Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 37 (1873)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1873)
- Date
- 1873-01-29
- Page
- Seite 70 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226906-3226912--31377-3254291- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
70 der Berücksichtigung der herkömmlichen Auslegung, verändert, mit Hinzufügung anderweitiger Uebertragung an Stellen, rie besonders streitig sind, in Anmerkungen. Auf diese Weise sollte jede Einseitigkeit und Individualität für dieses, dem allgemeinen Publicum bestimmte Werk vermieden werden. In Folge dessen wurde zuerst eine vollständige Bibel hebräisch und deutsch mit kleineren Typen hergestellt. Die Preise stellten sich gewiss sehr wohlfeil: für die ganze Bibel hebräisch ungebuneen 19 Sgr., gebunden 24 Sgr., deutsch ebenso, hebräisch und deutsch in zwei Banden 1 Thlr. S Sgr., gebunden 1 Thlr. 1S Sgr.; rer Pentateuch hebräisch 5 Sgr., gebunden 7 Sgr., mit den Haphtarolh je 71/2 und 9\f-> Sgr., ebenso deutsch, hebräisch und deutsch in Sgr., gebunden 12 Sgr. — Nach Vollendung dieser Ausgabe schritten wir zu einer anderen mit großen Typen, die in dieser Hinsicht jedem Wunsche genügen konnte. Wir vollendeten von dieser die ganze hebräische Bibel: ungebunden l'Thlr., gebunden 1 Thlr. 0 Sgr.; ebenso die deutsche Uebersetzung deS Pentateuchs, so dass der Pentateuch hebräisch resp. 8 und 10 Sgr., mit den Haphtaroth resp. 11 >/» und! 4 Sgr., und endlich auch mit den Sabbathgebelen resp. 11 und 10 \'-i Sgr. kostet, hebräisch und deutsch resp. 16 Sgr. und 1S12 Sgr., mit den Haphtaroth resp. l91/-2 und 22 Sgr., und mit den Sabbathgcbeten resp. 22 und 25 Sgr. Gern hätten wir auch die deutsche Uebersetzung der Propheten und Hagiographen in dieser Ausgabe mit großen Typen hergestellt, und so auch diese Ausgabe vollständig gegeben — aber die durch die Beiträge gesanunelten Gelder waren bis aus eine kleine Summe absorbirt; eö bedurfte noch etwa 600 Thlr., und diese haben sich bis jetzt nicht gefunden. Da die Bibelanstalt aus dem Verkaufe der Bibeln selbst nicht den geringsten Vertheil zieht, so konnte sie diese Summe aus sich selbst nicht erwerben. Die Verbreitung der von der Anstalt gelieferten Bibeln war eine große, und immer wiederholte neue Auflagen gaben von der Brauchbarkeit derselben Zeugniß. Hindernd war natürlich, dass Wiederverkäufer nur geringen Vortheil ziehen konnten, weil eben die Wohlfeilheit Zweck und Grundsatz war, so daß ausser dein Bedürfnisse auch auf Liebe zur Sache gerechnet werden mußte, um die Verbreitung zu fördern. Wir glaubten diese Darlegung wieder einmal geben zu müssen, um das Publicum theils an die Existenz der Anstalt und an ihre Bibelausgaben zu erinnern, theils es davon in Kenntniss zu setzen. Die Haupteommission der Anstalt hat die Louis Gerschelsche Verlagsbuchhandlung in Berlin (Wilhelmstrassc 86) übernommen, und an sie hat man sich wegen Bezuges der Bibeln zu wenden. Unsere Absicht war bei diesem, nicht geringe Mühen erfordernden Unternehmen, dem grossen Publicum eine acht jüdische Bibel zu wohlfeilen Preisen zu liefern, so dass es seine Zuflucht nicht zu den Missionsbibeln zu nehmen brauche, was besonders betreffs der Uebersetzung von großer Bedeutung ist. Es ist uns dies gelungen; aber um so niehr müssen wir wünschen, daß die Verbreitung des Erbtheils nuferer Väter, des Vesitzthums unserer Jahrtausende, auch in dieser Gestalt nicht aushöre, sich nicht mindere, sondern immerfort steigere. Dies ist der Zweck dieser Zeilen, und mögen sie ihre Wirkung nicht verfehlen. Cf äbeOmio Deutschland. tJÄUCCC ßucßt Berlin, 19. Januar. (Privatmitth.) Es ist kaum zu bezweifeln, dass der vom Ministerium vorgelegte Gesetzentwurf über den Austritt aus den Kirchen und den ReligionSzenossenschaften von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses angenommen werden wird; weniger sicher ist es, dass auch das Herrenhaus zustinnnen werde, da dieses Gesetz die evangelische Kirche wahrscheinlich stärker betreffen würde, als die katholische, in deren Bekennern der ungeheueren Mehrheit nach bei Weitem mehr kirchlicher Sinn noch herrscht, als bei den Protestanten. Man muss es jedoch hervorheben, daß die jüdischen Gemeinden als solche von dem Gesetzentwürfe nicht weiter berührt werden, als daß jeder Einzelne, der sich rer Beitragspflicht zu den Gemcindelasten entziehen will, auStreten kann, ohne, wie bisher, einer anderen Religionsgesellschaft beitreten zu müssen. Immerhin wird Dies vereinzelt rer Fall sein, und namentlich kleineren Gemeinden kann darans hier und da ein sinancieller Schaden erwachsen. Ter Austretendc hat jedoch nicht etwa blos den Austritt ans der Gemeinde, sondern ans dem Judenthume überhaupt vor Gericht zu erklären. eil. Er hört auf Jude zu sein. Dies möchte jedoch wohl von nicht Vielen geschehen, da ja zu einer solchen Erklärung, und zwar um einiger Thaler deS Jahres willen, viel Herzenshärtigkeit gehört. Mt dieser Erklärung würde jedoch der Ansscheidende auch jedes Anrecht aus Synagoge, Begräbnissplatz und die anderen Gemeindeinstitnte verlieren. Geburt, Trauung und Begräbniss würden ohne alle Mitwirkung und Betheiligung Seitens der Juden bei ihm und seiner Familie vor sich gehen müssen. Dies sind Momente, welche von einem solchen Schritte zurückzuhalten wohl im Stande sind. Denkbar ist cs auch, wie es in Baden geschehen ist, dass eine ganze Partei diesen Weg beschreitet, um sich von ihren anders gesinnten Glaubensgenossen zu trennen. Aber auch dann würden die Zurückbleibenden allein die Besitzthümer der Gemeinde behalten, und die Anstretenden kein Anrecht auf diese, wie auf Eorporationsrechte, haben. Es wird daher die Benutzung dieses Gesetzes immer nur eine ausnahmsweise sein, die nur an wenigen Orten von irgend einer Bedeutung werden würde. Andererseits entzieht dieses Gesetz den Gegnern der gegenwärtigen Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen den eigentlichen Einwand, da eö nunmehr Jedem, der sich der