegeben wird. ES wird daselbst das Aufsichtsrecht des Staates anerkannt, sobald Eorporationsrechte von ihm beansprucht werden. Es heißt dann: „Der religiösen Corporation der Juden gegenüber hat man es schon 18-17 auf ein Minimum beschränkt. Man konnte sich hier beschränken, indem man gleichzeitig der jüdischen Corporation eine ans zweckmäßige Theilung der Gewalten berechnete corporative Verfassung gab. Eine solche Verfassung auch der katholischen Kirchencorporation zu geben, hat man, als 18-18 das staatliche Aufsichtörecht ausgegeben wurde, leider unterlassen. Ter katholischen Kirche als Gesammtheit müßten die Eorporationsrechte entzogen, und dürste, wie bei den Inden, nur ein Corporationsrecht der loealen Kirchengemeinde anerkannt werten. Ter corporative Wille der Gemeinde aber wäre ebenfalls nach Analogie der jüdischen Verfassung von einer, auS allgemeinen Wahlen hcrvorgegangenen Repräsentation abhängig zu machen. Diese Repräsentation hätte die Geistlichen als Gemeindebeamten zu bestellen, und auch abzusetzen. Tie Einheit der Kirche würde damit in äußerlichen Rechtsverhältnissett, statt von Papst und Bischof, von der freien Uebereinstimntung der einzelnen Gemeinden abhängig werden. Daß eine solche Kirchenversassnng, ebenso wie sie zeitgemäße Fortbildungen der religiösen Formen ermöglicht, ein tiefes religiöses Leben gestattet, zeigt gerade daS Beispiel der Juden." Man schreibt uns ans Dir schau: „In nuferer Provinz (West- und Ostpreußen) hat sich jenes Gesetz so wohlthätig bewährt, daß seiner Aushebung die Gemeinten selbst mit allen Kräften entgegenznwirken fest entschlossen sind. Danzig Uns welches ausnahmsweise jenes Gesetz keine Anwendung fand, nimmt deshalb auch mit seinen fünf Gemeinden, mit seinen sich zersplitternden Kräften, und mit dem wachsenden JndifserentiSmuS gegen die hohen Interessen des JudenthumS, keinen sehr günstigen Platz unter den Gemeinten der Provinz ein." Berlin, 20. Januar. (Privatmitth.) Bei der gegenwärtigen Lage der Tinge auf dem kirchlich-religiösen Gebiete ist es von Wichtigkeit, ans dem Kreise der Abgeordneten Aeußernngen bedeutender Parteiführer hervorzuheben, welche auch für die zu erwartende Entwickelung der Verfassung der jüdischen Gemeinden einiges Licht verbreiten. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 17. d. M., in welcher über die kirchlichen Gesetzentwürfe die Generaldebatte statlfand, sprach der Abgeordnete Birchow, bekanntlich ein Haupt der Fortschrittspartei, sich dahin auS, daß er freilich ein größeres Recht der katholischen Gemeinden selbst, bei der Wahl der Geistlichen mitzuwirken, gewünscht härte, und stellt dafür als Ziel eine der jüdischen Gemeindeverfassung, und überhaupt der Hierarchielosigkeit des Judenthums, gleiche Einrichtung hin. Er sagte unter Anderem: „Daß es möglich ist, die Religion zu erhallen ohne die Hierarchie, das beweist uns daS Judenthum, das einfach auf der Gemeinde beruht. Wenn der Herr Abgeordnete ReichenSperger gestern befürchtet hat, die Religion werde künftig von den fortschrittlichen Lehrerversammlnngen gemacht werden, so kann er sich beruhigen. Sie wird allerdings, wie ja auch die katholische in Synoden, in Versammlungen, aber in erster Linie in Versammlungen von Geistlichen der einzelnen Gemeinden gemacht werden, so wie die jüdischen Gemeinden jetzt ihre Rabbiner zusammenschicken, und das ist ja auch vollkommen genügend. Vergessen Sie nicht, daß die Hierarchie nttr der Selbstzweck ist, wo Jeder dem Anderen garantirt, daß es ihm gut' ergehe und er vorwärts komme. 'Heiterkeit und Zustimmung links.) Wenn die Staatsregierung sich entschließen könnte, daö Christenthum in der Form des Jndenthums zu gestatten , so würden wir uns hier die Köpfe nicht zn zerbrechen haben."*) — Sie werden, Herr Redactenr, in solchen Aussprüchen! der fortgeschrittensten Männer auch für sich die - Befriedigung dafür finden, daß Sie die bestehende jütische Gemeindeversassnitg, wenn auch nicht in allen einzelnen Pnncten, doch in der Hauptsache erhalten wissen wollen, und sie kräftig venheirigen. Nach den statistischen Mittheilungen des Justizministeriums gab es im Jahre 1871 wegen Verbrechen an Angeschnlei-ten 10,'.)06 Individuen, worunter 10,8"! Christen, und 1 "2 Juden. Ties giebt ein Zahlenvcrhältniß, nach welchem der 107leAngeschnldigte ein Jude war, während schon der 72ste Mensch in Preußen der jüdischen Religion angehört. Wegen Vergehen waren 00,003 angeschulrigt, worunter. 05,172 Christen, und 1221 Inden, also der 7oste war ein Jude. Man ersieht hieraus, daß der Procentsatz, den die Inden zu den Verbrechern lieferten, ein für jene sehr günstiger war, weniger bei den Vergehen. Ueber 'I ES ist bezeichnend für die hiesige „Nationalzcilmig", daß sic von diesen Auslassungen Virckows nur eine Zeile bringt! DaS ist Com'eqnenz! ' Eorreip.

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